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Gemeindestipendien

Geld

Der Grosse Rat hat am 14. Februar 2008 das neue Gesetz für Studienstipendien und -darlehen gutgeheissen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. September 2008 übernimmt der Kanton die alleinige Verantwortung und Kompetenz für die Zuteilung von Stipendien und Darlehen an Studierende. Auszubildende, welche ein Stipendium oder ein Darlehen beantragen möchten, füllen nur noch einen Antrag aus, und zwar direkt beim Kanton. Dieser wird dann, im Rahmen der festgesetzten Höchstbeträge, den Fehlbetrag ausbezahlen.