Ausbildungsbeiträge
Schulherrenkasse
Bedingungen für die Einreichung eines Stipendiengesuchs
Den Burgerinnen und Burgern der Stadt Freiburg, die seit fünf Jahren im Genuss des Burgerrechts sind, können Ausbildungsbeiträge für Hochschulstudien gewährt werden.
Für Ausbildungen in den Bereichen Kunst, Industrie und Technik, die zu einem Diplomabschluss einer Fach- oder Fachhochschule führen, oder die gleichwertig sind mit einem akademischen Grad, können ebenfalls Studienbeiträge gewährt werden.
Stipendiengesuche mit Beilage der vorgeschriebenen Unterlagen sind bis spätestens am letzten Freitag des Monats Oktober jeden Jahres zu richten an: Burgerverwaltung der Stadt Freiburg, Alpengasse 10, 1700 Freiburg, wo den Gesuchstellern die erforderlichen Formulare zur Verfügung gestellt und wo alle zusätzlichen Auskünfte eingeholt werden können. Alle Gesuche, die nach der obgenannten Frist eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels) können nicht angenommen werden.
Stiftung C.-J. Moosbrugger
Bedingungen für die Einreichung eines Stipendiengesuchs
Die Stiftung Charles-Jean Moosbrugger verwendet Einkünfte für Stipendien, welche Burgerinnen und Burgern der Stadt Freiburg gewährt werden, die einen Englandaufenthalt zur Vervollkommnung ihrer Englischkenntnisse absolvieren.
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die GesuchstellerInnen müssen BurgerInnen der Stadt Freiburg, Töchter oder Söhne von Burgern sowie französischer oder deutscher Muttersprache sein;
- die GesuchstellerInnen müssen 18jährig , jedoch nicht älter als 25jährig sein;
- die eigenen Mittel oder das Einkommen der Familie dürfen nicht ausreichen, um die Aufenthaltskosten in England vollständig zu decken.
Wer sich für ein solches Stipendium interessiert, erhält weitere Auskünfte und die erforderlichen Formulare bei der Burgerverwaltung der Stadt Freiburg, Alpengasse 10, 1700 Freiburg, wo die Gesuche jederzeit eingereicht werden können.