Ortspolizei
Digitale Bussen
Ab dem 8. Februar wird der traditionelle Einzahlungsschein durch einen QR-Code ersetzt. Dieser führt zu einem Online-Portal, wo die Einzelheiten der entsprechenden Ordnungsbusse aufgeführt sind.
Die Hauptaufgabe der Ortspolizei besteht darin, in unserer Stadt bürgernahe Aufgaben zu erfüllen und ein Klima des Vertrauens mit unseren Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
Die vom Oberamtmann vereidigten Ortspolizisten verfügen über bestimmte Polizeibefugnisse.
Sie achten auf die Einhaltung der Gemeindereglemente sowie der zahlreichen kantonalen Gesetze und Reglemente, insbesondere was die Aufrechterhaltung von Ruhe, Wohlbefinden, Sicherheit, Gesundheit, Sauberkeit und öffentlicher Ordnung sowie die Wahrung der guten Sitten betrifft.
Sie besitzen ebenfalls erweiterte Kompetenzen in Sachen eidg. Strassenverkehrsgesetz und können insbesondere Ordnungsbussen an Zuwiderhandelnde verhängen und Fahrzeuge entfernen.
Es handelt sich hauptsächlich um eine Verwaltungspolizei, die aus dem Ordnungsbussenbüro, Stadtpolizisten und Parkwächtern besteht (siehe Organigramm in PDF).
Die verschiedenen Ortspolizeien werden auf der kantonalen Ebene durch den Kantonalen Rat für Prävention und Sicherheit (KRPS) koordiniert.
Die Ortspolizei ist hauptsächlich für folgende Bereiche zuständig
- Food Trucks - Essensstände
- Veranstaltungen
- Wochenmärkte
- Lottos
- Nutzung des öffentlichen Raums
- Parkgbewilligungen
- Bewilligung zum Befahren der "Fussgängerzone"
- Ordnungsbussen
- Polizeigebühren
- Fundgegenstände
- Feuerwehr
- GFO
- Feuerinspektorat
- Zivilschutz
- Tiere in der Stadt
- Pilzkontrolle
- Reglemente und Gesetze
Vollständige Öffnungszeiten
Von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Mittwoch, 18. Mai: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Reguläre Öffnungszeiten
Montag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Mittwoch | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Freitag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Samstag | Geschlossen | |
Sonntag | Geschlossen |
Spezielle Öffnungszeiten
26.05.2022 | Geschlossen | Auffahrt / Christi Himmelfahrt |
16.06.2022 | Geschlossen | Fronleichnam |
01.08.2022 | Geschlossen | Bundesfeier |
15.08.2022 | Geschlossen | Maria Himmelfahrt |
01.11.2022 | Geschlossen | Allerheiligen |
08.12.2022 | Geschlossen | Maria Empfängnis |
25.12.2022 | Geschlossen | Weihnachtstag |
Ordnungsbussen
Die Bezahlung von Bussen läuft nun über ein Online-Portal. Der traditionelle Einzahlungsschein wird durch einen QR-Code ersetzt. Nach dem Scannen des Codes mit Hilfe eines Smartphones führt dieser zu einem Online-Portal. Der Automobilist hat auf diese Weise die Möglichkeit, den fälligen Bussenbetrag direkt zu bezahlen oder die Ordnungsbussanzeige zusammen mit einer QR-Rechnung anzufordern. Schliesslich wird es möglich sein, via Online-Portal den Bussenbescheid anzufechten oder Einsprache gegen das vereinfachte Verfahren zu erheben.
Automobilisten, die über kein Smartphone verfügen, werden ebenfalls Zugang zu den Daten des Verstosses haben, indem sie einen URL-Link aufrufen oder sich zum Schalter des Bussenbüros der Ortspolizei begeben. Ein Bussenbescheid in Papierform wird 30 Tage nach dem Verstoss gratis verschickt, wenn die Busse in der Zwischenzeit nicht bezahlt worden ist.
Haben Sie Fragen zur Funktionsweise der Plattform? Eine FAQ beantwortet Ihre Fragen.
Gemeindereglemente und Tarifordnung
Tarife der Ortspolizei (PDF)
Terrassen - Geschäftsauslagen - mobile Reklamen
Gemäss Artikel 6 des Verwaltungsreglements betreffend die Erhebung von Benützungsgebühren auf öffentlichem Gemeindegrund vom 29. August 1989 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizeidirektion zu bewilligen.
Terrassen
Am 6. Februar 2017 hat der Gemeinderat neue Richtlinien betreffend die Terrassen von öffentlichen Gaststätten verabschiedet. Im Hinblick auf die Bewilligung für den Betrieb einer Terrasse ersetzen sie die alten allgemeinen Bedingungen. Nachfolgend finden Sie diese Richtlinien, die bei dieser Gelegenheit verbreitete Pressemitteilung sowie das Gesuchsformular zum Betrieb einer Terrasse. Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizei finden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen. In der Tarifordnung der Ortspolizei finden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.
Wir machen Sie auf das Reglement über die Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten aufmerksam.
- Bewilligungsgesuch für den Betrieb einer Terrasse im Jahr 2022 (PDF)
- Richtlinien betreffend die Terrassen von öffentlichen gaststätten (PDF)
Geschäftsauslage
Hier finden Sie die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung einer Geschäftsauslage (PDF).
Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizeifinden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.
Mobile Reklamen
Hier finden Sie die allgemeinen Bedingungen für eine Bewilligung einer mobilen Reklame (PDF).
Dafür ist eine Bewilligungsgebühr auf öffentlichem Grund zu entrichten. In der Tarifordnung der Ortspolizei finden Sie die Abgrenzungen der Zonen mit den entsprechenden Tarifen.
Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr (16.00 Uhr vor Feiertagen)