Eine Veranstaltung organisieren

Neu

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeit von Veranstaltungen ersetzt nun das Abfallkonzept.

Veranstaltungen, die auf öffentlichem Grund der Gemeinde geplant sind, müssen so schnell wie möglich bei der Otspolizei angemeldet werden: kleine Veranstaltungen: 20 Tage, mittlere Veranstaltungen: 30 Tage, große Veranstaltungen: 60 Tage.

Veranstaltungen, die den Verkauf oder die Verteilung von Speisen und Getränken auf öffentlichem Gemeindegrund beinhalten, müssen ein Nachhaltigkeitskonzept auf der Grundlage der geschätzten Besucherzahlen während der Dauer der Veranstaltung vorlegen.

Wenn Sie während Ihrer Veranstaltung Speisen und Getränke verkaufen, müssen Sie beim Oberamt ein Patent K beantragen.
 

Mit Hilfe der unterstehenden Links können Sie alle notwendigen Anträge Schritt für Schritt stellen.

Sankt-Niklaus-Markt

Die Formulare sind uns vollständig ausgefüllt bis zum 11. Juli 2025 zuzustellen.
Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt

Reglemente