Abwasserreinigungsanlage (ARA)
Besichtigung der ARA
Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) kann von Schulklassen oder interessierten Gruppen besichtigt werden. Die Besichtigung ist kostenlos.
- Dauer: 2 Stunden
- Ab 10 Jahren
- Anmeldung mindestens eine Woche im Voraus
- Sprachen: Französisch und Deutsch
- Kontakt: step [.] fribourg [at] sinef [.] ch oder 026 351 79 13
Weshalb muss Abwasser gereinigt werden?
Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 1:
Soll diese Verordnung die ober- und unterirdischen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen schützen und deren nachhaltige Nutzung ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG)
- Verordnung vom 28. Oktober 1998 über den Schutz der Gewässer (GSchV)
- Die Umweltschutzämter sind im Auftrag der Kantone für die Umsetzung dieser Gesetze zuständig
- Die Abwasserreinigungsanlagen müssen die Bestimmungen der GSchV respektieren
- Die Kantone und Anlagenbetreiber führen regelmässige Probenahmen in den ARA durch
Beurteilung der Verschmutzung
Gemäss GSchV (Anhang 3) beziehen sich die Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser auf folgende Parameter:
- Gesamte ungelöste Stoffe
- Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5)
- Gelöster organischer Kohlenstoff (COD)
- Durchsichtigkeit (nach Snellen)
- Ammonium (Σ(N-NH4+, N-NH3))
- Nitrit (N-NO2-)
- Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX)
- Gesamtphosphor (nach Aufschluss)
- Gesamtstickstoff