Kinder- und Jugendheim Bonnefontaines
Historisches
1868 genehmigte die Burgerversammlung der Stadt Freiburg den Vorschlag des Gemeinderates, ein Waisenhaus zu gründen. Diese Vereinbarung wurde aufgrund von Rapporten getroffen, welche auf die Notwendigkeit der Schaffung einer solchen Struktur hinwiesen. Das Waisenhaus sollte das Liebfrauen-Spital ersetzen, das seit dem 13. Jahrhundert Findlinge, Uneheliche und Waisen aufgenommen hatte. 1869 zogen 43 Kinder ins neue Gebäude ein.
Ab 1934 wurde das Gebäude zu eng, da sich doppelt so viele Kinder darin befanden (ungefähr 100). Es wurde eine Erweiterung des Baus vorgenommen. Erst 1955 wurde das Waisenhaus im alten Mädchenpensionat St. Agnes installiert. Zu dieser Zeit kümmerte sich ein "Direktorenpaar" um Erziehung und Schulung der Kinder, mit Hilfe von 4 Lehrpersonen und 2 Kinderschwestern.
1948 wurde die interne Schulung des Waisenhauses aufgehoben und die Kinder besuchten die städtischen Schulen.
1963 restrukturierte die Direktion die innere Organisation. Vier gemischte Gruppen von 8 bis 13 Kindern wurden geschaffen. Das Personal setzte sich aus 4 Erziehern und zwei Hilfen zusammen.
1967 wurde die Idee, ein den Bedürfnissen der Kinder besser angepasstes Heim zu bauen, in die Tat umgesetzt. In diesen Jahren verschwand der Begriff "Waisen" langsam und man sprach von unangepassten Kindern. 1974 wurde das Kinder- und Jugendheim von Bonnesfontaines eingeweiht.
Rechtlicher Status des Heims
Das Kinder- und Jugendheim von Bonnesfontaines ist Teil der Stiftung des Waisenhauses der Burgergemeinde und wird durch die Burgergemeinde verwaltet. Es ist eine private Organisation.
Die Institution wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und vom Sozialfürsorgedienst der Stadt Freiburg anerkannt. Diese Anerkennung gibt Anrecht auf Subventionen des Bundes und des Kantons.
Organisation des Heims
Sektor Verwaltung
- 1 Direktor
- 1 Sekretärin-Buchhalterin zu 50%
Technischer Sektor
- 1 Verantwortlicher für den Unterhalt
- 1 Putzfrau in Teilzeitarbeit
- 1 Wäscherin in Teilzeitarbeit
Sektor Erziehung
- 11 ErzieherInnen für 9.2 Stellen
- 3 Praktikanten
Sektor Therapie
- 1 Psychologe zu 50%
Öffnungszeiten :
Sektor Verwaltung
Der Empfang ist geöffnet :
Montag bis Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Sektor Erziehung
Ganzes Jahr 24 Std. rund um die Uhr
Aufnahmekapazität
Das Kinder- und Jugendheim kann 23 Kinder/Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren aufnehmen, die in 3 gemischte Gruppen aufgeteilt sind :
- 1 Gruppe Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren
- 1 Gruppe französischsprachige Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren
- 1 Gruppe deutschsprachige Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren
Aufnahme
Allgemeine Kriterien
Wir nehmen auf
- Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuches zwischen 6 und 18 Jahre alt sind.
- Kinder und Jugendliche, die von einer Zivil- oder Strafbehörde platziert sind.
- Kinder und Jugendliche in einer schwierigen familiären Situation, die ihre Entfaltung behindert.
- Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs selbständig genug sind, um eine Schule oder Ausbildung ausserhalb der Institution zu absolvieren.
Wir können nicht aufnehmen
- Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Störungen, einer geistigen oder körperlichen Behinderung, oder die von psychotropen Substanzen abhängig sind.
- Wir leisten keine Notfallaufnahme. Für diese Situationen bei Notfallaufnahmen ist das Heim Transit in Belfaux zuständig.
Aufnahmedauer
Unsere Institution nimmt Kinder und Jugendliche für mittel- und langfristige Platzierung auf. Der gewünschte Minimalaufenthalt ist ein Jahr für Kinder und Jugendliche in der obligatorischen Schulzeit.
Vorgehen für die Aufnahme
- Das Gesuch wird von einer Platzierungsdienststelle (Kantonales Jugendamt, Vormundschaft...) an die Direktion , Tel.026/460.14.33, gerichtet.
- Wenn ein Platz frei ist, erhalten Sie sofort Antwort.
- Wenn Platz frei ist, wird das Gesuch an die erzieherische Gruppe weitergeleitet. Das Gesuch wird für die Jugendlichengruppe montags behandelt, und mittwochs für die erzieherische Kindergruppe.
- Ein Erzieher nimmt mit der Platzierungsdienststelle Kontakt auf, um festzustellen, ob eine Platzierung möglich ist.
- Ist eine Platzierung möglich, so wird ein Termin für den Besuch der Institution festgelegt.
- Besuch der Institution mit den an der Platzierung Beteiligten (Eltern-Kinder-Sozialarbeiter) und Gespräch über das Ziel der Platzierung.
- Bedenkzeit (Dauer zu vereinbaren) für die Gesuchsteller und die Institution.
- Ist das Gesuch und die Möglichkeiten der Institution bestätigt, so wird das Datum für 1 bis 2 Abende oder 1 bis 3 Tage Probeaufenthalt für das Kind oder den Jugendlichen in der erzieherischen Gruppe abgemacht.
- Aufnahmegespräch mit Festsetzung des Eintrittsdatums, finanzielle Regelung und Unterschreiben des Vertrags.
Pädagogisches Konzept
Hauptziele
- Entfaltung der Fähigkeiten und des Potentials der Kinder und Jugendlichen
- Entwicklung hin zur Selbständigkeit
- Das Verstehen und Annehmen der familiären Situation ohne Werturteil und das Heranbilden einer neuen Beziehung zur Familie.
Die wichtigsten Mittel sind
- der Vertrag und die Zusammenarbeit mit den Platzierungspartnern
- ein regelmässiger Dialog mit den Familien und allen an der Platzierung Beteiligten
- die Mobilisierung des sozialen Netzes des Kindes oder der Jugendlichen, damit sie sich mit dem Platzierungsprojekt vertraut machen können
- die Zwischen- und Schlussauswertungen