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Zusatzleistungen

Seit dem 1. Januar 2012, präsentieren sich die AHV/IV-Renten wie folgt:  

- pro Person mindestens Fr. 1'160.- und höchstens Fr. 2'320.- im Monat  

- bei Hilflosigkeit  Fr. 232.- (schwach)  /  Fr. 580.- (mittel)  / Fr. 928.- (schwer)  

Um Zusatzleistungen zur AHV/IV zu erhalten, müssen die anerkannten jährlichen Ausgaben höher sein als die anrechenbaren Jahreseinkommen.  

Zum besseren Verständnis, wie die Gewährung einer Zusatzleistung berechnet wird, sind im Folgenden einige summarische Angaben zusammengestellt.  

Berechnung des Jahreseinkommens:  

a)  in den (jährlichen) Einkommen ist zu berücksichtigen:  

  • von allen erhaltenen AHV/IV-Renten und Pensionen
  • evtl. von 2/3 der Löhne (netto) minus ein Selbstbehalt von Fr. 1000.- pro Einzelperson und Fr. 1500.- pro Paar  

Hinzu kommen:  

  • für das unbewegliche Vermögen ist ein Selbstbehalt von Fr. 112'500.- vom Steuerwert des Objekts abzuziehen  
  • ein Teil Ihrer evtl. Ersparnisse, d. h. 1/10 für AHV-Rentner und 1/15 für IV-Rentner, nach dem Abzug eines Selbstbehalts von:  
    • Fr. 37'500.- für eine Einzelperson  
    • Fr. 60'000.- für ein Paar  
    • Fr. 15'000.- pro Kind  
  • die Bruttozinsen des vorhergehenden Jahrs für die gesamten Ersparnisse  

 

b) bei den (jährlichen) Ausgaben kann man abziehen  

  • einen Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt,  
    • für eine Einzelperson: Fr. 19'050.-  pro Jahr  
    • für ein Paar: Fr. 28'575.-  pro Jahr  
    • Zulage für 1. und 2. unterhaltsberechtigtes Kind: Fr.  9'945.- pro Jahr / Kind  
    • Zulage für 3. und 4. unterhaltsberechtigtes Kind: Fr.  6'630.- pro Jahr / Kind  
  • die Krankenkassenprämien gemäss Pauschale von Fr. 4'584.- pro Erwachsener / Fr. 4'176.- pro Jugendlicher von 19-25 Jahren / Fr. 1'116.- für Kinder unter 18 Jahren  
  • den Mietzins inkl. Nebenkosten, doch maximal Fr. 13'200.- für eine Einzelperson und Fr. 15'000.- für ein Paar    

 

c) Zusammenfassung  

Die Zusatzleistungen berechnen sich wie folgt: das Gesamteinkommen (Rente & Pensionen)    

+     1/10 (AHV) oder 1/15 (IV) des Vermögens (Ersparnisse + unbewegl. Vermögen minus Selbstbehalt)    
+     Bruttozinsen des Gesamtvermögens (Ersparnisse)    
./.    Lebensunterhalt (eine Einzelperson = Fr. 19'050.-)    
./.    Krankenkassenprämien (Erwachsener = Fr. 4'584.-)    
./.    Bruttomietzins (inkl. Nebenkosten)    
=     wenn Sie ein negatives Ergebnis erhalten, können Sie einen Anspruch auf eventuelle Zusatzleistungen geltend machen.  

Die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zahlt eine Zusatzleistung, die diese Differenz deckt. Die Versicherten, die bereits eine solche Leistung erhalten, können jederzeit deren Revision beantragen, wenn sich ihre persönliche Lage merklich verändert (z. B. Mietzinserhöhung).  

 

Weitere Auskünfte  

- Heimbewohner können sich bei der Heimverwaltung oder bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg erkundigen - T 026 305.5252.  

- Einwohner/innen der Stadt Freiburg können sich an das Büro für Zusatzleistungen, Rue de l’Hôpital 2, wenden - T 026 351.7634 -
>Kontakt  

Sich zu erkundigen kostet nichts, ganz im Gegenteil, absolute Diskretion wird Ihnen gewährleistet.