Nutzung von öffentlichem Grund
Gemäss den Artikeln 9 und 19 des Allgemeinen Polizeireglements der Stadt Freiburg vom 4. Juli 2023 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizei zu bewilligen. In den Tarifen der Ortpolizei der finden Sie weitere Informationen zu den Zonengrenzen und den jeweils geltenden Tarifen.
Terrassen
- Bewilligungsgesuch für den Betrieb einer Terrasse (PDF)
Richtlinien betreffend die Terrassen von öffentlichen Gaststätten
Geschäftsauslage
- Bewilligungsgesuch für Geschäftsauslage (PDF)
Allgemeine Bedingungen für die Erteilung einer Bewilligung für den Verkaufsstand eines Geschäfts
Mobile Reklamen
- Bewilligungsgesuch für mobile Reklame und Werbefigur (PDF)
Allgemeine Bedingungen für die Erteilung einer Bewilligung für den Verkaufsstand eines Geschäfts
Sie können diese Dienstleistungen nun auch über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg abrufen.