Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Stadt fördert flexible Arbeitsmodelle, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren können, ohne dass dabei die Qualität der für die Nutzerinnen und Nutzer erbrachten Leistungen vernachlässigt wird. Zudem ergreift sie Massnahmen zur Unterstützung der Eltern und der Bewältigung familiärer Verpflichtungen.

Ausgestaltung der Arbeitszeit
  • Arbeitszeit: 41 Stunden pro Woche. 
  • Flexible Arbeitszeiten: Sofern es die Art der Tätigkeit zulässt, gilt die flexible Arbeitszeit zwischen 6.00 und 20.00 Uhr.
  • Ferien: Bis zum 50. Lebensjahr haben die Mitarbeitenden Anspruch auf 5 Wochen Ferien. Ab dem 50. Lebensjahr sowie für Auszubildende sind es 6 Wochen und ab dem 60. Lebensjahr 7 Wochen.
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten: Je nach Beruf ist es möglich, von zu Hause aus oder unterwegs zu arbeiten. 
  • Teilzeit: Teilzeitarbeit wird gefördert.
  • Freiwilligenarbeit: kulturelle, soziale oder Sportveranstaltungen.
  • Öffentliches Amt: Die Ausübung eines öffentlichen Amtes kann Anspruch auf bezahlten Urlaub bis zu einer festgelegten Höchstgrenze begründen.
Elternunterstützung
  • Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen bei 100 % Lohnfortzahlung.
  • Stillzeit: Bei Stillen werden Anpassungen der Arbeitszeit gewährt.
  • Elternurlaub des anderen Elternteils: 40 Tage, die flexibel bezogen werden können, bei 100 % Lohnfortzahlung.
  • Adoptionsurlaub: 40 Tage Urlaub bei 100 % Lohnfortzahlung.
  • Elternzeit: Es kann eine unbezahlte Elternzeit von 3 bis 6 Monaten gewährt werden, mit einer Arbeitsplatzgarantie.
  • Urlaub für pflegende Angehörige: zur Unterstützung oder Pflege eines Familienangehörigen, der schwer oder dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Urlaub bei Krankheit eines Kindes: zur Betreuung eines schwer erkrankten Kindes, für eine Dauer von maximal 14 Wochen.
  • Betreuungslösung: Wir unterstützen Familien mit der Betreuungslösung Rotkäppchen.