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Neon und Glühbirnen

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Leuchtstofflampen eignen sich nicht für die Entsorgung über den Hauskehricht, da sie Quecksilber (Hg) sowie je nach Lampentyp weitere umweltrelevante Elemente enthalten.
Die VREG (Verordnung vom 14. Januar 1998 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte schreibt vor, dass Leuchtmittel aufgrund ihrer Schadstoffe separat entsorgt werden müssen. Konsumentinnen und Konsumenten sind verpflichtet, ihre alten Lampen einem Händler oder einer Sammelstelle zu übergeben. Normale Glühlampen und Halogenglühlampen sind von den Vorschriften der VREG nicht betroffen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Sie können im normalen Hauskehricht entsorgt werden.

 

 

 EntsorgungHandel
Gemeindedepot Neigles
 
 ErlaubtLeuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren
Energiesparlampen
Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampflampen, Quecksilberdampflampen
Induktionslampen, LED-lampen
 
 Nicht erlaubt
Klassische Lampenbirnen
Halogenlampen

 LinksSLRS - Stiftung Licht Recycling Schweiz
Abfallwegweiser - Bundesamt für Umwelt BAFU
www.abfall.ch - Alle Informationen zum Thema Abfall und Recycling