Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle hat zum Zweck, den Behörden und öffentlichen Verwaltungen die benötigen Grundangaben betreffend die Personen zu liefern, welche in der Gemeinde des Kantons niedergelassen sind oder sich dort aufhalten.
Die Einwohnerkontrolle händigt folgende Ausweise aus: Identitätskarte, Niederlassungsbestätigung.
Niederlassung und Aufenthalt : für Schweizerbürger und für Ausländer
Ausweise : Identitätskarte
Niederlassung und Aufenthalt
- Jede Person schweizerischer oder ausländischer Nationalität, die sich in der Gemeinde niederlässt oder aufhält, hat Ihre Ankunft innerhalb der ersten 14 Tage persönlich anzumelden (Art. 5, 6 und 8 EKG).
- Jeder Adresswechsel einer Person, die sich in der Gemeinde niedergelassen hat oder sich dort aufhält, ist durch sie mitzuteilen – Frist 30 Tage (Art. 6 Bst. a und e bis g RHG und Art. 4 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 EKG).
1) Personen schweizerischer Nationalität und Personen ausländischer Nationalität, die bereits im Kanton Freiburg wohnen.
ORT
Einwohnerkontrolle
Rathausplatz 3
Stadthaus
1700 Freiburg
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Vor Feiertagen: bis 11.30 oder 16.00 Uhr
TEL: +41 26 351.7131
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Wenn Sie sich in Freiburg niederlassen möchten
- Ihren Heimatschein, wenn Sie eine Person schweizerischer Nationalität sind (zu beziehen bei Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde)
- Ihre Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie eine Person ausländischer Nationalität sind und / oder das Formular Einreiseanmeldung des BMA
- die Mitgliedskarte Ihrer Krankenkasse
- Ihre AHV-Karte
- Ihr Familienbüchlein oder einen Familienschein (wenn Sie eine verheiratete Person sind oder minderjährige Kinder haben [Geburtsurkunde])
- Ihren Mietvertrag, wenn Sie Mieter sind / Untermieteformular
- Gebühren Fr. 20.00 pro Person fürNiederlassungsbescheinigung (minderjährige Kinder, bei den Eltern wohnhaft, sind nicht gebührenpflichtig)
Wenn Sie sich in Freiburg aufhalten möchten
- eine Hinterlegungsbescheinigung (Heimatschein), die Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten
- Ihre Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie eine Person ausländischer Nationalität sind, gegebenenfalls die Bewilligung des Amts für Bevölkerung und Migration für den Aufenthalt ausserhalb des Wohnsitzkantons (für Länder ausserhalb der EU/EFTA)
- Ihre AHV-Karte
- Ihren Mietvertrag, wenn Sie Mieter sind
- Ihr Familienbüchlein oder einen Familienschein (wenn Sie eine verheiratete Person sind oder minderjährige Kinder haben [Geburtsurkunde])
- Gebühren Fr. 20.00 pro Person für Aufenthaltsbescheinigung (minderjährige Kinder, bei den Eltern wohnhaft, sind nicht gebührenpflichtig)
Wenn Sie innerhalb der Stadt umgezogen sind
- Unterlagen sind nicht erforderlich, doch melden Sie den Umzug bitte schriftlich oder in elektronischer Form (Kontakt), indem Sie die Personen angeben, die von diesem Umzug betroffen sind.
2) Personen ausländischer Nationalität (Besonderheiten) bei einer Ankunft aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland
ORT
Amt für Bevölkerung und Migration
Route d’Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 und 14.00 bis 17.00
Uhr
Vor Feiertagen: bis 11.30 oder 16.00 Uhr
TEL:
Sektor Europa +41 26 305.1509 (französisch) +41 26 305.1508 (deutsch)
Sektor Afrika - Amerika - Asien +41 26 305.14.95
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
- Ihr Pass
Nach Erhalt der Aufenthalts-bewilligung Sich gemäss Punkt I vorstellen
Ausweise
Reisen ist gut, doch Reisen mit Identitätskarte in der Tasche ist noch besser !
Kommen Sie am besten noch heute bei der Einwohnerkontrolle, Rathausplatz 3 (Erdgeschoss) vorbei, um Ihre Identitätskarte zu beantragen.
Warten Sie damit nicht bis zu Ihrer Abreise!
Download
-
Schweizer Pass - neue Bedingungen
PDF (59 kb) -
Untermieterformular
PDF (8 kb)