Kommunale Kunstsammlung: Aufruf für den Erwerb

Die Stadt lanciert einen Aufruf für den Erwerb von Kunstwerken: Kunstschaffende oder Kunstkollektive können der Stadt Freiburg ihre Werke zum Kauf vorschlagen. Die Behörden bekräftigen damit ihre Unterstützung des lokalen Kunstschaffens. Die Kunstschaffenden können bis am 12. Mai 2024 ihre Werke der bildenden Kunst einreichen. Eine Jury wird unter den eingegangenen Dossiers ihre Auswahl treffen. Die ausgewählten Schöpfungen werden im Sommer 2024 enthüllt. 

Das lokale Kunstschaffen fördern und unterstützen, den Aufstieg neuer Talente ermöglichen, das sind Ziele der Legislatur 2021–2026 des Gemeinderats. Aus diesem Grund hat die Stadt Freiburg, über das Kulturamt, ein Budget von 10 000 Franken gesprochen für den Erwerb von Werken der bildenden Kunst, die von Kunstschaffenden der lokalen Szene stammen. In diesem Rahmen richtet die Stadt einen Aufruf an Kunstschaffende oder Künstlerkollektive der Stadt Freiburg: Sie können der Stadt vorschlagen, eine oder mehrere ihrer Kreationen zu erwerben. Die eingereichten Werke müssen bereits ausgeführt sein. Alle bildenden Künste sind willkommen: Malerei, Zeichnung, Fotografie, Skulptur, Videos, digitale Werke, Street Art, 2D- oder 3D-Mischtechniken. 

Dieser Aufruf richtet sich an professionelle Kunstschaffende oder Kunstkollektive, die in der Stadt ihren Wohnsitz haben oder enge Beziehungen zu ihr unterhalten. Die Bewerbungsdossiers können bis am 12. Mai 2024 eingereicht werden. Eine Jury bestehend aus Mitgliedern der Kulturkommission wird unter den eingereichten Werken diejenigen auswählen, welche in die Kunstsammlung der Stadt eingehen werden. Die erworbenen Werke werden Anfang Sommer 2024 enthüllt.

Weitere Informationen: www.stadt-freiburg.ch/kultur/unterstuetzungsgesuch/erwerb-von-kunstwerken