Parkbewilligungen

Langzeitparkieren

Um für einen längeren Zeitraum auf öffentlichem Gelände parkieren zu dürfen, können berechtigte Personen für ein Kalenderjahr eine Genehmigung beantragen, die jedes Jahr erneuert werden muss. Die Anträge werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.

Die Stadt Freiburg stellt den Bewohner:innen und Gewerbetreibenden Genehmigungen für längeres Parken aus, z. B. für den Betrieb einer Baustelle oder für einen Abschleppdienst.

Es ist zudem möglich, einen Parkplatz zu reservieren, beispielsweise für einen Umzug oder Renovierungsarbeiten. 

Parkausweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität können beim Amt für Strassenverkehr (OCN) beantragt werden. 

Langzeitparkieren

Personen, die in der Stadt Freiburg wohnhaft sind und ihr Fahrzeug in der Stadt Freiburg immatrikuliert haben, kann gestattet werden, ihren leichten Motorwagen über die vorgeschriebene Zeit hinaus in den dafür vorgesehenen Zonen zu parkieren.

Einwohnerinnen und Einwohner, die in ihrem Gebäude über Parkplätze verfügen, haben keinen Anspruch auf eine solche Genehmigung, es sei denn, alle privaten Parkplätze an der besagten Adresse sind besetzt. In diesem Fall muss eine Bescheinigung der Hausverwaltung oder der Eigentümerin/des Eigentümers vorgelegt werden.

Seit dem 1. Juli 2022 erfolgt die Kontrolle der Parkgebühr anhand des Nummernschilds: Das Personel der Ortspolizei verfügt über Terminals, mit denen sie die Parkgebühr des geparkten Fahrzeugs überprüfen können. Die Papiervignetten wurden daher abgeschafft.

Tarife
  • Pro Kalenderjahr: CHF 396.-
  • Zweitausfertigung: CHF 15.-
Bedingungen

Personen, die eine Bewilligung (für 1 Kalenderjahr) beantragen möchten, können mittels des Antragsformulars für die Parkvignette (PDF) einen schriftlichen Antrag stellen.

Es gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Die Adresse des Hauptwohnsitzes muss in Freiburg sein (Registrierung bei der Einwohnerkontrolle).
  2. Das Fahrzeug muss beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN) in Freiburg auf den Namen und die Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers immatrikuliert sein (FR-Kennzeichen). 
  3. Der Antragstellerin/dem Antragsteller darf kein privater Parkplatz zu Verfügung stellen. Falls alle Parkplätze belegt sind, muss eine Bescheinigung der Eigentümerin/des Eigentümers oder der Hausverwaltung vorgelegt werden, die nicht älter als ein Monat ist. 

Jede Änderung des Kennzeichens, der Adresse oder des Namens muss unverzüglich gemeldet werden. Jeder Missbrauch kann zum sofortigen Entzug der Parkbewilligung führen.

Die Inhaberinnen und Inhaber von Vignetten verpflichten sich, die Nutzungsbedingungen der Vignette zu lesen und einzuhalten.

Erneuerung

Die Erneuerung erfolgt für Einwohnerinnen und Einwohner, die über keinen privaten Parkplatz verfügen, automatisch.

Bewohnerinnen und Bewohner, deren Wohnungen über private Parkplätze verfügen, müssen jedes Jahr einen Monat vor Ablauf der Bewilligung eine neue Bescheinigung von ihrer Verwaltung oder ihrer Vermieterin/ihrem Vermieter anfordern und diese an das stationnement [at] ville-fr [.] ch (Büro für Parkplätze)stationnement [at] ville-fr [.] ch ( weiterleiten.)

Pläne der Parkzonen
Nutzfahrzeuge: Spezialbewilligungen

Die Bewilligung gilt nur für ein Nutzfahrzeug mit den Werkzeugen, die für den ordnungsgemässen Ablauf der Arbeiten notwendig sind. Das Fahrzeug darf nur im Auftrag des Arbeitgebers für berufliche Zwecke eingesetzt werden.

Tarife
  • 1 Tag: CHF 12.-
  • ½ Tag: CHF 7.-

Alle diese Bewilligungen können am Parkkontrollschalter der Ortspolizei gegen Barzahlung (keine Rückerstattung) bezogen werden.

Besuchervignette

Sie haben die Möglichkeit, eine "Besuchervignette" zu kaufen, damit Ihre Gäste parkieren können, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen. Pro Jahr und Einwohner:in können 12 Besuchervignetten bezogen werden. Diese gelten nur für Personen, die ausserhalb der Freiburger Agglomeration wohnen, und im Rahmen eines spezifischen Besuchs einer Einwohnerin/eines Einwohners von Freiburg. Um eine Besuchervignette zu erhalten, muss die Kontrollschild-Nummer der Besucherin/des Besuchers angegeben werden.

Tarif: CHF 12.- pro Tag

Die Besuchervignetten können am Parkkontrollschalter der Ortspolizei gegen Barzahlung (keine Rückerstattung) bezogen werden.

Hotel

Langzeitparkier-Bewilligungen werden auch für Hotels für deren Gäste ausgestellt.

Die Bewilligungen werden in Form von Karten ausgestellt, die vom Hotel abgestempelt werden.

Eine Karte berechtigt zum Parkieren eines Fahrzeugs während 24 Stunden (beginnend mit dem Datum und der Stunde, die vom Hotel abgestempelt wurden) in den blauen Zonen sowie auf Parkplätzen mit Parkuhren. 

Tarif: CHF 12.- pro Karte

Die Bewilligungen für Hotels können am Parkkontrollschalter der Ortspolizei gegen Barzahlung (keine Rückerstattung) bezogen werden. 

Sie machen einen Ausflug nach Freiburg und wohnen in einem anderen Kanton?

Wenn Sie einen Tagesausflug nach Freiburg machen und in einem anderen Kanton wohnen, können Sie eine Vignette "Ausflügler" kaufen, die für einen Tag gültig ist. Diese Vignette ist ideal für Touristen und Campers. 

Preis: 12 Fr. pro Tag

Besucher-Vignetten werden bei Freiburg Tourismus und Region oder am Schalter der Parkkontrolle der Ortspolizei gegen Barzahlung ausgestellt. Sie sind nicht rückzahlbar.