Planen Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Gemeindegrund?
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichem Gemeindegrund durchgeführt werden, ist bei der Ortspolizei möglichst früh ein Bewilligungsgesuch einzureichen.
Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen, bei denen auf öffentlichem Gemeindegrund Speisen und/oder Getränke verkauft oder verteilt werden, müssen ein Nachhaltigkeitskonzept einreichen. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail (info [at] smartevent [.] info (info[at]smartevent[dot]info)) oder per Telefon (026 322 40 00) an smart event wenden.
Kleine Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen
Füllen Sie bis spätestens 20 Tage vor dem Anlass das Formular Smart Check oder Smart Check Plus aus. Wenn Sie die Plus-Version nutzen, wird Ihnen kostenlos Mehrweggeschirr zur Verfügung gestellt.
Mittlere Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Personen
Füllen Sie bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass das Formular Smart Check Plus aus.
Grosse Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
Füllen Sie den Antrag für das Label Smart Event Plus bis spätestens 60 Tage vor dem Anlass aus. Mit diesem Label kommt Ihre Veranstaltung in den Genuss zahlreicher Vorteile.
Beim Verkauf von Getränken oder warmen Speisen ist spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung beim Oberamt der Saane ein Patent K zu beantragen.
Abfallbewirtschaftung
Die Abfalltrennung und -entsorgung ist obligatorisch und die Kosten gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.
Auf dem Gelände der Veranstaltung sind Abfallsammelstellen einzurichten und zu kennzeichnen. Das Recycling von PET, Aluminium, Papier und Karton ist obligatorisch. Die Verwertung der Speiseabfälle wird empfohlen.
Einweggeschirr ist verboten. Sind an der Veranstaltung jedoch Take-away-Stände (d. h. ohne Konsumationsbereich) vorgesehen, sind Ausnahmen möglich. Diese werden einzeln beurteilt.
Es ist wichtig, dass Sie angeben, durch wen und wo die Abfälle entsorgt werden.
Für Materialbestellungen (wie Abfallcontainer) und Fragen zur Abfallbewirtschaftung können Sie sich per E-Mail (dechets [at] ville-fr.ch) oder telefonisch (026 351 75 75) ans städtische Strasseninspektorat wenden.
Mehrweggeschirr
Bei Veranstaltungen, an denen Speisen und Getränke serviert werden, ist Mehrweggeschirr zu verwenden. Darunter fallen sämtliche Gefässe, die für den Verkauf und die Konsumation von Speisen und Getränken verwendet werden.
Biologisch abbaubares Geschirr gilt nicht als Mehrweggeschirr.
Bestellung
Für Veranstaltungen auf öffentlichem Gemeindegrund mit einer durchschnittlichen Besucherzahl von bis zu 1000 Personen, für die das «Smart Check Plus»-Formular eingereicht wird, kann im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel und Bestände kostenlos Mehrweggeschirr bestellt werden.
Werden mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher erwartet, muss die Veranstalterin bzw. der Veranstalter das «Smart Event Plus»-Formular ausfüllen. Dadurch kommt die Veranstaltung in den Genuss verschiedener Vorteile für die Organisation, namentlich eines Rabatts auf die Miete von Mehrweggeschirr.
Lieferung und Rückgabe
Die Bestellung wird von Ecomanif geliefert und wieder abgeholt. Abhängig von der Grösse der Bestellung kann sie auch bei La Météore (Passage du Cardinal 1, 1700 Freiburg) abgeholt und zurückgebracht werden.
Die Rückgabe des benutzten Geschirrs hat möglichst rasch nach der Veranstaltung, spätestens jedoch 5 Tage nach seiner Verwendung, zu erfolgen. Im Fall von kleineren Schäden oder verspäteter Rückgabe wird das betroffene Mehrweggeschirr gesondert gereinigt oder entsorgt. Die Kosten dafür gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.
Bestands- und Depotverwaltung
Erhebliche Verluste oder Bruchschäden des Mehrweggeschirrs gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters. Um die Rückgabe des Geschirrs sicherzustellen, wird empfohlen, auf das gesamte abgegebene Mehrweggeschirr ein Depot zu verlangen.
Lagerung
Um die Hygiene und die Qualität des Mehrweggeschirrs zu gewährleisten, wird empfohlen, die Kisten mit dem gebrauchten Geschirr kühl oder bei Raumtemperatur zu lagern.
Verschiedenes
Alle Einzelheiten und die Allgemeinen Bedingungen von Ecomanif sind unter www.ecomanif.ch abrufbar. Mit dem Absenden des Bestellformulars bei Ecomanif akzeptieren die Veranstalterinnen und Veranstalter die Allgemeinen Mietbedingungen von Ecomanif.
Miete von Material und Bestellung von Blumenschmuck
Für den Wasseranschluss auf dem Georges-Python-Platz wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an den zuständigen Stadtpolizisten (026 351 74 11). Für den Wasseranschluss beim Pétanqueplatz Jura und beim Poya-Park wenden sie sich an den Werkhof Neigles (026 351 79 14).
Betriebszeiten von Veranstaltungen im Freien
Öffentliche Veranstaltungen können in der Regel je nach Standort mit folgenden maximalen Betriebszeiten bewilligt werden:
Sonntag bis Mittwoch
Standöffnungszeiten: bis 24 Uhr
Wiedergabe von Musik: bis 22 Uhr
Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 23.30 Uhr
Donnerstag
Standöffnungszeiten: bis 1 Uhr
Wiedergabe von Musik: bis 24 Uhr
Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 0.30 Uhr
Freitag und Samstag
Standöffnungszeiten: bis 2 Uhr
Wiedergabe von Musik: bis 24 Uhr
Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 1.30 Uhr
Verwendung von Grills und Heizstrahlern
Bei der Verwendung von Grills, Heizstrahlern sowie allen anderen mit Flüssiggas betriebenen Geräten ist dasReglement des Arbeitskreises LPG zu beachten.
Werbung
Transparente
Kostenpflichtige Standorte für Transparente zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden (Grösse des Transparents/der Blache: höchstens 3 x 1 m).
Die Gebühr wird abhängig von der Zahl der gewünschten Standorte, vom Veranstaltungsort (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und von der Dauer (höchstens zwei Wochen vor der Veranstaltung und höchstens drei Wochen insgesamt) erhoben.
Für alle diese Formen der Ankündigung ist bis 20 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Anfrage an die Ortspolizei zu richten.
Freie Plakatierung
Die freien Plakatstellen können kostenlos benutzt werden. Sie sind einzig für die Ankündigung von lokalen Veranstaltungen vorgesehen. Die freie Plakatierung ist nur an den auf der Karte unter dem Link erwähnten Plakatstellen zulässig. Diese sind mit der Aufschrift «A l’usage des sociétés locales» gekennzeichnet.
Plakate in Geschäften
In Absprache mit den Geschäften.
Flyer
Das Anbringen von Flyern an Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkiert sind, ist verboten.
Weitere Werbeträger
Plakatstellen der APG|SGA: Société Générale d'Affichage SA Ch. D'Entre-Bois 23 CP 1000 Lausanne 18 058 220 74 00
Réseau Affichage Vert Bureau de Fribourg fribourg [at] affichagevert.ch 079 298 75 74