Revision des OP

Der Ortsplan, was ist das?

Der OP ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber vor allem auch ein wichtiges Entwicklungsinstrument für das Gemeindegebiet: Er identifiziert die Themen und Herausforderungen, denen sich die Stadt stellen muss und gibt die Richtung für ihre Entwicklung vor. Er besteht aus mehreren Plänen und einem aus zwei Dossiers bestehenden Reglement: das Richtplandossier, in dem die strategischen Visionen für die nächsten 15 bis 20 Jahre festgelegt werden; das Nutzungsplandossier, in dem die gesetzlichen Vorschriften für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt sind.

Auf der Grundlage von zahlreichen Studien, die die aktuelle Situation des Gemeindegebiets beschreiben und die verschiedenen möglichen Szenarien für seine Zukunft analysieren, fasst der OP städtebauliche Themen wie Stadtplanung, Mobilität und Landschaft zusammen. Aus diesem Grund wird der OP in Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren (den verschiedenen kommunalen Diensten, Verbänden und allen Einwohnerinnen und Einwohnern) sowie auf den verschiedenen Ebenen der Raumordnung, die es zu berücksichtigen gilt (Region oder Agglomeration, Kanton und Bund), entwickelt.

Der OP ist daher auch ein verbindliches Instrument für die Gemeinden. Das kantonale Raumplanung und Baugesetz (RPBG) schreibt vor, dass "der Ortsplan mindestens alle 15 Jahre überprüft und nötigenfalls geändert" werden muss.

Der Ortsplan 2024 

Der Gemeinderat verabschiedete den überarbeiteten OP am 4. Juni 2024, nach einer fast 20-jährigen Arbeit an der Aktualisierung. Er hat ihn zur abschliessenden Prüfung an die RIMU übergegeben. Gleichzeitig wurden die Entscheidungen über die Einsprachen zugestellt. Der vorherige OP der Stadt Freiburg stammte aus dem Jahr 1991. Die Stadt überarbeitete ihn, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Stadt gerecht zu werden, insbesondere nach dem Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) im Jahr 2014, das die Kantone zur Anpassung ihrer Richtpläne verpflichtet.

Der OP von 2024 legt grossen Wert auf die Erhaltung des natürlichen Raums und des baulichen Erbes.  Es werden Schutzgebiete eingerichtet und ein besonderes Augenmerk auf öffentliche Räume und deren Verbindung gelegt. Gleichzeitig zeigt der OP auf, wo eine Entwicklung möglich und erwünscht ist, insbesondere in zentralen Zonen und in der Nähe von Verkehrsachsen. Die öffentliche Verkehrsmittel und die sanfte Mobilität werden in Besprechung mit der Agglomeration gefördert.

Die Unterlagen der allgemeinen Überarbeitung des Flächennutzungsplans wurden angepasst und fünf Mal öffentlich aufgelegt. Die Stadt hat nach jeder dieser öffentlichen Auflagen Überlegungen angestellt, insbesondere im Zusammenhang mit den Einsprachen, die Gegenstand eines Dialogs zwischen der Stadt und den Einsprechern waren. Sie nahm Anpassungen vor, um Fehler zu korrigieren, Bestimmungen zu präzisieren oder die Planung in bestimmten Bereichen anzupassen. Sie musste auch neue Basisdaten berücksichtigen, die zu zusätzlichen Studien und Änderungen in der Akte führten. Seit dem Ende der fünften öffentlichen Auflage wurde viel Arbeit geleistet, um die begründeten Entscheidungen über die Einsprachen zu verfassen. 

Vom Gemeinderat verabschiedete Unterlagen 2024

Die Dokumente sind auf Französisch.

  1. Gemeinderichtplan
  2. Gemeinderichtplan Siedlung
  3. Gemeinderichtplan Motorisierter Individualverkehr
  4. Gemeinderichtplan Öffentlicher Verkehr
  5. Gemeinderichtplan Langsamverkehr
  6. Gemeinderichtplan Landschaft
  7. Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
  8. Übersicht über den Stand der Erschliessung
  9. Gemeindebaureglement
  10. Zonennutzungsplan
  11. Ortsbildschutzplan
  12. Umweltschutzplan
  13. Plan der Nutzungsanteile – Plan der Lärmempfindlichkeitsstufen – Plan der Parkplatzsektoren – Plan der Energieperimeter
  14. 1. Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 2 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 3 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 4 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 5 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 6 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
    14. 7 Plan der Baugrenzen, Pflichtbaulinien und Baubereiche
  15. Anhang Plan zur Dimensionierung der Bauzone für Wohnnutzung
  16. Anhang Plan zur Dimensionierung der Arbeitszone
  17. Anhang Mobilitätsplan – Zusammenfassung
  18. Anhang Richtungweisender Plan der ÖV-Linien
  19. Anhang Parkplatzkonzept – Grundlagenstudie
  20. Anhang Parkplatzkonzept – Ergänzungsbericht – Oktober 2018, geändert im August 2020
  21. Anhang Mobilitätsstudie – Erreichbarkeit des Bahnhofsektors
  22. Anhang Bericht räumliche Energieplanung
  23. Anhang Analyse der DBP
  24. Anhang Änderungen ZNP 1991–2024
  25. 25.1 Anhang Änderungen ZNP 1991–2024
    25.2 Anhang Lärmbericht
  26. Anhang Verwaltungsreglement über Firmenschilder und andere Reklamen
  27. Anhang Übersichtstabelle der ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A
  28. Anhang Studie Stadtzone III – Stadtzone IV – 2020
  29. Anhang Biodiversitätsstudie – Teil 1 – Bestandesaufnahme – 2021
  30. Anhang Mobilitätsstudie Bahnhofperimeter – 2022
  31. Anhang Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) – 2022
  32. Anhang Studie Stadtzone II – Sektor Bürglen – 2020
  33. Anhang Studie zum Verdichtungspotenzial der Stadt Freiburg – 2021
  34. Anhang Studie Stadtzone III – Sektor Grand-Places–Route-Neuve – 2022
  35. Anhang Sektorstudie Windig – Schiffenen – 2022
  36. Anhang Studie Stadtzone II – Sektor Beauregard – 2022
  37. Anhang Ergänzung Analyse LKB
Projektfortschritt
2004 – 2008
Die Beurteilung des heutigen OP erstellen Revisionsprogramm
2008 – 2010
Die Bevölkerung konsultieren
2009 – 2012
Die in späteren Phasen zu entwickelnden strategischen Themen identifizieren
2011-2012
Die Themen des Agglomerationsprogramms auf der Ebene der Stadt entwickeln
2012-2014
Das Leitbild erarbeiten
Dezember 2014
Beim Kanton zur ersten Vorprüfung eingereicht
2015 – 2016
Ergänzungen zu verschiedenen Themen
2017
Vorbereitungen hinsichtlich der zweiten Vorprüfung durch den Kanton
November 2017
Beim Kanton zur zweiten Vorprüfung eingereicht
17. November - 17. Dezember 2018
Öffentliche Auflage
2019
Behandlung der Einsprachen
21. Juni - 21. Juli 2019
2. öffentliche Auflage (zu geringfügigen Änderungen auf dem Baulinienplan)
19. September - 19. Oktober 2020
3. öffentliche Auflage
2020 - 2022
Behandlung der Einsprachen und Ergänzungen 
4. Juni - 4. Juli 2022
4. öffentliche Auflage
2022 - 2023 
Behandlung der Einsprachen und Korrekturen
29. April - 28. Mai 2023 
5. öffentliche Auflage
2023 - 2024
Verfassen von Entscheidungen über Einsprachen
4. Juni 2024
Der Gemeinderat verabschiedet den Ortsplan