Eine Veranstaltung organisieren

Hinweis

Wir bitten Sie, vor dem Einreichen Ihres Gesuchs die Allgemeinen Bedingungen für die Organisation von Veranstaltungen sowie die Richtlinien über Nachhaltigkeit von Veranstaltungen, zur Kenntnis zu nehmen.

Planen Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Gemeindegrund?

  1. Für Veranstaltungen, die auf öffentlichem Gemeindegrund durchgeführt werden, ist bei der Ortspolizei möglichst früh ein Bewilligungsgesuch einzureichen.
     
  2. Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen, bei denen auf öffentlichem Gemeindegrund Speisen und/oder Getränke verkauft oder verteilt werden, müssen ein Nachhaltigkeitskonzept einreichen. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail (info [at] smartevent [.] info (info[at]smartevent[dot]info)) oder per Telefon (026 322 40 00) an smart event wenden.

Kleine Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen

Füllen Sie bis spätestens 20 Tage vor dem Anlass das Formular Smart Check oder Smart Check Plus aus. Wenn Sie die Plus-Version nutzen, wird Ihnen kostenlos Mehrweggeschirr zur Verfügung gestellt.

Mittlere Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Personen

Füllen Sie bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass das Formular Smart Check Plus aus.

Grosse Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen

Füllen Sie den Antrag für das Label Smart Event Plus bis spätestens 60 Tage vor dem Anlass aus. Mit diesem Label kommt Ihre Veranstaltung in den Genuss zahlreicher Vorteile.

  1. Beim Verkauf von Getränken oder warmen Speisen ist spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung beim Oberamt der Saane ein Patent K zu beantragen.
Abfallbewirtschaftung

Die Abfalltrennung und -entsorgung ist obligatorisch und die Kosten gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.

Auf dem Gelände der Veranstaltung sind Abfallsammelstellen einzurichten und zu kennzeichnen. Das Recycling von PET, Aluminium, Papier und Karton ist obligatorisch. Die Verwertung der Speiseabfälle wird empfohlen.

Einweggeschirr ist verboten. Sind an der Veranstaltung jedoch Take-away-Stände (d. h. ohne Konsumationsbereich) vorgesehen, sind Ausnahmen möglich. Diese werden einzeln beurteilt.

Es ist wichtig, dass Sie angeben, durch wen und wo die Abfälle entsorgt werden.

Für Materialbestellungen (wie Abfallcontainer) und Fragen zur Abfallbewirtschaftung können Sie sich per E-Mail (dechets [at] ville-fr.ch) oder telefonisch (026 351 75 75) ans städtische Strasseninspektorat wenden.

Mehrweggeschirr

Bei Veranstaltungen, an denen Speisen und Getränke serviert werden, ist Mehrweggeschirr zu verwenden. Darunter fallen sämtliche Gefässe, die für den Verkauf und die Konsumation von Speisen und Getränken verwendet werden.

Biologisch abbaubares Geschirr gilt nicht als Mehrweggeschirr.

Bestellung

Für Veranstaltungen auf öffentlichem Gemeindegrund mit einer durchschnittlichen Besucherzahl von bis zu 1000 Personen, für die das «Smart Check Plus»-Formular eingereicht wird, kann im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel und Bestände kostenlos Mehrweggeschirr bestellt werden.

Werden mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher erwartet, muss die Veranstalterin bzw. der Veranstalter das «Smart Event Plus»-Formular ausfüllen. Dadurch kommt die Veranstaltung in den Genuss verschiedener Vorteile für die Organisation, namentlich eines Rabatts auf die Miete von Mehrweggeschirr.

Lieferung und Rückgabe

Die Bestellung wird von Ecomanif geliefert und wieder abgeholt. Abhängig von der Grösse der Bestellung kann sie auch bei La Météore (Passage du Cardinal 1, 1700 Freiburg) abgeholt und zurückgebracht werden.

Die Rückgabe des benutzten Geschirrs hat möglichst rasch nach der Veranstaltung, spätestens jedoch 5 Tage nach seiner Verwendung, zu erfolgen. Im Fall von kleineren Schäden oder verspäteter Rückgabe wird das betroffene Mehrweggeschirr gesondert gereinigt oder entsorgt. Die Kosten dafür gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.

Bestands- und Depotverwaltung

Erhebliche Verluste oder Bruchschäden des Mehrweggeschirrs gehen zulasten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters. Um die Rückgabe des Geschirrs sicherzustellen, wird empfohlen, auf das gesamte abgegebene Mehrweggeschirr ein Depot zu verlangen.

Lagerung

Um die Hygiene und die Qualität des Mehrweggeschirrs zu gewährleisten, wird empfohlen, die Kisten mit dem gebrauchten Geschirr kühl oder bei Raumtemperatur zu lagern.

Verschiedenes

Miete von Material und Bestellung von Blumenschmuck

Für die Durchführung Ihrer Veranstaltung stellt die Stadt Freiburg gerne Material zur Verfügung. Dieses kann bis 30 Tage vor der Veranstaltung bei der Materialzentrale unter magasin.economat [at] ville-fr.ch bestellt werden. Die Gebühren für die Materialmiete und Dienstleistungen finden Sie hier.

Blumenschmuck kann bis 30 Tage vor der Veranstaltung unter decoration [at] ville-fr.ch bestellt werden.

Wasser- und Stromanschluss

Gesuche für Wasser- und Stromanschlüsse richten die Veranstalterinnen und Veranstalter direkt an:

Strom

Groupe E
Route de Morat 135
1763 Granges-Paccot
026 352 58 36

Ausgenommen sind die von der Ortspolizei verwalteten Stromanschlüsse an folgenden Standorten: Karte mit den Stromsäulen.

Hydranten

SINEF
Rte des Fluides 1
1762 Givisiez
026 350 11 60

Für den Wasseranschluss auf dem Georges-Python-Platz wenden sich die Veranstalterinnen und Veranstalter an den zuständigen Stadtpolizisten (026 351 74 11). Für den Wasseranschluss beim Pétanqueplatz Jura und beim Poya-Park wenden sie sich an den Werkhof Neigles (026 351 79 14).

Betriebszeiten von Veranstaltungen im Freien

Öffentliche Veranstaltungen können in der Regel je nach Standort mit folgenden maximalen Betriebszeiten bewilligt werden:

Sonntag bis Mittwoch

Standöffnungszeiten: bis 24 Uhr

Wiedergabe von Musik: bis 22 Uhr

Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 23.30 Uhr

Donnerstag

Standöffnungszeiten: bis 1 Uhr

Wiedergabe von Musik: bis 24 Uhr

Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 0.30 Uhr

Freitag und Samstag

Standöffnungszeiten: bis 2 Uhr

Wiedergabe von Musik: bis 24 Uhr

Wiedergabe von Hintergrundmusik (ohne Beschallungsanlage): bis 1.30 Uhr

Verwendung von Grills und Heizstrahlern

Bei der Verwendung von Grills, Heizstrahlern sowie allen anderen mit Flüssiggas betriebenen Geräten ist das Reglement des Arbeitskreises LPG zu beachten.

Werbung

Transparente

Kostenpflichtige Standorte für Transparente zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden (Grösse des Transparents/der Blache: höchstens 3 x 1 m).

Die Gebühr wird abhängig von der Zahl der gewünschten Standorte, vom Veranstaltungsort (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und von der Dauer (höchstens zwei Wochen vor der Veranstaltung und höchstens drei Wochen insgesamt) erhoben.

Für alle diese Formen der Ankündigung ist bis 20 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Anfrage an die Ortspolizei zu richten.

Freie Plakatierung

Die freien Plakatstellen können kostenlos benutzt werden. Sie sind einzig für die Ankündigung von lokalen Veranstaltungen vorgesehen. Die freie Plakatierung ist nur an den auf der Karte unter dem Link erwähnten Plakatstellen zulässig. Diese sind mit der Aufschrift «A l’usage des sociétés locales» gekennzeichnet.

Plakate in Geschäften

In Absprache mit den Geschäften.

Flyer

Das Anbringen von Flyern an Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkiert sind, ist verboten.

Weitere Werbeträger

Plakatstellen der APG|SGA:
Société Générale d'Affichage SA
Ch. D'Entre-Bois 23
CP
1000 Lausanne 18
058 220 74 00

Réseau Affichage Vert
Bureau de Fribourg
fribourg [at] affichagevert.ch
079 298 75 74

Reglemente
Gebühren

 

Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund
CHF 30 bis 500 (je nach Grösse der Veranstaltung)
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund
CHF 50 bis 500 (Ausnahme möglich für Veranstaltungen nicht gewinnorientierter Ortsvereine)
Einsatz von Personal an Veranstaltungen
CHF 85/Person/Stunde
Gebühr für eine Verfügung
CHF 30 bis 200

Sammeln von Unterschriften, Informationsstand, Verteilung von Schriften (Art. 28)

nicht gewinnorientiert
kostenlos
gewinnorientiert
CHF 30 bis 500
Sankt-Niklaus-Markt

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind uns bis 10. Juli 2026 einzusenden.

Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt.