Sanierung des Strassenlärms

Diese Seite betrifft das Strassenlärmsanierungsprojekt und wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite stadt-freiburg.ch/love30

Die Strassenlärmsanierung stellt den Bund, die Kantone und die Gemeinden vor eine grosse Herausforderung. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person in ihrer Wohnung schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt. 

Die Bundesgesetzgebung für den Umweltschutz, insbesondere die Lärmschutz-Verordnung (LSV),legt Grenzwerte für die Belastung durch Strassenlärm fest, die eingehalten werden müssen. Strassen, die diese Immissionsgrenzwerte überschreiten, müssen durch verhältnismässige Massnahmen saniert werden. Die Massnahmen an der Quelle (an Strassen oder Fahrzeugen) sind prioritär umzusetzen. Das Massnahmenpaket für die Sanierung des Strassenlärms besteht für die betroffenen Verkehrsachsen aus der Verlegung von schallabsorbierenden Belägen und der Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h.

Erläuternde Broschüre

Schallabsorbierender Belag

Seit 2011 hat die Stadt fast 12 km schallabsorbierender Beläge auf verschiedenen Strassenabschnitten des Stadtgebiets verlegt.

Konzept der Geschwindigkeitshierarchie

Das Konzept der Geschwindigkeitshierarchie gliedert sich in 3 Kategorien, die sich nach den Strassentypen richten:

  • Tempolimit von  50 km/h auf Hauptstrassen (ausschliesslich das kantonale Strassennetz), um auf diesen Achsen die Verkehrsfunktion so weit wie möglich zu fördern;
  • Tempolimit von 30 km/h (ohne Zone) auf Hauptsammelstrassen und bestimmten Sammelstrassen, um die Verbindung zwischen den Quartieren zu gewährleisten, in denen insbesondere der öffentliche Verkehr unterwegs ist. Auf diesen Achsen muss die Verkehrsfunktion gewährleistet sein;
  • Tempo-30-Zone, Begegnungszone, Fussgängerzone hauptsächlich in den Quartieren und Zentralitäten des Quartiers (auf Erschliessungsstrassen und gewissen Quartiersammelstrassen), um die Verlagerung des Verkehrs in diese Quartiere maximal zu beschränken und den Verkehr auf die übergeordnete Hierarchie umzuleiten. Solche Zonen erlauben es, die Quartiere zu erhalten, den Langsamverkehr maximal zu fördern und den Strassencharakter abzuschwächen, indem die Aneignung des öffentlichen Raumes gefördert wird.

Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h

Eine einfache und wirksame Massnahme im Kampf gegen den Strassenlärm ist die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Der Strassenlärm wird durch diese Massnahme um 2 bis 4,6 Dezibel reduziert. 

Die Stadt Freiburg hat eine Reihe von Verkehrsachsen identifiziert, auf denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig ist, um den Anforderungen der LSV zu entsprechen. Zur Gewährleistung eines kohärenten Verkehrsnetzes ist die Geschwindigkeitsbegrenzung zudem noch für weitere Strassen geplant. Insgesamt werden 75 % der Strassen im Stadtgebiet Freiburg auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h begrenzt sein. Im jahr 2021 sind bereit 38% des Netzes auf eine reduzierte Geschwindigkeit umgestellt worden.

30 km/h ggü. Tempo-30-Zone

In den geeigneten Quartieren hat die Stadt Freiburg eine Reihe von Tempo-30-Zonen eingerichtet und wird diese auch weiterhin ausbauen. In diesen Zonen gelten spezielle Regeln: Rechtsvortritt an Kreuzungen, Wegfall von Fussgängerstreifen. Auf einigen Hauptverkehrsadern wird die Geschwindigkeit zwar auf 30 km/h begrenzt, dort gelten jedoch auch weiterhin die normalen Verkehrsregeln.

Vorteile für die Bevölkerung
  • Lärm ist ein Auslöser für Müdigkeit und Stress. Er beeinträchtigt auf vielfältige Weise die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere in der Stadt. Eine Verminderung des Lärms wirkt sich daher positiv auf die Gesundheit und auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner aus.
  • Bei 30 km/h benötigt der Autoverkehr weniger Platz in der Breite. Dieser Gewinn an Breite kann für die sanfte Mobilität, die öffentlichen Verkehrsmittel und die öffentlichen Räume umgenutzt werden und eröffnet Möglichkeiten zur Neugestaltung.
  • Die Verringerung des Geschwindigkeitsunterschieds verbessert das Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsmittel.
  • Die Sicherheit wird erheblich verbessert. Während bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Überlebenschance bei nur 30 % liegt, steigt sie bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h auf 90 %! 
  • Auf zahlreichen Achsen beträgt die gemessene effektive Geschwindigkeit bereits jetzt weniger als 30 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet in diesen Fällen also lediglich die gesetzliche Verankerung einer bereits bestehenden Situation.
Voraussichtlicher Zeitplan
  • 11. September 2020: Veröffentlichung des Verfügungsentwurfs im Amtsblatt
  • 8. April 2022 : Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses im Amtsblatt
  • Ende 2023: Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Auflistung der betroffenen Achsen

Neue Tempo-30-Zonen:

 

  • Walriss ;
  • Rue de l’Industrie ;
  • Rue du Botzet ;
  • Rue Petermann-Aymon-de-Faucigny ;
  • Rue Antoine de St-Exupéry ;
  • Impasse du Bois ;
  • Route des Arsenaux zwischen Passage du Cardinal und Rue de l’Industrie ;
  • Route Wilhelm-Kaiser ;
  • Rue Jacques-Gachoud ;
  • Route du Comptoir ;
  • Rue des Alpes ;
  • Route Neuve ;
  • Rue du Tilleul ;
  • Place du Petit-Paradis ;
  • Chemin des Pommiers ;
  • Chemin des Etangs ;
  • Chemin du Calvaire.

Die akustische Analyse empfiehlt, die Geschwindigkeit auf den folgenden Achsen auf 30 km/h zu reduzieren:

  • Route St-Barthelemy zwischen St-Barthelemy-Kreisel und Chemin des Kybourg ;
  • Rue de Morat zwischen Poya-Kreisel und Grenette-Kreisel ;
  • Route des Alpes ;
  • Rue de l’Hôpital ;
  • Route du Jura ;
  • Avenue Louis-Weck-Reynold ;
  • Avenue de l’Europe ;
  • Avenue de Beauregard ;
  • Route de Villars ;
  • Avenue du Midi.

Achsen, auf denen die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit tiefer ist als die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • Route Saint-Barthélemy zwischen Chemin des Kybourg und Route François-Arsent ;
  • Avenue du Général-Guisan zwischen Poya-Kreuzung und Avenue de Granges-Paccot ;
  • Route Ste-Thérèse ;
  • Rue de Rome ;
  • Rue du Pont-Muré ;
  • Square des Places hors zone de rencontre ;
  • Rue St-Pierre ;
  • Avenue de Tivoli ;
  • Rue Pierre-Kaelin ;
  • Boulevard de Pérolles zwischen Avenue de la Gare und Route de la Fonderie.

Achsen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwecks Sicherstellung der Kohärenz und Lesbarkeit des Strassennetzes:

  • Rue de Morat zwischen Gemeinde Granges-Paccot und Poya-Kreuzung ;
  • Avenue du Général-Guisan zwischen Route de l’Aurore und Route Ste-Thérèse ;
  • Avenue Jean-de-Montenach ;
  • Route Louis-d’Affry ;
  • Avenue de la Gare (uniquement le tronçon en dehors de la zone de rencontre prévue en lien avec le projet Gare) ;
  • Rue des Pilettes ;
  • Passage du Cardinal ;
  • Route de la Glane zwischen Passage du Cardinal und Route de la Fonderie ;
  • Route des Arsenaux zwischen Avenue de la Gare und Passage du Cardinal.