Nutzung von öffentlichem Grund

Gemäss den Artikeln 9 und 19 des Allgemeinen Polizeireglements der Stadt Freiburg vom 4. Juli 2023 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizei zu bewilligen. In den Tarifen der Ortpolizei der finden Sie weitere Informationen zu den Zonengrenzen und den jeweils geltenden Tarifen.

Terrassen
Geschäftsauslage
Mobile Reklamen

Sie können diese Dienstleistungen nun auch über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg abrufen.