Sozialdirektion
Sozialinstitutionen und Sozialversicherungen
- Sozialversicherungen :
Zusatzleistungen
Verbilligung der Krankenkassenprämien - Sozialinstitutionen
- Arbeitsamt
Beistandschaftamt für Erwachsene
Kurzer geschichtlicher Rückblick
Das 1942 gegründete Sozialamt der Stadt Freiburg hatte ursprünglich den Auftrag, sich um Familien mit bescheidenem Einkommen, Preisrabatte, Krisenentschädigungen und Erwerbsersatz während des Militärdiensts zu kümmern.
Im Februar 1946 übertrug der Gemeinderat die Sozialhilfe, die zuvor von einem Wohltätigkeitsrat verwaltet wurde, an den Hilfsdienst für Freiburger, Nichtbürger, Schweizer und Ausländer. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Unterstützung durch das Gesetz vom 2. Mai 1928 geregelt, das die Unterstützung durch die Wohnsitzgemeinde während drei Monaten vorsah.
Das Sozialamt der Stadt Freiburg entwickelte sich stetig weiter und übernahm allmählich neue Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Subventionen an Institutionen, des städtischen Arbeitsamts, der arbeitsmarktlichen Massnahmen usw. Am 1. Februar 1995 teilte der Gemeinderat das Sozialamt in zwei verschiedene Verwaltungseinheiten auf: den Dienst für Sozialhilfe der Stadt Freiburg(SASV, für Sozialhilfe) sowie den Dienst für Sozialinstitutionen und Sozialversicherungen (SIAS, für Subventionen an Kinderbetreuungseinrichtungen, das städtische Arbeitsamt, die Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Krankenversicherung).
1999 wurden diese beiden Dienste mit der Beistandschaftamt für Erwachsene vereint und der Sozialdirektion unterstellt.