Eine Veranstaltung organisieren

Veranstaltungen, die auf öffentlichem Grund der Gemeinde geplant sind, müssen so schnell wie möglich bei der Otspolizei angemeldet werden: 

  • kleine Veranstaltungen: 20 Tage
  • mittlere Veranstaltungen: 30 Tage
  • große Veranstaltungen: 60 Tage

Veranstaltungen, die den Verkauf oder die Verteilung von Speisen und Getränken auf öffentlichem Gemeindegrund beinhalten, müssen ein Nachhaltigkeitskonzept auf der Grundlage der geschätzten Besucherzahlen während der Dauer der Veranstaltung vorlegen.

Wenn Sie während Ihrer Veranstaltung Speisen und Getränke verkaufen, müssen Sie beim Oberamt ein Patent K beantragen.
 

Mit Hilfe der unterstehenden Links können Sie alle notwendigen Anträge Schritt für Schritt stellen.

Sankt-Niklaus-Markt

Die Formulare sind uns vollständig ausgefüllt bis zum 10. Juli 2026 zuzustellen.
Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt

Sportveranstaltungen

Beratung und Begleitung von Vereinen

Der Verein REPER hat den Status als kantonaler Delegierter von Cool & Clean und begleitet die Umsetzung von Massnahmen, die ein sportfreundliches Vereinsumfeld fördern. Je nach Bedarf und Engagement der Vereine werden verschiedene finanzielle Förderungen oder Beratungsleistungen angeboten.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite Sport und Freizeit des Kantons Freiburg.

Reglemente