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Benützung des öffentlichen Grunds

Die Benützung des öffentlichen Grunds ist im Allgemeinen Polizeireglement der Stadt Freiburg vom 26. November 1990 (Art. 22 und 23) festgelegt. Jede Benützung des öffentlichen Grunds gemäss ihrer Zweckbestimmung oder Widmung ist als Gemeingebrauch zu verstehen.  

Alles, was den Gemeingebrauch einschränken oder die Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit des Gemeinguts und der Einrichtungen der öffentlichen Dienste oder deren nähere Umgebung gefährden kann, ist untersagt, insbesondere  

  • auf den Trottoirs und in stark belebten Fussgängerzonen für die Fussgänger gefährliche Spiele oder Sportarten zu betreiben; dies gilt vor allem für die Benützung von Skateboards oder Rollschuhen und für das Rodeln, mit Ausnahme der zu diesem Zweck zugelassenen Orte;  
  • auf Stangen, Strassenlaternen, Zäune und Denkmäler zu klettern;  
  • öffentliche Brunnen im vermehrten Mass zu benutzen;  
  • Fahrzeuge zu waschen oder zu schmieren oder eine anderweitige Wagenpflege vorzunehmen.  

Wer Spiele oder Sportarten ausserhalb der Trottoirs oder der stark belebten Fussgängerzonen betreibt, hat die Ruhe der Fussgänger zu achten und ihnen den Vortritt zu lassen, mit Ausnahme jener Orte, die ausschliesslich für ihn bestimmt sind. Die Gesetzgebung über den Strassenverkehr bleibt vorbehalten.  

Die einer Bewilligung oder Konzession unterliegende Benützung (Art. 23) bleibt vorbehalten.  

Jede Sondernutzung (die den Gemeingebrauch übersteigt) des öffentlichen Grunds unterliegt einer gebührenpflichtigen Bewilligung. Unter Sondernutzung versteht man eine alleinige, ausschliessliche und dauernde Benützung.  

Einer Bewilligung unterliegen insbesondere die Benützungen für:  

 

Terrassen - Geschäftsauslagen - mobile Reklamen

Gemäss Artikel 6 des Verwaltungsreglements betreffend die Erhebung von Benützungsgebühren auf öffentlichem Gemeindegrund vom 29. August 1989 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizeidirektion zu bewilligen.  

 

Terrassen: Unten finden Sie die allgemeinen Bedingungen für eine Bewilligung zum Betrieb einer Terrasse. Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizei finden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.  
> Formular und Bedingungen unten  

Wir machen Sie auf das Reglement über die Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten aufmerksam.  

 

Geschäftsauslage: Unten finden Sie die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung einer Geschäftsauslage. Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizeifinden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.  
> Formular und Bedingungen unten  

 

Mobile Reklamen: Unten finden Sie die allgemeinen Bedingungen für eine Bewilligung einer mobilen Reklame. Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizei finden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.  
> Formular und Bedingungen unten

Download

  • Gesuchsformular für die Bewilligung zum Betrieb einer Terrasse

    (auf Französich)

    PDF (81 kb)
  • Allgemeine Bedingungen für eine Bewilligung zum Betrieb einer Terrasse

    (auf Französich)

    PDF (95 kb)
  • Festlegung und Evaluation der Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten - Richtlinien vom 10. März 1999

    (auf Französich)

    PDF (39 kb)
  • Gesuchsformular für die Bewilligung einer Geschäftsauslage

    (auf Französich)

    PDF (79 kb)
  • Allgemeine Bedingungen für die Bewilligung einer Geschäftsauslage

    (auf Französich)

    PDF (90 kb)
  • Gesuchsformular für die Bewilligung einer mobilen Reklame

    (auf Französich)

    PDF (81 kb)
  • Allgemeine Bedingungen für die Gewährung einer Bewilligung mobiler Reklamen für Geschäfte, Menüs usw.

    (auf Französich)

    PDF (90 kb)

Zeitungskästen, Veloständer usw.

caissette

Für jede Benützung des öffentlichen Grunds ist ein schriftliches Gesuch an die Ortspolizeidirektion zu stellen.

 

 

 

 

 

Reservierung von Parkplätzen für einen Umzug

Sollten Sie nach Freiburg ziehen oder in der Stadt umziehen und möchten Sie Ihre Fahrzeuge so nahe wie möglich bei Ihrer Wohnung abstellen, können Sie zu diesem Zweck Parkplätze in Wohnungsnähe zu reservieren.

Gesuche sind mindestens 1 Woche im Voraus einzureichen,

Tarife für Platzreservierungen

Pauschalbetrag für 2 Parkverbotsschilder

wenn der Parkplatz in einer kostenlosen Zone liegt,  
für eine Dauer von 24 Stunden (max. 3 Plätze)
 
CHF70.- 
wenn der Parkplatz in einer kostenpflichtigen Zone liegt,  
für eine Dauer von 24 Stunden (max. 3 Plätze)
 
CHF80.-
für jeweils 24 zusätzliche Stunden
(zum Ausgleich des Verlusts auf Parkuhreinkünften)
 
CHF20.-
für jedes zusätzliche Schild
CHF5.-
falls die Schilder an zwei Orten aufzustellen sind
CHF90.-
Kanzleigebühr
CHF 20.-
Zusätzlicher Parkplatz
CHF20.-


Diese Preise schliessen das Aufstellen der Signalisation und die Kontrolle durch einen Polizisten zum Zeitpunkt der beantragten Reservierung ein. 

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Bewilligung für Benützung des öffentlichen und privaten Grunds auf Gemeindegebiet (Ausgrabungen, Mulde, Rollkran usw.)

Eine solche Bewilligung kann erhalten, wer das diesbezügliche Formular ausfüllt und an den betreffenden Dienst sendet.

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  • Gesuchsformular für Ausgrabungen

    (auf Französich)
    Bauamt > Tiefbauamt > Strassen...

    PDF (893 kb)
  • Gesuchsformular für Benützung des öffentlichen und privaten Grunds auf Gemeindegebiet

    (auf Französich)
    Service de la Mobilité > Chantiers

    PDF (1217 kb)
  • Gesuchsformular für Benützung des öffentlichen und privaten Grunds auf Gemeindegebiet (bis max. 3 Tagen)

    (auf Französich)
    Ortspolizei

    PDF (467 kb)

Wochenmärkte

Wenn Sie sich für die Teilnahme an den städtischen Wochenmärkten interessieren, müssen Sie uns ein Bewilligungsgesuch mittels des unten zur Verfügung stehenden Formulars stellen. Die Märkte finden am Mittwochmorgen und Samstagmorgen statt (Georges-Python-Platz, Burgquartier, Pérolles).  
> Formular, Richtlinien und Tarife unten  

Um das Parkieren der Nutzfahrzeuge der Marktfahrer zu erleichtern, können Sie ein Parkbewilligungsgesuch an das Büro für Parkkontrolle der Ortspolizei richten.

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  • Gesuch um Standplatzbwilligung einschliesslich Richtlinien

    Formular, Richtlinien und Tarife

    PDF (118 kb)