Bedingungen für die Benutzung von Sportanlagen

Die Stadt Freiburg stellt ihre Einrichtungen in Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Verfügung. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen sich an die spezifischen Regeln halten, die auf jedem Standort veröffentlicht sind (maximale Personenzahl, einzuhaltende Entfernung, Personenfluss usw.).

Ausserdem hat jeder Club oder Verband die Verpflichtung, einen Schutzplan nach den Richtlinien des Bundes, des Kantons und des Verbands zu erstellen.