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Veranstaltungen

arrivée morat-fribourg

Gemäss Art. 5 des Allgemeinen Polizeireglements vom 26. November 1990 müssen alle öffentlichen Veranstaltungen (Tanzanlässe, Umzüge usw.) unabhängig vom Ort, an dem sie stattfinden, und alle an einem öffentlichen Ort geplanten privaten Veranstaltungen mindestens 10 Tage im Voraus von der Ortspolizeidirektion bewilligt werden.  

Der Gesuchsteller kann verpflichtet werden, für Sicherheiten zu sorgen und auf seine Kosten und unter seiner Verantwortung einen Überwachungsdienst (insbesondere einen Ordnungs-, Park- oder Brandverhütungsdienst) einzurichten.  

Die Gemeinde kann, in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung, gewisse Aufgaben erledigen, die den Empfängern einer Bewilligung auferlegt werden. Die Leistungen der Gemeinde werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.  

Die Gesuchsteller sind verpflichtet, die Örtlichkeiten auf ihre Kosten wieder in den vorherigen Zustand oder in den Zustand laut den Bewilligungsbedingungen zu versetzen.  

Wir weisen darauf hin, dass die Bewilligung aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann, selbst wenn der Veranstalter bereits einen Saal oder einen anderen Ort reserviert hat.  

 

Gesuche sind an die Ortspolizeidirektion zu richten.  

 

Um Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns folgende detaillierte Auskünfte zu geben:  

  • Art/Zweck der Veranstaltung
  • Typ und Zahl von Infrastrukturen
  • Grösse der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten des Aufbaus der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten des Abbaus der Infrastrukturen
  • Lageplan im Massstab der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten der Veranstaltung
  • Programm der Veranstaltung
  • Bei Verbreitung von Musik, welche Verbreitungsmittel?
  • Im Fall eines Verkaufs von Getränken oder Fertiggerichten, Antrag für Patent K, der mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung auszufüllen ist  
    > Gesuchsformular unten  
  • Name der vor Ort verantwortlichen Person mit Handynummer
  • Liste der Stände mit Name und Handynummer der verantwortlichen Personen
  • Sicherheitskonzept je nach Grösse der Veranstaltung (unterzeichneter Vertrag)
  • Verkehrskonzept je nach Grösse der Veranstaltung
  • Abfallkonzept (muss mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung abgegeben werden)
  • Kopie der Haftpflichtversicherung  

> Gesuchsformular unten  

 

Um Ihnen bei der Organisation Ihrer Veranstaltung so gut wie möglich helfen zu können, stellt Ihnen die Stadt Freiburg verschiedene Informationen und Strukturen zur Verfügung:

 

Gebühren

 

Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund  
(Art. 12) Gebühr nach Bedeutung der Veranstaltung
 
CHF 30.- bis 300.-
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund  
(Art. 27) Gebühr nach Bedeutung der Veranstaltung, unabhängig von der Billettsteuer und der Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grunds

CHF 30.- bis 500.-
Sammeln von Unterschriften, Informationsstand  
Verteilung von Schriften
(Art. 28)  
- ohne Erwerbszweck  
- mit Erwerbszweck
 


kostenlos
CHF 30.- bis 500.-
Anstellung von Personal für eine Veranstaltung
 
CHF 70.- /Personen/Stunde
Gebühr für eine behördliche VerfügungCHF 20.- bis 100.-

 

 
Für eine Liste sämtlicher Gebühren der Stadt Freiburg klicken Sie hier.

 

Abfälle

Mit dem Ziel, die Abfälle an Veranstaltungen zu reduzieren, hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 1. Januar 2013 für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, die Pflicht für Mehrweggeschirr einzuführen. Zudem müssen die Veranstalter ein sogenanntes „Abfallkonzept“ vorweisen welches detailliert die Abfallbewirtschaftung am Veranstaltungsort beschreibt.

Diese Richtlinien sind integrativer Teil der Bewilligung welche dem Veranstalter erteilt wird.

Das Abfallkonzept gibt Auskunft über die Trennung und Bewirtschaftung aller während der Veranstaltung anfallenden Abfalle (PET, Glas, Aluminium, Kehricht usw.). Die Verwendung von Mehrweg- und Pfandgeschirr trägt grundlegend zur Reduzierung der Abfallmenge bei.

Das Abfallkonzept (Formular) muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Polizeidirektion, Reichengasse 37, 1700 Freiburg, abgegeben werden. Es wird im Folgenden dem Strasseninspektorat zur Prüfung unterlegt. Bei Bedarf an weiteren Abklärungen nimmt dieses Kontakt mit dem Veranstalter auf.

Der Gemeinderat empfiehlt den Organisatoren von Festen und Veranstaltungen, diese Massnahmen bereits im Jahr 2012 (Übergangsjahr) umzusetzen und sich damit auf das Inkrafttreten der neuen Richtlinie ab dem 1. Januar 2013 vorzubereiten.

Für weitere Informationen finden Sie hier die Informationsbroschüre des Strasseninspektorates sowie das Formular für das Abfallkonzept.

Informationsbroschüre
Formular Abfallkonzept

Für alle Fragen zum Formular, dem Konzept sowie der Abfallbewirtschaftung an Ihrer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Strasseninspektorat, Frau Isabelle Baeriswyl (Tel 026 322.8833) oder Herr Kurt Krattinger (Tel. 026 351.7508).
 

Bestimmungen für Freiluftveranstaltungen

ZEITPLAN  

Im Allgemeinen können öffentliche Veranstaltungen gemäss dem folgenden maximalen Zeitplan bewilligt werden:

 
         Öffnung der Stände
    Verbreitung von Musik
 Verbreitung von Ambiance-Musik*
 Sonntag bis Donnerstag
bis 01.00 Uhr
bis 24.00 Uhr
bis 00.30 Uhr
Freitag und Samstag
bis 02.00 Uhr
bis 24.00 Uhr
bis 01.30 Uhr

 * ohne akustische Hilfsmittel

Für die Fasnacht kann aufgrund des traditionellen und besonderen Charakters dieses Festes eine Sondergenehmigung erteilt werden.

 

PLANUNG DER VERANSTALTUNGEN

Um die Veranstaltungen des Jahres unter Berücksichtigung der obigen Bestimmungen planen zu können, sind die Veranstalter gebeten, ihren Antrag bis 31. Januar einzureichen.  

Die Ortspolizeidirektion bemüht sich, so weit wie möglich zu vermeiden, dass die Bewohner von Strassen, die an der Grenze verschiedener Quartiere liegen, nicht mehrere aufeinanderfolgende Veranstaltungen zu ertragen haben.  

Bei der Vergabe von Bewilligungen wird den gewohnten Veranstaltungen und jenen mit kulturellem Charakter Priorität gegeben.

 

Informationsstand

stand cff

Informationsstände können auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern bei der Ortspolizeidirektion mindestens 10 Tage im Voraus ein Gesuch eingereicht wurde.  
Je nach dem Zweck, den der Gesuchsteller verfolgt, kann eine Gebühr verlangt werden.    
 

Richtlinien  

Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands; in der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.  

Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.  

Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch beim Weitergehen zu behindern.  

Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.  

Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.

 

Theater, Konzert, Vortrag usw.

billets

Bei kostenpflichtigem Eintritt unterliegt die Veranstaltung der Billettsteuer (Gemeindereglement vom 2. Mai 1994 betreffend die Erhebung einer Billettsteuer).  

Die Billette sind vor dem Beginn des Vorverkaufs, spätestens jedoch 3 Tage vor der Veranstaltung, bei der Ortspolizei zu beziehen.  

Eine finanzielle Garantie kann verlangt werden.  

Der Veranstalter, der seine eigenen Billette zu verwenden wünscht, hat bei der Ortspolizeidirektion ein schriftliches Gesuch zu stellen und muss die festgelegten Bedingungen erfüllen.  

Rückerstattung der Billettsteuer  

Auf schriftliches Gesuch, das innerhalb von zwanzig Tagen nach der Veranstaltung einzureichen ist, kann die Steuer – als Subvention – ganz oder teilweise rückerstattet werden, wenn der Erlös der Veranstaltung einem gemeinnützigen Zweck dient.  

Ankündigungen von Veranstaltungen

Freier Anschlag  

Freie Anschlagtafeln sind kostenlos. Sie sind ausschliesslich zur Ankündigung lokaler Veranstaltungen bestimmt. Freier Anschlag darf nur auf den erwähnten Tafeln vorgenommen werden, die den Vermerk «A l’usage des sociétés locales» tragen.  
>Liste der freien Anschlagtafeln unten    

 

Anschlag in Geschäften  

Mit Einverständnis der Geschäftsinhaber  

 

Reklametafeln der APG 

Man wende sich an:  

SGA – APG
Rte du Cousimbert 2
1700 Freiburg
T +41 26 425.8899
F +41 26 425.8898    

 

Transparente – Werbeflyer – Sandwichmänner  

Transparente :
Gebührenpflichtige Plakatierungsstandorte zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Disponibilität zur Verfügung gestellt werden (Grösse des Transparents: max. 4 x 1,5 m).

Die Gebühr wird nach der Zahl der gewünschten Standorte (s. Liste der Standorte unten), des Orts der Veranstaltung (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und der Dauer (max. drei Wochen vor der Veranstaltung) erhoben.

Tarifordnung : siehe Punkt 7.3 Tarifordnung - Ortspolizei
Liste der gebührenpflichtigen Plakatierungsstandorte, unten

Für all diese Werbemittel ist mindestens 10 Tage im Voraus ein schriftliches Gesuch an die Ortspolizeidirektion zu stellen.  

Das Anbringen von Flyern auf Fahrzeugen,
die auf öffentlichem Grund parkieren, ist verboten!

 

Stromanschluss

Die Gesuche für Stromanschluss sind vom Veranstalter direkt zu stellen an:  

Groupe E
Route de la Sablière 1
1753 Matran
T +41 26 352.5836  

Eine Ausnahme ist der Georges-Python-Platz, der ganz von der Ortspolizei verwaltet wird.  
 

Wasseranschluss

hydrant

Für den Anschluss an einen Hydranten wende man sich an:  

Feuerwehr
Rte de l’Aurore 4
1700 Freiburg
T +41 26 351.7800
F +41 26 351.7810  

 

Für einen Anschluss auf dem Georges-Python-Platz wende man sich an:  

Verantwortlicher Stadtpolizist
Rechengasse 37
1700 Freiburg
T +41 26 351.7412  

 

Für einen Anschluss auf dem Pétanque-Platz im Juraquartier oder im Poyapark wende man sich an  

Baudirektion
Route des Neigles 50
1700 Freiburg
T +41 26 351.7914

 

Verkauf von Getränken und Fertiggerichten

Wenn Sie beabsichtigen, Getränke und/oder Fertiggerichte zu verkaufen, bitten wie Sie, das unten stehende Formular auszufüllen und es mindestens 60 Tage im Voraus an die Ortspolizeidirektion zu schicken.  

Lebensmittel, die bei Veranstaltungen von kurzer Dauer, selbst in kleinsten Mengen, verkauft werden, müssen jederzeit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, was Zusammensetzung, mikrobiologische und chemische Normen, Deklaration und Bewirtschaftung betrifft. Das kantonale Labor hat eine Zusammenfassung der zu respektierenden Bestimmungen herausgegeben, die auf seiner Homepage zur Verfügung steht.

Materialverleih

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Die Gemeinde Freiburg stellt gerne Material für die Organisation Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.  

Die Tarife für Miete und Dienstleistungen können Sie unten einsehen.  

 

 

 

Haftpflicht

Für den Ablauf der bewilligten Veranstaltungen haftet der Organisator vollumfänglich.  

Die Stadt Freiburg lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab.

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