Generalrat
Die 80 Mitglieder des Generalrats werden alle 5 Jahre gewählt und bilden das Gemeindeparlament, das Bindeglied zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
Der Generalrat tagt in der Regel einmal im Monat, montags oder dienstags im Rathaus. Falls nötig, findet am darauffolgenden Tag eine zusätzliche Sitzung statt. Die Sitzungen des Generalrats sind öffentlich. Wohnen Sie einer dieser Sitzungen bei und erfahren Sie mehr über das lokale politische Leben.
Aus Sicherheitsgründen werden Personen, die an den Sitzungen des Generalrats teilnehmen möchten, gebeten, ihren Namen und ihre Mobiltelefonnummer dem anwesenden Stadtpolizist mitzuteilen.
In Absprache mit dem Gemeinderat legt das Büro den jährlichen Kalender der Sitzungen und ihre Tagesordnung fest.
Zur Erinnerung: Die allererste Sitzung des Generalrats der Stadt Freiburg fand am 23. April 1865 statt.
Büro
Das Büro des Generalrats legt in Absprache mit dem Gemeinderat die Sitzungen des Generalrats und ihre Tagesordnung fest, ruft den Generalrat ein und entscheidet über Beanstandungen hinsichtlich des Verfahrens.
Das Büro besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und den Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern.
Zusammensetzung des Präsidiums für den Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis zum 3. Mai 2027:
Präsident
Vize-Präsidentin
Stimmenzähler·innen
Ersatzstimmenzähler·innen
Fraktionen
Fraktionspräsident*innen
Cattin Kuster Josée und Yerly-Brault François (Grüne)
Grady Véronique (FDP und Unabhängige)
Maillard Sandy und Wyss Lisa (DAS · WAS)
Müller Florian (SP)
Pauchard Marc (SVP)
Pfister Vincent (ML)
Vacher Jean-Thomas (Die Mitte/GLP)
Mitte Links (ML)
Dignité Action Solidarité (DAS · WAS)
Die Mitte/GLP
Sozialdemokratischen Partei (SP)
FDP.Die Liberalen und Unabhängigen (FDP und Unabhängigen)
Schweizerische Volskpartei (SVP)
Grüne
Formulare
- Einreichungsformular (Postulat, Vorschlag, Frage) (Word, auf Französisch)
- Betriebsbudget: Formular zur Einreichung eines Änderungsantrags (PDF, auf Französisch)
- Investitionsbudget: Formular zur Einreichung eines Änderungsantrags (PDF, auf Französisch)
- Antragsformular für Familien- und Unterhaltsbeihilgen
- Formular zur Einreichung eines Änderungsantrags (PDF, auf Französisch)
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben
Der Generalrat ist das parlamentarische Organ der Stadt Freiburg. Er zählt 80 Mitglieder, gewählt von den Aktivbürgerinnen und Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Mitglieder werden nach dem Proporzsystem für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt.
Seine Funktionsweise wird durch die folgenden gesetzlichen Grundlagen geregelt:
- das Gemeindegesetz vom 25. September 1980,
- das Ausführungsreglement des Gemeindegesetzes vom 28 Dezember 1981
- das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte vom 6. April 2001.
Gemäss dem geltenden gesetzlichen und parlamentarischen Rahmen verfügt der Generalrat über ein eigenes, am 23. Dezember 2025 genehmigtes Reglement. Seine wesentlichen Befugnisse beinhalten die Übertragung obligatorischer Gemeindeaufgaben an den Gemeinderat, die Genehmigung des Voranschlages und der Jahresrechnung, die Festlegung der Steuerquote, die Genehmigung der Investitionskredite und die Verabschiedung der allgemeinverbindlichen Gemeindereglemente.