Vor der Französischen Revolution war die Burgergemeinde von Freiburg Teil des alten Staates Freiburg. 1803 wurde die Trennung vorgenommen: Die Besitzungen wurden unter Kanton und Stadt aufgeteilt. Die Schenkungsurkunde von Freiburg im Üchtland vom 8. Oktober 1803 überliess den Burgern die Verwaltung der folgenden Institutionen :
Die Stiftung des Bürgerspitals : Im 13. Jahrhundert befand sich das Bürgerspital an der Stelle des heutigen Hôtel de la Rose. Es diente den Armen und den Durchziehenden. 1680 wurde es am heutigen Standort des Alten Bürgerspitals eröffnet, wo bis zu seiner Zusammenlegung mit dem Kantonsspital 1972 die Kranken gepflegt wurden.
Die Frommen Stiftungen : Mit den Einkünften dieser Stiftung wird die Kapelle Bürglen, der Friedhof, das Pfarrhaus und das Haus des Siegrists unterhalten. Die Kapelle, die früher ein Leprosorium war, ist heute ein bekannter Wallfahrtsort.
Die Regie der Anteilhaber : Diese Erträge werden grösstenteils als Unterhaltsgelder an den Sozialdienst bezahlt; sie dienen auch zum Unterhalt und zum Anlegen von Familiengärten sowie zum Unterhalt des Bürgerhauses an der Alpengasse.
Die Stiftung des Waisenhauses : Sie wurde Ende des letzten Jahrhunderts für die Kinder der "Kinderstube" geschaffen um das Bürgerspital zu entlasten.
Die Schulherrenkasse :
Sie ist die älteste Institution für Ausbildungsbeiträge in unserem Land und wurde 1575 gegründet. Sie kann Burgerinnen und Bürgern der Stadt Freiburg, die seit fünf Jahren im Genuss des Bürgerrechts sind, Ausbildungsbeiträge für Hochschulstudien gewähren. Ausbildungen in den Bereichen Kunst, Industrie und Technik, die zu einem Diplomabschluss einer Fach- oder Fachhochschule führen, oder die gleichwertig sind mit einem akademischen Grad, können ebenfalls unterstützt werden.
Die Stiftung C.-J. Moosbrugger : Die Einkünfte aus dieser Stiftung, welche durch einen Bürger der Stadt Freiburg gegründet wurde, ermöglicht Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren einen Englandaufenthalt (ausschliesslich), zwecks Studiums des Englischen, vorausgesetzt, dass die eigenen Mittel oder das Einkommen der Familie die Aufenthaltskosten nicht selber decken können.
Die "privilegierte Burgergemeinde" hat sich zu einer Dienstleistungs-Burgergemeinde gewandelt. Das Gemeindegesetz vom 25. September 1980 (Art. 104-106) schreibt vor, dass die Erträge aus den Gütern der Burgergemeinde für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind, worüber der Gemeinderat die Kontrolle ausübt. Die Burgergemeinde erfüllt eine Sozialaufgabe, wobei sie verschiedene Institutionen in den Dienst der Bevölkerung stellt; nämlich :
Der Sozialdienst erhält jährlich eine Unterstützung der Burgergemeinde.
Revision des Gesetzes vom 15. November 1996 über das freiburgische Bürgerrecht
Am 9. Mai 2007 hat der Freiburger Grosse Rat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) verabschiedet. Infolge eines Referendums hatte das Freiburger Stimmvolk über die Revision abzustimmen. In der Abstimmung vom 1. Juni 2008 wurde der Revisionsentwurf angenommen. In seiner Sitzung vom 24. Juni 2008 hat der Staatsrat das Gesetz mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2008 promulgiert.
Seit Ende 1996 war die Erlangung des Bürgerrechts nicht mehr automatisch mit dem Burgerstatus verbunden, was bedeutete, dass Personen, die das Bürgerrecht einer Gemeinde erlangten, deshalb noch nicht das Burgerrecht der entsprechenden Gemeinde erworben hatten. Wollten sie dieses ebenfalls erhalten, mussten sie ein Gesuch um Aufnahme in die Burgergemeinde stellen.
Eine der wichtigen Neuheiten der Revision des Gesetzes vom 15. November 1996 über das freiburgische Bürgerrecht besteht darin, dass die Erlangung des Bürgerrechts den Burgerstatus miteinschliesst, und dies ab 1. Juli 2008.
Personen, die zwischen dem 15. November 1996 und dem 30. Juni 2008 das Bürgerrecht der Stadt Freiburg erworben haben, sind seit dem 1. Juli 2008 ebenfalls Mitglied der Freiburger Burgergemeinde, ohne die Aufnahme beantragt zu haben, da das revidierte Gesetz einen rückwirkenden Effekt vorsieht.
Was die Gemeinde Freiburg betrifft, werden somit in Zukunft Personen, die durch diese Revision Burger/innen geworden sind, unter der Voraussetzung, dass sie in der Stadt wohnen, zu den Burgerversammlungen eingeladen, um an den Beschlüssen und dem Leben der Burgergemeinde teilzunehmen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Burgerverwaltung gerne zur Verfügung.
Erlangung des Bürgerrechts der Stadt Freiburg
Falls Sie Fragen haben über das Vorgehen zum Erlangen des Bürgerrechts der Stadt Freiburg (Einbürgerung einer Person aus dem Ausland, einer Person aus dem Ausland der zweiten Generation, einer Person aus einem anderen Kanton, einer Person aus dem Kanton Freiburg), wenden Sie sich bitte an das
Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen
Bd de Pérolles 2
Postfach 471
1701 Freiburg
T +41 26 305.1417
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