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Allgemeine Verwaltung

Stadtsekretariat

Das Stadtsekretariat erfüllt die Aufgaben einer Kanzlei. Es verfasst die Beschlüsse des Gemeinderats und des Generalrats, gibt sie bekannt und wacht über ihre Umsetzung. Es bewahrt und erstellt Leumundszeugnisse, Unterkunftsbescheinigungen sowie Kopie- und Unterschrifts-Beglaubigungen.  

Personen, die eine dieser Bescheinigungen zu erhalten wünschen, haben, mit einem Ausweis versehen, am Schalter vorzusprechen. Zudem sind für den Erhalt eines Leumundzeugnisses ein Strafregisterauszug bzw. für den Erhalt einer Unterkunftsbescheinigung ein Lohnausweis vorzuweisen.  

Seit 1. Oktober 2004 werden Heimatscheine nicht mehr durch die Gemeinde ausgestellt. Sie müssen beim Bezirkszivilstandsamt Ihres Heimatorts angefordert werden. Für die Stadt Freiburg ist dies das

Zivilstandsamt des Saanebezirks
Chorherrengasse 1
PF 132
1700 Freiburg
> Website

 

Tarife :

9-111

Tarif der Kanzleigebühren

PDF (20 kb)

Bestellung eines Strafregisterauszugs

Das Stadtsekretariat liefert keine Gesuchsformulare für den Strafregisterauszug mehr aus. Diese können Sie an den Postschaltern oder auf der Website des Bundesamts für Justiz beziehen.  

> Informationen und Vorgehen  

Unterkunftsbescheinigung

Unterlagen, die für die Verpflichtungsbescheinigung benötigt werden:  

Die eingeladene Person

  • muss sich bei der Schweizer Botschaft in ihrem Land eine Verpflichtungserklärung (déclaration de prise en charge) besorgen;
  • hat dieses Formular auszufüllen und der Person zu senden, die sie in der Schweiz einlädt;
  • eine Reiseversicherung kann verlangt werden.  

Die einladende Person spricht im Stadtsekretariat vor und bringt dazu folgende Unterlagen mit:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärungsformular, das gegebenenfalls auch vom Ehepartner/von der Ehepartnerin zu unterzeichnen ist;
  • die Identitätspapiere der unterzeichnenden Personen für die Unterschriftenkontrolle;
  • den Lohnausweis (Fr. 2'800,- netto im Monat oder Fr. 30'000 im Jahr);
  • gegebenenfalls eine Kopie der Reiseversicherungsbescheinigung;
  • Fr. 20.- zur Begleichung der Gebühr.