Generalrat

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*(auf Französich)

Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben

Die freiburgischen Gemeinden mit mehr als 600 Einwohner/innen haben die Möglichkeit, die Gemeindeversammlung durch einen Generalrat zu ersetzen. Dieser besteht obligatorisch in der Stadt Freiburg, wie in den meisten Bezirkshauptorten und grossen Gemeinden des Kantons. Seine 80 Mitglieder werden alle fünf Jahre gemäss dem Proporzwahlrecht gewählt.  
Seine Hauptaufgaben sind die Genehmigung der Voranschläge und Jahresrechnungen der Gemeinde, die Festlegung der Steuerquote, die Genehmigung der Investitionskredite und die Verabschiedung der Gemeindereglemente. Seine Funktionsweise wird durch das Reglement des Generalrats (GRR) festgelegt, das seinerseits auf dem Gemeindegesetz (GemG und ARGemG) und dem Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) beruht.  

Sitzungen

Die Sitzungen des Generalrats sind öffentlich und finden etwa einmal monatlich (ausser im Juli und August), das heisst zehnmal jährlich statt;

Zeit :  jeweils Montag um 19.30 Uhr

Ort :  Grosser Saal des Justizgebäudes, Chorherrengasse 1.  

In Absprache mit dem Gemeinderat legt das Büro des Generalrats den jährlichen Sitzungskalender und die Tagesordnungen fest.  
 

- Montag 27. Mai 2013
- Dienstag 28. Mai 2013 (ergänzende Sitzung)
- Montag 24. Juni 2013
- Montag 30. September 2013
- Montag 4. November 2013
- Montag 25. November 2013
- Montag 16. Dezember 2013
- Dienstag 17 Dezember 2013

 

 

Anträge und Postulate

Die Mitglieder des Generalrats können beantragen, dass in einer nächsten Sitzung über ein bestimmtes Geschäft diskutiert wird, ob dieses nun in den Zuständigkeitsbereich des Generalrats oder des Gemeinderats fällt:  

Anträge über Geschäfte, die in den Zuständigkeitsbereich des Generalrats fallen:  
"Die Anträge verfolgen den Zweck, den Gemeinderat aufzufordern, ein bestimmtes Problem zu studieren und dem Generalrat einen Bericht vorzulegen. Die Anträge können darauf abzielen, dass eine Massnahme getroffen, ein Entscheid gefasst oder ein Reglement verabschiedet wird." (Art. 59, Abs. 2 RGR)  

Postulate über Geschäfte, die in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen:  
"Die Postulate verfolgen den Zweck, den Gemeinderat aufzufordern, ein bestimmtes Problem zu studieren und dem Generalrat einen Bericht vorzulegen." (Art. 60, Abs. 2 RGR)  

Der Antrag oder das Postulat können von den Generalrät/innen mündlich während der Sitzung oder schriftlich formuliert werden. Im letzteren Fall sind sie gebeten, die unten stehenden Formulare zu benützen und sie mit etwaigen Anhängen per Post oder per E-Mail an das Sekretariat des Generalrats zu schicken:

Postulat

Formular für die Einreichung eines Postulats

(auf Französich)
PDF (36 kb)
Proposition

Formular für die Einreichung eines Antrags 

(auf Französich)
PDF (59 kb)

- Liste des propositions (Anträge)

- Liste des postulats (Postulate)