Neon und Glühbirnen
Leuchtstofflampen eignen sich nicht für die Entsorgung über
den Hauskehricht, da sie Quecksilber (Hg) sowie je nach Lampentyp weitere
umweltrelevante Elemente enthalten.
Die VREG (Verordnung vom 14. Januar 1998
über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und
elektronischer Geräte schreibt vor, dass Leuchtmittel aufgrund ihrer Schadstoffe
separat entsorgt werden müssen. Konsumentinnen und Konsumenten sind
verpflichtet, ihre alten Lampen einem Händler oder einer Sammelstelle zu
übergeben. Normale Glühlampen und Halogenglühlampen sind von den Vorschriften
der VREG nicht betroffen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Sie können im
normalen Hauskehricht entsorgt werden.
| Entsorgung | Handel Gemeindedepot Neigles |
| Erlaubt | Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren Energiesparlampen Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampflampen, Quecksilberdampflampen Induktionslampen, LED-lampen |
| Nicht erlaubt | Klassische Lampenbirnen Halogenlampen |
| Links | SLRS - Stiftung
Licht Recycling Schweiz Abfallwegweiser - Bundesamt für Umwelt BAFU www.abfall.ch - Alle Informationen zum Thema Abfall und Recycling |