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Feuerwehr

Das Feuerwehramt  besorgt den administrativen Teil des Feuerwehrbataillons der Stadt Freiburg. Das Feuerinspektorat ist ebenfalls diesem Amt zugeordnet, was einen Personalbestand von 3,5 Personen in der Verwaltung und 4 Personen für den Unterhalt der Fahrzeuge und des Einsatzmaterials ergibt.
 

Website "Bataillon des sapeurs-pompiers"

Ersatzabgabe  


 

Ersatzabgabe : Was ist das ?

Von Gesetzes wegen ist jeder Freiburger Bürger im Alter zwischen 20 und 50 Jahren verpflichtet in der Feuerwehr Dienst zu leisten, deren Aufgabe darin besteht, zur Sicherheit von Personen, Gebäuden und Tieren beizutragen. Dabei stehen den Dienstpflichtigen zwei Möglichkeiten zur Auswahl : entweder im Feuerwehrbataillon der Stadt Freiburg mitarbeiten oder eine Ersatzabgabe bezahlen. Diese Abgabe ist ausschliesslich für den Feuerwehrdienst bestimmt und erlaubt es, einen Teil der Kosten des Bataillons zu decken. Sie wird jedes Jahr im Herbst von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
 

Was hat geändert und warum ?

Bis Ende 2010 wurde die Ersatzabgabe nach steuerlichen Kriterien berechnet. Jedem Steuerzahler wurde ein Betrag in Rechnung gestellt, der 8 % der Gemeindesteuern auf dem Einkommen und Vermögen betrug. Der Betrag der Abgabe war also von Steuerzahler zu Steuerzahler verschieden, dies zwischen 30 und 300 CHF.

In einem Entscheid von 2008 hat das Kantonsgericht festgestellt, dass die Erhebung der Abgabe nach steuerlichen Kriterien gesetzeswidrig ist. Demzufolge musste das kantonale Muster-Reglement geändert werden. Das kantonale Amt für Gemeinden hat daher von den Gemeinden verlangt, dass sie die Rechtmässigkeit ihres Reglements überprüfen und die nötigen Anpassungen vornehmen.

Die Gemeinde Freiburg hatte somit keine andere Wahl, als sich dem neuen Recht anzupassen und die Ersatzabgabe nach steuerlichen Kriterien zu Gunsten einer Abgabe pro dienstpflichtige Person aufzugeben. Für 2011 wurde der Betrag der Abgabe auf 160 CHF festgelegt.

Wie wurde der Betrag von 160 CHF festgelegt ?

Er wurde so festgelegt, dass mit dem Ertrag die Kosten des Bataillons möglichst gedeckt werden können. Im Laufe der Jahre kann die Höhe des Betrags ändern, wird aber 250 CHF nicht übersteigen.
 

Wer ist vom Dienst und von der Abgabe befreit ?

Die vollständige Liste der von der Ersatzabgabe befreiten Personen ist in Art. 8 des Feuerwehrreglements aufgeführt. Dabei gilt es darauf hinzuweisen, dass die Befreiung nicht automatisch erfolgt. Sie muss beantragt und mit einer Bescheinigung begründet werden. Vom Dienst und von der Ersatzabgabe befreit sind namentlich :

- Die Personen mit einer IV-Rente (Reduktion der Abgabe im Verhältnis zum Invaliditätsgrad) ;
- die  Personen, die sich in ihrem Haushalt um ein schulpflichtiges Kind bis zum Ende der Schulpflicht (16 Jahre) oder um eine hilfsbedürftige Person kümmern. Bei einem Paar, das verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kommt nur eine Person in den Genuss dieser Befreiung.

Das Bataillon : was ist darunter zu verstehen ?

Das Feuerwehrbataillon der Stadt Freiburg besteht nicht aus Berufsfeuerwehrleuten, sondern aus Freiwilligen, die sich neben ihrer Haupttätigkeit der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Es besteht gegenwärtig aus 160 Mitgliedern.

Das Bataillon kommt nicht nur bei Bränden zum Einsatz, sondern bei allen Schadenereignissen : Überschwemmungen, Öl- und Chemieunfällen, Erdrutschen, Strassen- und Zugsunfällen, usw. Es wird ebenfalls mit Wach- und Überwachungsdiensten bei Aufführungen und öffentlichen Veranstaltungen beauftragt. Das Feuerwehrkorps ist somit fest verbunden mit zahlreichen Veranstaltungen, die den Freiburgern lieb sind, wie mit der Bolzen-Fasnacht, dem 1. August oder dem St. Nikolaus-Tag, wo es über die Organisation Telethon präsent ist. Das Korps richtet sich auch an ein junges Publikum, etwa mit speziell organisierten Tagen im Rahmen des Ferien-Passes.
Unter der Oberaufsicht des Gemeinderates und administrativ der Ortspolizei zugeordnet besteht das Bataillon neben dem Stab aus 3 Zügen :
Erst Hilfe Posten (EHP): 6 Einsatzgruppen absolvieren ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. Wenn sie Pikett-Dienst leisten (eine Woche alle sechs Wochen), müssen die Mitglieder des EHP total verfügbar sein. Aus diesem Grunde brauchen sie auch eine formelle Zusage ihres Arbeitgebers, der sie im Bedarfsfall auch freigibt. 
Unterstützung : Je nach Einsatzperiode und Art des Schadenereignisses unterstützt der Zug den EHP. Bereitschaftsdienst wird von ihm nur an Wochenenden und Feiertagen geleistet.
Logistik : In diesem Zug sind die Spezialeinheiten des Bataillons zusammengefasst : das ist die Gruppe « Polizei », die sich mit der Verkehrsregelung und anderen Ordnungsdiensten in der Umgebung des Schadenorts befasst;  die Gruppe « Technik» ist dafür besorgt, den im Einsatz stehenden Feuerwehrleuten die für ihre Arbeit nötige elektrische Energie zu liefern ; die kantonale Gruppe « Chemische Massnahmen »  misst und analysiert die Substanzen, denen die im Einsatz stehenden Leute ausgesetzt sein könnten.
 

Welches sind die Einteilungskriterien ?

Um in den Feuerwehrdienst der Stadt Freiburg aufgenommen zu werden, müssen einige Bedingungen erfüllt sein :

  • Zwischen 18- und 35-jährig sein. 
  • In der Stadt Freiburg oder in einer Gemeinde wohnen, die Mitglied der « Vereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Feuerwehr von Gross-Freiburg » ist.
  • In guter Gesundheit sein und die Arztvisite mit Erfolg bestanden haben.

Für die Aufnahme ist keine spezielle Vorkenntnis notwendig ; Ausbildung und Ausrüstung werden vom Bataillon geliefert.  Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr üben aber weiterhin ihren Beruf aus. Ob sie Installateur, Ingenieur oder Künstler sind, sie müssen von ihrer Aufgabe befreit werden können, um jederzeit einsatzbereit zu sein, wenn sie im Bereitschaftsdienst sind. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung für den Einsatz im Feuerwehrkorps gibt.

Ich wohne nicht in der Stadt Freiburg. Kann ich trotzdem im Bataillon mitmachen ?

Ja. Das ist möglich, wenn Sie in einer Mitgliedgemeinde der « Vereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Feuerwehr von Gross-Freiburg » wohnen. Dazu gehören folgende Gemeinden: Autafond, Belfaux, Chésopelloz, La Corbaz, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Grolley, Lossy-Formangueires, Marly, Pierrafortscha, Ponthaux, la Sonnaz, Villars-sur-Glâne et Villarsel-sur-Marly.

Sind die Frauen im Bataillon willkommen?

Selbstverständlich! Gegenwärtig gibt es unter den 160 Mitgliedern 10 Frauen. Sie sind auf allen Ebenen das Bataillons tätig.

Wieviele Einsätze absolviert das Bataillon pro Jahr?

Im Jahr 2010 hat das Bataillon 448 Einsätze geleistet, davon 112 bei Brandfällen. Das ergibt rund 5137 Arbeitsstunden. Im Rahmen seiner Rolle als Stützpunkt hat es auch 117 Einsätze ausserhalb seines Einzugsgebiets geleistet.