Informations-, Politik- oder Wahlstände
Informations- oder politische Stände dürfen auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern mindestens 20 Tage im Voraus ein Antrag bei der Ortspolizei gestellt wird.
Für die kantonalen Wahlen Ende 2026 werden die politischen Parteien gebeten, ihre Anträge für Wahlstände spätestens am 20. des Vormonats für den Folgemonat einzureichen (z. B. bis zum 20. September für den Monat Oktober). Für jeden Monat muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Standorte werden, je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Anträge, gerecht verteilt.
Ergänzend dazu ist die Richtlinie für die vorübergehende Anbringung von Plakaten im Rahmen der Ausübung politischer Rechte (Wahlkampagnen und Abstimmungen) unter diesem Link verfügbar.
Richtlinien
Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands. In der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.
Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.
Die Anwesenden Personen haben ein deutliches Kennzeichen zu tragen um von den Passanten gut erkennbar zu sein (z.B. T-Shirt und/oder Jacke in der Farbe der Vereinigung oder Namensschild).
Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch am Weitergehen zu hindern.
Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.
Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.
Ergänzend dazu ist die Richtlinie für die vorübergehende Anbringung von Plakaten im Rahmen der Ausübung politischer Rechte (Wahlkampagnen und Abstimmungen) unter diesem Link verfügbar.
Anmeldung eines Standes im öffentlichen Raum
Sie können Ihren Antrag über dieses Formular einreichen.