Ein QR-Code ersetzt den traditionellen Einzahlungsschein. Dieser führt zu einem Online-Portal, wo die Einzelheiten der entsprechenden Ordnungsbusse aufgeführt sind.
Sie planen, mit dem Auto nach Freiburg zu kommen? Dann nutzen Sie eine der sieben Park & Ride-Anlagen am Stadtrand oder in der Nähe der Hauptverkehrsachsen. Von hier aus können Sie das Stadtzentrum mit den regelmässig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen. Im Stadtzentrum und in den Quartieren können Sie in der Nähe Ihres Bestimmungsortes in einem der öffentlichen oder privaten Parkings oder in einer öffentlichen Parkzone parkieren.
Vollständige Öffnungszeiten
Geschlossen um 16h00 Uhr vor Feiertagen
Heute, Dienstag, 9. Juni
Von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet Mittwoch, 10. Juni: von 7.30 bis 17.00 Uhr geöffnet
Da die Kontrolle anhand des Autokennzeichens erfolgt, müssen Sie Ihr Parkticket nach dem Bezahlen am Ticketautomaten nicht mehr hinter die Windschutzscheibe legen. Bei Bedarf können Sie einen gedruckten oder virtuellen Beleg anfordern, der Sie an die Dauer des Parkierens erinnert. Die App muss vor dem Verlassen des Fahrzeugs eingeschaltet werden, eine Aktivierung aus der Ferne ist nicht zulässig. Die Autofahrerin oder der Autofahrer ist für die in die App eingegebenen Informationen verantwortlich.
Sie haben kein Bargeld? Verwenden Sie eine der fünf Apps für die Bezahlung mit dem Smartphone. Sie können damit Ihre Parkzeit von Ihrem Telefon aus bezahlen (innerhalb der zulässigen Höchstparkdauer).
In den verschiedenen Quartieren der Stadt stehen zahlreiche Parkhäuser zu Verfügung, in denen Sie parkieren können. Einige werden von der Stadt Freiburg verwaltet, andere sind privat, jedoch öffentlich zugänglich. Detaillierte Informationen zu den Parkhäusern finden Sie auf der obigen Karte und auf der Website von Freiburg Tourismus.
Mit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes (MobG) am 1. Januar 2023 wurde Folgendes festgelegt:
- der Kanton übernimmt die meisten Zuständigkeiten in Bezug auf die Taxis;
- die Gemeinde bleibt lediglich für die Erteilung der Taxiplatzbewilligung zuständig.
Nach der Revision der kommunalen Vorschriften trat am 1. Dezember 2025 das neue Ausführungsreglement über die Taxiplätze in Kraft. Die Bestimmungen des alten Reglements zum Taxiservice, die nicht ausdrücklich in das neue Ausführungsreglement übernommen wurden, sind nicht mehr anwendbar.
Wichtigste Änderungen:
Bewilligungen und Betrieb Die Gemeinde ist für die Erteilung von Parkbewilligungen auf öffentlichen Strassen zuständig. Die Bewilligungen für Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie Taxifahrzeuge fallen nun ausschliesslich in die Zuständigkeit des Kantons, genauer gesagt in die Zuständigkeit des Amts für Gewerbepolizei (GEPOA).
Die Stadt Freiburg behält die Parkplätze für Taxis bei Taxistellplätze bei und hat die erforderlichen Vorschriften im Ausführungsreglement über die Taxiplätze erlassen, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Derzeit läuft eine Ausschreibung für die Erteilung der Bewilligungen, die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen wurde auf den 13. Februar 2026 festgelegt.
Fahrzeuge Die Vorschriften für die Fahrzeuge (Zustand des Fahrzeugs, Beschriftung Taxi, Taxameter usw.) sind im kantonalen Mobilitätsgesetz (MobG) festgelegt.
Nutzung öffentlicher Strassen Das Parkieren auf öffentlichen Strassen ausserhalb der für Taxis reservierten Parkplätze ist unter Einhaltung der Parkvorschriften möglich.
Die alte Regelung sah ein Verbot vor, auf der Suche nach möglichen Kunden herumzufahren. Dieses Verbot besteht im neuen Gesetz (MobG) nicht mehr.
Tarife Die kommunalen Bestimmungen zur Regelung der Taxitarife wurden aufgehoben. Taxiunternehmen und Taxifahrerinnen und Taxifahrer können nun die Tarife frei festlegen.
Geschlossen um 16h00 Uhr vor Feiertagen