Einwohnerkontrolle

Onlinedienste

Neu können Sie im Internet: 

Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts im Internet benötigen Sie den Heimatausweis Ihrer Wohnsitzgemeinde, einen Ausweis, wenn Sie Mieter/in sind eine Kopie Ihres Mietvertrags oder des Untermieteformulars, eine Online-Zahlungsmethode und eine Vollmacht, wenn Sie den Aufenthalt einer anderen Person melden. Wenn Sie die Adresse oder den Zivilstand geändert haben, müssen Sie zuerst prüfen, ob diese Änderung dem Zivilstandsamt gemeldet wurde.

Ende der SBB-Karten für 1-Tag

Die SBB-Karten für 1-Tag sind nicht mehr vorhanden. Sie können Spartangeboten auf www.sbb.ch oder in der SBB-Mobile-App erwerben.

Die Einwohner-Kontrolle gibt Ihnen nützliche Informationen.
Sie sind neu in Freiburg?
Dann müssen Sie sich bei der Einwohner-Kontrolle anmelden. Hierzu haben Sie 14 Tage Zeit.

Was macht die Einwohner-Kontrolle?

Die Einwohner-Kontrolle:

  • registriert neue Personen in der Stadt (Ankunft)  
  • registriert, wenn Sie die Stadt verlassen (Abreise)
  • registriert Adress-Wechsel 
  • gibt Ihnen offizielle Dokumente
    wie Identitätskarte, Wohnsitz-Bestätigung
    und noch andere Bestätigungen.

Für weitere Informationen klicken Sie hier: Sich in Freiburg niederlassen

Bei der Einwohner-Kontrolle bekommen Sie auch:

Was müssen Sie mitteilen?
Sie müssen die Einwohner-Kontrolle informieren:   

  1. Wenn Sie neu in Freiburg sind und dort lange wohnen werden. Man sagt auch «sich niederlassen».
  2. Wenn Sie in Freiburg für kurze Zeit wohnen werden (zum Beispiel für eine Ausbildung oder ein Studium)
  3. Wenn Sie Freiburg verlassen
  4. Wenn Sie innerhalb von Freiburg umziehen

Wem müssen Sie Ihre Ankunft mitteilen?
Sie müssen Ihre Ankunft online via eUmzug oder beim Büro der Einwohnerkontrolle der Stadt Freiburg melden.

Stadt Freiburg
CH [at] ville-fr [.] ch (Einwohnerkontrolle)
Rue Saint-Pierre 10
1700 Freiburg
026 351 71 31

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Samstag, 20. April

Geschlossen
Sonntag, 21. April: geschlossen

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
01.05.2024 8.00-11.30 Uhr Tag der Arbeit
08.05.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Vorfeiertag
09.05.2024 Geschlossen Auffahrt / Christi Himmelfahrt
20.05.2024 Geschlossen Pfingstmontag
29.05.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Vorfeiertag
30.05.2024 Geschlossen Fronleichnam
31.07.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Vorfeiertag
01.08.2024 Geschlossen Bundesfeier
14.08.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Vorfeiertag
15.08.2024 Geschlossen Maria Himmelfahrt
31.10.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Vorfeiertag
01.11.2024 Geschlossen Allerheiligen
08.12.2024 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag
Den Zuzug in die Gemeinde melden

Sie sind neu in Freiburg und möchten sich dort niederlassen

  • Sie haben 14 Tagen, um sich bei der Einwohner-Kontrolle anzumelden.
  • Sie können dies online via eUmzug oder im Büro tun.

Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie müssen mehrere Dokumente zeigen,um sich anzumelden.

  • Sie sind Schweizer oder Schweizerin?
    Dann bringen Sie diese Dokumente mit:
  1. Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass
  2. Ihren Heimatschein
  3. Ihren Krankenversicherungs-Ausweis
  4. Ihr Familien-Büchlein (für verheiratete Paare) oder den Geburtsschein des Kindes/der Kinder
  5. Ihren Mietvertrag oder Untermiete-Formular.
  6. CHF 20.- pro Erwachsenen 

Hier müssen Sie das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligung ausfüllen.

2. Dann gehen Sie zur Einwohner-Kontrolle.
Bringen Sie folgende Dokumente mit:

  1. Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass
  2. Ihre Aufenthalts-Genehmigung und / oder das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligung vom BMA
  3. Ihren Krankenversicherungs-Ausweis
  4. Ihr Familien-Büchlein (für verheiratete Paare) oder den Geburtsschein des Kindes/der Kinder
  5. Ihren Mietvertrag oder Ihr Untermiete-Formular.
  6. CHF 20.- pro Erwachsenen

Wichtig für Ihre Anmeldung:
Bringen Sie alle diese Dokumente mit!
Fehlt ein Dokument, müssen Sie noch einmal wiederkommen.  

Sie wohnen nur kurze Zeit in Freiburg

Sie wohnen zum Beispiel in Freiburg für Ihr Studium. Während Ihrem Studium behalten Sie Ihren üblichen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde.  

  • Sie haben 14 Tagen, um sich bei der Einwohner-Kontrolle anzumelden.
  • Sie können dies online via eUmzug oder im Büro tun. ​​​​​​

Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie brauchen mehrere Dokumente, um sich anzumelden.

Alle Personen (Schweizer und Ausländer) müssen mitbringen:

  • Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
    Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen.
    Dieses Dokument bekommen Sie bei Einwohner-Kontrolle von Ihrer Gemeinde.
  • Mietvertrag für Ihre Wohnung in Freiburg oder das Untermieteformular.
  • CHF 20.- pro Erwachsenen .

Sie sind Ausländer oder Ausländerin?

  • Gehen Sie zur Einwohner-Kontrolle.

Bringen Sie mit:

  • Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
    Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen.
  • und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis

Sie sind verheiratet?

  • Nehmen Sie auch Ihr Familien-Büchlein mit.

Sie haben Kinder unter 18 Jahren?

  • Nehmen Sie auch die Geburts-Urkunden von Ihren Kindern mit.
Wohnsitzbestätigung

Um eine Wohnsitzbestätigung zu beantragen, müssen Sie sie online anfrangen oder sich persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle wenden.

Achtung: Diese Bestätigung gilt nur für bestimmte administrative Vorgänge wie Hochzeiten, Vaterschaftsanerkennungen, Bank- oder Postgeschäfte usw. Wenn Sie eine Niederlassungsbestätigung benötigen, um Ihren Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde zu bestätigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Den Wegzug aus der Gemeinde melden

Sie verlassen die Stadt Freiburg?
Sie müssen sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Unverzüglich bedeutet : Ohne Frist, Ohne Zeitverzögerung.

Hierzu können Sie:

  • online via eUmzug
  • zur Einwohner-Kontrolle gehen
  • die Einwohner-Kontrolle anrufen
  • ein Mail senden (CH [at] ville-fr [.] ch (CH[at]ville-fr[dot]ch))

Sie haben 30 Tagen, um Ihre Abreise mitzuteilen.

  • Nach Ihrer Abreise müssen Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Sie ziehen innerhalb der Stadt Freiburg um?

Dann müssen Sie die Einwohner-Kontrolle informieren.

Hierzu können Sie:

  • zur Einwohner-Kontrolle gehen

Nehmen Sie Ihre Identitätskarte und Ihren Mietvertrag mit.

Oder:

  • online via eUmzug oder ein mail schicken (CH [at] ville-fr [.] ch (CH[at]ville-fr[dot]ch)). Sie schicken der Gemeinde das Adresswechsel-Formular und eine Kopie von Ihrem Mietvertrag    

Sie haben 30 Tagen, um Ihren Umzug mitzuteilen.

Eine Identitätskarte beantragen

Um einen Personalausweis zu bestellen, müssen Sie nur persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und ein aktuelles Passfoto sowie Ihren alten Personalausweis mitbringen.

Einverständnis-/Zustimmungserklärung für minderjährige Kinder

Ins Ausland abreisen

Wenn Sie Freiburg in Richtung Ausland verlassen möchten, kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle, die Sie entsprechend Ihrer spezifischen Situation über das Vorgehen informieren wird.

Mietvertrag oder Untermiete
Neue Hundehalterinnen oder Hundehalter?

Sie haben vor Kurzem den Theoriekurs für neue Hundehalterinnen und Hundehalter besucht? Dann müssen Sie sich in der AMICUS-Datenbank registrieren. Zu diesem Zweck melden Sie sich am Empfang des Rathauses, Rathausplatz 3, Freiburg (und nicht bei der Einwohnerkontrolle).