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Verkehrsberuhigung

Plan des zones 30 Zonenplan (zum Vergrössern anklicken)

Ziele  

  • Erfüllung des Wunsches der Bevölkerung an multimodaler Mobilität
  • Verbesserung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/innen
  • Bewahrung der Lebens- und Umweltqualität dank der Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Verkehr
  • Kampf gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Sicherstellung eines regelmässigen Verkehrsflusses bei langsamer Geschwindigkeit
  • Förderung des Einvernehmens zwischen den verschiedenen Verkehrsarten  

 

Referenzdokumente  

  • Verkehrsrichtplan
  • Bewirtschaftungsplan zum Verkehrsrichtplan betreffend die Verkehrsberuhigung
  • Generelles Projekt der CUTAF (GP)
  • Aufwertung des Strassenraums von Ortsdurchfahrten Valtraloc Dez. 2001
  • Strassenverkehrsrecht
  • SNV- und VSS-Normen    
  • Plan der Tempo-30-Zonen und der Begegnungszonen (20 km/h)

 

 

Zur Erinnerung: die Grundregeln für Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

signalisation 30km/h

TEMPO-30-ZONE  
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Im Allgemeinen Rechtsvortritt
Besonders vorsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten
Fussgängerübergänge nur in Ausnahmefällen

signalisation zone de rencontre

BEGEGNUNGSZONE  
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Keine Fussgängerübergänge
Die Fussgänger können den ganzen Verkehrsraum nutzen und haben Vortritt
Die Fussgänger dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern

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