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Das Stadtsekretariat erfüllt die Aufgaben einer Kanzlei. Es verfasst die Beschlüsse des Gemeinderats und des Generalrats, gibt sie bekannt und wacht über ihre Umsetzung. Es bewahrt und erstellt Leumundszeugnisse, Unterkunftsbescheinigungen sowie Kopie- und Unterschrifts-Beglaubigungen.
Personen, die eine dieser Bescheinigungen zu erhalten wünschen, haben, mit einem Ausweis versehen, am Schalter vorzusprechen. Zudem sind für den Erhalt eines Leumundzeugnisses ein Strafregisterauszug bzw. für den Erhalt einer Unterkunftsbescheinigung ein Lohnausweis vorzuweisen.
Seit 1. Oktober 2004 werden Heimatscheine nicht mehr durch die Gemeinde ausgestellt. Sie müssen beim Bezirkszivilstandsamt Ihres Heimatorts angefordert werden. Für die Stadt Freiburg ist dies das
Zivilstandsamt des Saanebezirks
Chorherrengasse 1
PF 132
1700 Freiburg
> Website
Tarife :
Das Stadtsekretariat liefert keine Gesuchsformulare für den Strafregisterauszug mehr aus. Diese können Sie an den Postschaltern oder auf der Website des Bundesamts für Justiz beziehen.
Unterlagen, die für die Verpflichtungsbescheinigung benötigt werden:
Die eingeladene Person
Die einladende Person spricht im Stadtsekretariat vor und bringt dazu folgende Unterlagen mit: