411.3

Tarife der Gebühren, Abgaben und Kosten der Ortspolizei

vom 13. Mai 2025, in Kraft seit 13. Mai 2025

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf:

  • Artikel 60 Absatz 3 Buchstabe d des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden (SGF 140.1);

  • das Allgemeine Polizeireglement vom 4. Juli 2023 (300.1);

  • das Reglement über das Abstellen der Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen vom 19. Februar 2025 (310.1);

  • das Reglement über das verlängerte Parkieren in Zonen mit beschränkter Parkierzeit vom 25. September 1989 (310.2);

beschliesst die folgenden Tarife:

1. Allgemeines
a)Kantleigebühren 
1.1Verfassen einer Verwaltungsentscheidung (Bewilligung, Konzession oder anderes), vorbehaltlich einer besonderen BestimmungFr. 10.- bis 500.-
1.2Verfassen eines StrafbefehlsFr. 30.- bis 200.-
1.3Verfassen einer Stellungnahme (Patente und andere Bewilligungen gemäss ÖGG, ProstG, VidG usw.)Fr. 30.- bis 200.-
1.4Zuschlag für genehmigte, jedoch verspätet eingereichte Gesuche (Art. 15 Abs. 2, APR)Fr. 50.-
1.5Verfassen von Anzeigerapporten (Oberamt, Staatsanwlatschaft und weitere Behörden)Fr. 60.-
1.6Ausstellen eines DuplikatesFr. 15.-
b)Sonstige Kosten 
1.7Kosten für BenachrichtigungFr. 50.-
1.8Kosten für den Einsatz von uniformierten Mitarbeitenden der Ortspolizei (bei Veranstaltungen, Arbeiten usw.)Fr. 85.-/Pers./Stunde
1.9 Kosten für Kontrollen und Expertisen (Art. 7 Abs. 3 APR)Gemäss Stundenlohn der Gemeindemitarbeitenden oder zum Selbstkostenpreis
2. Märkte, saisonale Aktivitäten und Food Trucks
a)Wochenmärkte und andere Märkte 
2.1Marktstände (bis zu 2 m Tiefe, bei einer grösseren Tiefe wird der Betrag verdoppelt) 
2.11Pro MarkttagFr. 3.-/lfm
2.12Für 6 MonateFr. 74.-/lfm
2.13Für ein JahrFr. 140.-/lfm
 25 % Ermässigung auf den oben genannten Tarifen für Gewerbetreibende die in Freiburg wohnhaft sind 
2.2Gebüht für vorzeitige Kündigung der BewilligungFr. 50.-
b)Saisonale Tätigkeiten und Food Trucks 
2.3Saisonale Tätigkeiten 
2.31Pro Tag (bis zu einem Monat)Fr. 40.-/ Standort
2.32Pro Monat (ab einem Monat)Fr. 1'150.-/ Standort
2.4Food Trucks 
2.41Pro Tag (bis zu 8 Monaten)Fr. 40.-/ Standort
2.42Für 8 bis 12 MonateFr. 1'386.-/ Standort
3. Zirkus, Messen und Veranstaltungen
a)Zirkus und Messen 
3.1Zirkus oder ähnliche Wanderveranstaltungen (Pauschalbetrag in Abhängigkeit der genutzten Fläche) 
3.11Pro VorstellungstagFr. 100.- bis 1'500.-
3.12Pro Tag ohne VorstellungFr. 50 bis 500.-
3.2Messen 
 Pro Stand oder Verkaufsstelle (inkl. Karussell, Schiessbuden usw.)Fr. 40.-/Tag
3.3Sankt-Nikolaus-Markt 
3.31Pro Stand (max. 3 m Tiefe)Fr. 12.-/lfm/Tag (mind. Fr. 20.-)
3.32Strafe für Nichtteilnahme am MarktFr. 50.-
b)Veranstaltungen (Konzerte, Festivals, Feste, Aufführungen usw.) 
3.4Nutzung von öffentlichem Grund (je nach genutzter Fläche)Fr. 50.- bis 1'500.-/Tag
3.5Pro Stand oder Verkaufsstelle (inkl. Karussell, Schiessbuden usw.)Fr. 40.-/Tag
4. Kommerzielle Tätigkeiten
4.1Werbestand, kommerzielle Tätigkeit oder VerkaufsstelleFr. 10.-/m2/Tag
4.2Verkauf von ChristbäumenFr. 5.-/m2/Tag
4.3Wiegen von Vieh 
4.31KeinviehFr. 4.-/Tier
4.32GrossviehFr. 7.-/Tier
5. Werbung und Reklamen
5.1Mobile Werbeaktivitäten (Reklameträger, Verteilung von Flyern usw.) 
5.11Kommerzielle TätigkeitFr. 80.-/Tag/Pers.
5.12Kulturelle, sportliche Aktivität usw.Fr. 20.-/Tag/Pers.
5.2Werbebanner für Veranstaltungen 
5.21Für Veranstaltungen in der StadtFr. 20.-/Woche/ Standort
5.22Für Veranstaltungen ausserhalb der StadtFr. 60.-/Woche/ Standort
5.3Mobile Reklamen und ähnliche Objekte 
5.31In FussgängerzonenFr. 300.-/Jahr/Werbeträger
5.32In anderen ZonenFr. 150.-/Jahr/Werbeträger
6. Nutzung von öffentlichem Grund
a)Baustellenbereich 
6.1Einrichtung einer Baustelle 
6.11Belegte Fläche bis zu 50 m2 (Pauschale)Fr. 50.-/Woche
6.12Belegte Fläche über 50 m2Fr. 1.50/m2/Woche
6.2Gerüste 
 Freier Durchgang für Fussgänger möglich (Tunnel): 
6.21Belegte Fläche bis zu 50 lfm (Pauschale)Fr. 50.-/Woche
6.22Belegte Fläche über 50 lfmFr. 1.50/m2/Woche
 Freier Durchgang für Fussgänger nicht möglich: 
6.23Belegte Fläche bis zu 50 m2 (Pauschale)Fr. 50.-/Woche
6.24Belegte Fläche über 50 m2Fr. 1.50/m2/Woche
6.3Nutzung des öffentlichen Grunds auf gebührenplifchtigen ParkplätzenSiehe Tarif Ziff. 8.4
b)Terrassen und Auslagen 
6.4Terrassen von Gaststätten 
 Gemäss dem Plan der Tarifzonen für Terrassen von Gaststätten in Anhang 1 
6.41Zone 1Fr. 80.-/m2/Jahr
6.42Zone 2Fr. 50.-/m2/Jahr
6.43Zone 3Fr. 40.-/m2/Jahr
6.5Geschäftslauslagen 
 Gemäss dem Plan der Tarifzonen für Geschäfsauslagen in Anhang 1 
6.51Zone 1Fr. 60.-/m2/Jahr
6.52Zone 2Fr. 40.-/m2/Jahr
6.53Zone 3Fr. 20.-/m2/Jahr
6.6Zeitungsständer 
6.61Kostenpflichtige ZeitungenFr. 50.-/Ständer/Jahr
6.62Kostenlose ZeitungenFr. 300.-/Ständer/Jahr
7. Öffnungszeiten der Geschäfte
7.1Genehmigung für den Abendverkauf von Geschäften 
7.11Besondere nächtliche Öffnungszeiten (ein Geschäft) (Art. 4 RÖZG)Fr. 30.-/Tag
7.12Allgemeine nächtliche Öffnungszeiten (mehrere Geschäfte) (Art. 3 Abs. 1 und 4 RÖZG)Fr. 30.- bis 500.-
8. Verkehr und Parkieren
a)Fahrbewilligungen 
8.1Bewilligungen zum Befahren von Fussgängerzonen 
 Jahresbewilligung: 
8.11In der Zone niedergelassene NutzerFr. 50.-/Jahr
8.12Zonenexterne NutzerFr. 150.-/Jahr
 Einmalige Bewilligung: 
8.13In der Zone niedergelassene Nutzer (mit Ausnahme von Einwohnern und Personen mit eingeschränkter Mobilität: kostenlos)Fr. 5.-/Tag
8.14Zonenexterne NutzerFr. 10.-/Tag
b)Parkbewilligungen 
8.2Bewilligungen für Taxis 1 
8.21BewilligungsgebührFr. 50.-
8.22Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund 
 

Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoss:

Parkplätze "Bahnhof"
Parkplätze "Stadt"

Übrige Fahrzeuge:

Parkplätze "Bahnhof"
Parkplätze "Stadt"

 

Fr. 400.-/Jahr
Fr. 300.-/Jahr

 

Fr. 800.-/Jahr
Fr. 600.-/Jahr

8.3Parkvignetten 
8.31Vignette für Einwohner oder GewerbetreibendeFr. 396.-/Jahr
8.32MarktvignetteFr. 80.-/Jahr
8.33ArztvignetteFr. 150.-/Jahr
8.34PressevignetteFr. 350.-/Jahr
8.35Berufsvignette (Handwerker, Wartungsdienste, Pannendienst usw.)

Fr. 12.-/Tag

Fr. 7.-/halber Tag

8.36HotelvignetteFr. 12.-/24 Stunden
8.37BesuchervignetteFr. 12.-/Tag
8.38KaminfergervignetteFr. 350.-/Jahr
8.39AusflugsvignetteFr. 12.-/Tag
c)Nutzung von Parkplätzen 
8.4Reservation und Belegung von Parkplätzen 
8.41Reservation von Parkplätzen (Pauschale für drei Parkplätze mit drei Hinweistafeln, ohne MWST)Fr. 60.-
8.42Zusätzliche HinweistafelFr. 5.-/Tafel
8.43Zuschlag für Bereitstellung von Hinweistafeln an mehr als einem StandortFr. 20.-/Standort
8.44Belegung von kostenpflichtigen ParkplätzenFr. 12.-/Platz/Tag
d)Fahrzeugverwahrstelle 
8.5Motorfahrzeuge 
8.51AbschleppkostenEffektive Kosten des beauftragten Garagisten
8.52Fahrt- und RückabekostenFr. 100.-/Fahrzeug
8.53VerwahrungsgebührFr. 6.-/Tag/Fahrzeug
8.6Velos 
8.61Fahrt- und RückabekostenFr. 30.-/Velo
8.62VerwahrungsgebührFr. 20.-/Monat
e)Blockieren von Fahrzeugen 
8.7Kosten für das Anbringen einer WegfahrsperreFr. 100.-
f)Parkuhren 
8.8Parkzonen 2 
 Gemäss dem Plan der Tarifzonen für das Parkieren auf öffentlichen Strassen in Anhang 3 
8.81

Zone 1

30 Min.

 

Fr. 1.50

8.82

Zone 3

30 Min.
1 Std.
1 Std. 30 Min.
2 Std.

 

Fr. 0.-
Fr. 0.-
Fr. 1.-
Fr. 2.-

8.83

Zone 4

30 min.
1h00
1h30
2h00
2h30
3h00

 

Fr. 0.-
Fr. 0.-
Fr. 1.-
Fr. 2.-
Fr. 3.-
Fr. 4.-

8.84

Zone 6

30 Min.
1 Std.
1 Std. 30 Min.
2 Std.
2 Std. 30 Min. 
3 Std. 
(Sam.) 12 Std.

 

Fr. 0.-
Fr. 0.-
Fr. 1.-
Fr. 2.-
Fr. 3.-
Fr. 4.-
Fr. 8.-

8.85

Zone 10

12 Std.

 

Fr. 8.-

g)Veranstaltungen 
8.9Pauschalgebühren für das Parkieren im Rahmen von Veranstaltungen (mind. 4 Std.)Fr. 10.-
9. Steuern auf Geschicklichkeitsspielen und Verkaufsautomaten
9.1GeschicklichkeitsspielFr. 100.-/Jahr
9.2Automatische Dienstleistungssysteme (Solarien, Saunas, Video- oder Musikgeräte usw.)Fr. 200.-/Jahr
9.3Warenautomaten (Getränke, Lebensmittel, Zigaretten, Fotos, Treibstoff, Reinigungsmittel usw.)Fr. 50.-/Jahr
10. Stromversorgung
10.1Anschluss an die kommunalen Stromanschlüsse 
10.11Marktstände und ähnliche Einrichtungen (saisonale Tätigkeiten, Food Trucks usw.) 
 Pro AnschlussFr. 6.-/Tag
10.12Zirkus, Messen und Veranstaltungen 
 Pro StromanschlussFr. 10.- bis 50.-/Tag
10.2Sankt-Nikolaus-Markt 
 

Pro Anschluss

230 Volt
380 Volt
32 Ampere

 

Fr. 25.-/Tag
Fr. 40.-/Tag
Fr. 80.-/Tag

Die vorliegende Tarifordnung tritt am 13. Mai 2025 in Kraft. Sie ersetzt alle früheren Tarifordnungen. 
 

1 Der Tarif für die Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund für Parkbewilligungen für Taxis gemäss Ziff. 8.22 ist noch nicht in Kraft. Der derzeit geltende Tarif beträgt CHF 400.– pro Bewilligung (Bahnhof und Stadt).

2 Die in den Ziffern 8.81 bis 8.84 genannten Parkgebühren (unter Berücksichtigung der ersten kostenlosen Stunde) sind noch nicht in Kraft. Es gelten die derzeit in Anhang 3 dieser Tarifordnung aufgeführten Gebühren.