Content

Von den Patriziern zur modernen Stadt

Freiburg, zugleich « Stadt und Republik », wurde mit dem Anwachsen seines Territoriums zur souveränen Hauptstadt über die Landschaft. Nach und nach festigte die Obrigkeit ihre Macht auf Kosten der Bürgerversammlung und der Einwohnerschaft. Es herrschte eine legalisierte Oligarchie, eine Art «Kooptations-Aristodemokratie». Das Regiment der «Gnädigen Herren» - dazu gehörten etwa sechzig regimentsfähige Familien, die sich vom französischen Absolutismus inspirieren liessen - erlebte im 18. Jahrhundert seinen Höhepunkt. Die privilegierten Bürger nannten sich «Patrizier», hatten die wichtigsten Staatsämter inne und spielten sowohl auf politischer und wirtschaftlicher wie auch auf kultureller und sozialer Ebene eine führende Rolle. Natürlich stiess dieses System der Ungleichheit auf manche Kritik. Es kam zu Volksbewegungen, wie es sie damals in Europa und den amerikanischen Kolonien verschiedentlich gab. Die Unzufriedenheit führte namentlich im Jahr 1781 zum Aufstand unter der Führung von Pierre-Nicolas Chenaux gegen die Regierung.

Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen in Freiburg am 2. März 1798 kam dann das Ende der patrizischen Regierung (Errichtung der « einen und unteilbaren » Helvetischen Republik). Als Napoleon Bonaparte im Jahr 1803 der Schweiz die Mediationsakte verordnete, wurden die endgültigen Grenzen unseres Kantons festgelegt und die rechtliche Trennung zwischen dem Staat und der Gemeinde Freiburg vollzogen (Urkunde der Aussteuerung für die Stadt Freiburg vom 8. Oktober 1803). Im Jahr 1814 gelangten die alten Herren Freiburgs für kurze Zeit nochmals an die Macht (Restaurationszeit), doch im Jahr 1831 nahm der Grosse Rat unter dem Druck der liberalen Eliten eine neue Verfassung an, «deren Grundsätze die Volkssouveränität anerkennen und den Sieg der modernen Freiheiten über das Ancien Régime bestätigen». Obwohl das Französische nun zur Regierungssprache wurde, mussten die amtlichen Verlautbarungen, «die für den ganzen Kanton Geltung besassen, auf deutsch und französisch verfasst und veröffentlicht werden».

Viaduc de Grandfey Ankunft der Eisenbahn in Freiburg. Der Viadukt von Grandfey, errichtet von 1857 bis 1862, stellt das wichtigste Bauwerk der Linie Bern-Freiburg-Lausanne dar. [Lithographie von A. Cuvillier, Museum für Kunst und
Geschichte, Freiburg].

Das 19. Jahrhundert kann für Freiburg, vielleicht mehr noch als für andere Kantone, als eine Zeit des Übergangs vom Ancien Régime zur modernen Schweiz bezeichnet werden (Auswanderungswelle nach Brasilien 1819, Sonderbundskrieg 1847, Bundesverfassung von 1848). Es war ein Jahrhundert der Öffnung und des «Aufholens». In seiner zweiten Hälfte leiteten verschiedene Errungenschaften eine erste Industrialisierung Freiburgs ein und führten zur Erweiterung der Stadt im Westen (die Quartiere Pérolles, Beauregard und Gambach): Einführung der Gasbeleuchtung (1861), Bau der Eisenbahnstrecke Bern-Freiburg-Lausanne (1856-1862), Gründung der Allgemeinen Wasser- und Forstgesellschaft und Bau des Stausees und der hydraulischen Fabrik in der Magerau (1869-1872), die im Jahr 1915 an die Freiburgischen Elektrizitätswerke (seit 2006 Groupe E SA) kamen, Gründung der Universität (1889) und der Freiburger Staatsbank (1892) - der heutigen Freiburger Kantonalbank (1996) -, Eröffnung der ersten Tramlinie zwischen dem Burgquartier und dem Bahnhof (1897), die Niederlassung von Unternehmen, besonders im Nahrungsmittelsektor, usw.

Eine zweite Welle von tiefgreifenden und raschen Veränderungen erfasste nach 1950 das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Umfeld in Stadt und Kanton. Sie beruhten auf dem Grundsatz der «konzentrierten Dezentralisation». Diese Umwälzungen kamen auch der Modernisierung der Bürgerrechte zugute. Die Freiburgerinnen erhielten im Jahr 1971 die vollständigen politischen Rechte, während in der Bundesverfassung die Gleichstellung von Mann und Frau erst 1981 verankert wurde. 10 Jahre später wurde das Stimmfähigkeitsalter auf 18 Jahre herabgesetzt. 1990 stimmte das Freiburgervolk der Gleichstellung der beiden Landessprachen Deutsch und Französisch als Amtssprachen auf der Grundlage des Territorialitätsprinzips zu.