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Signalisation

Kontakt und Lageplan

ZIELE  

Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsmittel und Verkehrsarten  
Die Signalisation umfasst alle Elemente, die dazu dienen, den Autoverkehr, Zweiräder und Fussgänger zu lenken. Man unterscheidet unter anderem:  

Vertikale Signalisation. Sie lässt sich in vier Kategorien unterteilen:  

  • Vorschriftssignale (Beschränkungen, Verbote, Gebote)  
  • Gefahrensignale, die den Autofahrer auf eine Gefahr aufmerksam machen  
  • Vortrittssignale  
  • Hinweissignale    

Horizontale Signalisation. Man unterscheidet drei Kategorien:  

  • Längsmarkierungen (Mittellinien, Fahrspurtrennung, Leitlinien usw.)  
  • Kreuzungsmarkierungen (Stopplinien, Voreinspuren, Leitlinien, Pfeile usw.)  
  • Weitere Markierungen (Zebrastreifen, Bushaltestellen, Parkieren usw.)    

Lichtsignalisation. An dafür geeigneten Kreuzungen erlaubt die Verkehrsregelung mit Ampeln:  

  • Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten;  
  • das Volumen der Verkehrsflüsse zu kontrollieren;  
  • den verschiedenen Verkehrsteilnehmern (öffentliche Verkehrsmittel, Zweiräder, Fussgänger, Autos) Vortritt zu gewähren;

Referenzdokumente  

  • Strassenverkehrsrecht
  • Strassenverkehrgesetz (SVG)
  • Verordnung über den Strassenverkehr (SVV)
  • Signalisationsverordnung (SSV)
  • SNV- und VSS-Normen

 

Kleine Erinnerung an das richtige Verhalten von Fussgängern an Ampeln

feux

Die Grünphase für Fussgänger erlaubt, einen Teil der Fahrbahn zu überqueren, während der Rest ohne Hast und gefahrlos während der Sekunden der Übergangszeit und der beginnenden Rotphase überquert werden kann, bevor die Ampeln wieder auf Grün für den Autoverkehr schalten.  
Die Übergangszeit (von Grün zu Rot) hängt von der Strassenbreite ab und wird durch blinkendes Grün angegeben.  
Diese Verkehrsregelung gewährleistet die Sicherheit, selbst von Personen, die sich langsam bewegen (zum Beispiel Betagte).