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Abwasserreinigungsanlage (ARA)

Warum muss Abwasser gereinigt werden ?

Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 1 :

Diese Verordnung soll ober- und unterirdische Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen schützen und deren nachhaltige Nutzung ermöglichen.


Gesetzliche Grundlagen

  • Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Gewässerschutz (GSchG)
  • Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)
  • Die Kantone, die durch ihre Umweltämter vertreten werden, haben den Auftrag, diese Gesetze umzusetzen.
  • Die Abwasserreinigungsanlagen müssen die Bestimmungen der GSchV respektieren.
  • Durchführung regelmässiger Probenahmen in den ARA durch Kantone und Anlagenbetreiber
     

 

 

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