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Abwasserreinigungsanlage (ARA)
Gesetzliche Grundlagen | Abwasserrreinigung
Evaluation der Verschmutzung | Überblick über die verschiedenen Anlagen
Warum muss Abwasser gereinigt werden ?
Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 1 :
Diese Verordnung soll ober- und unterirdische Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen schützen und deren nachhaltige Nutzung ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Gewässerschutz (GSchG)
- Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)
- Die Kantone, die durch ihre Umweltämter vertreten werden, haben den Auftrag, diese Gesetze umzusetzen.
- Die Abwasserreinigungsanlagen müssen die Bestimmungen der GSchV respektieren.
- Durchführung regelmässiger Probenahmen in den ARA durch Kantone und Anlagenbetreiber