Die Stadt Freiburg stellt ihre Einrichtungen in Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Verfügung. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen sich an die spezifischen Regeln halten, die auf jedem Standort veröffentlicht sind (maximale Personenzahl, einzuhaltende Entfernung, Personenfluss usw.).

Ausserdem hat jeder Club oder Verband die Verpflichtung, einen Schutzplan nach den Richtlinien des Bundes, des Kantons und des Verbands zu erstellen.

Die Sportanlagen stehen vorrangig Sportclubs mit Statuten zur Verfügung, die einem kantonalen oder nationalen Verband angeschlossen sind.

Die Vorverkaufszahlen müssen mindestens 45 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beim Amt für Sport eingehen.

Der durch das Amt für Sport ausgestellte Vertrag muss ordnungsgemäss unterzeichnet zurückgeschickt werden, damit Sie zur Nutzung der Sportanlagen berechtigt sind. Bitte konsultieren Sie das Reglement für die Nutzung der Sportanlagen, bevor Sie beim Sportamt unter Verwendung des Mietformulars ein Gesuch stellen.