Neue Normen für Einrichtungen, die Flüssiggas verwenden

Installationen, die Flüssiggas verwenden, müssen künftig für alle in der Stadt Freiburg durchgeführten Veranstaltungen über eine Kontrollbescheinigung verfügen.

In den letzten Jahren ist es in der Schweiz zu mehreren Unfällen mit Flüssiggas-Einrichtungen gekommen. Die Stadt Freiburg wird deshalb die vom Arbeitskreis LPG erlassenen Normen strikte anwenden. Grills, Heizgeräte, Brenner oder andere Installationen, die mit Flüssiggas betrieben werden und bei Veranstaltungen auf Gemeindegebiet verwendet werden, müssen künftig über eine Kontrollbescheinigung verfügen. Das Reglement für Veranstaltungen des Arbeitskreises LPG gehört neu zu den Dokumenten, die verlangt werden, damit die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt wird. Eine Liste der Unternehmen, die befugt sind, eine Kontrollbescheinigung auszustellen, findet sich auf der Internetseite des Arbeitskreises LPG

Das vollständige Reglement ist auf der Internet-Seite der Stadt verfügbar und zwar unter der Rubrik "Eine Veranstaltung organisieren". Standbetreibern am Markt der Nikolausfeier 2018 wurden entsprechende Faltblätter verteilt. Weitere Informationsmassnahmen werden im Laufe des Jahres ergriffen.