Generalrat

Die 80 Mitglieder des Generalrats werden alle 5 Jahre gewählt und bilden das Gemeindeparlament, das Bindeglied zwischen den Behörden und der Bevölkerung.

Der Generalrat tagt in der Regel einmal im Monat, montags oder dienstags im Rathaus. Falls nötig, findet am darauffolgenden Tag eine zusätzliche Sitzung statt. Die Sitzungen des Generalrats sind öffentlich. Wohnen Sie einer dieser Sitzungen bei und erfahren Sie mehr über das lokale politische Leben.

In Absprache mit dem Gemeinderat legt das Büro den jährlichen Kalender der Sitzungen und ihre Tagesordnung fest.

Zur Erinnerung: Die allererste Sitzung des Generalrats der Stadt Freiburg fand am 23. April 1865 statt.

Büro

Das Büro des Generalrats

Das Büro legt in Absprache mit dem Gemeinderat die Sitzungen des Generalrats und ihre Tagesordnung fest, ruft den Generalrat ein und entscheidet über Beanstandungen hinsichtlich des Verfahrens.

Das Büro besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und den Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern.

Präsidium 2022-2023
Mario Parpan (ML-CSP)
 
Vize-Präsidium 2022-2023

Sonja Gerber (SP)
 
Stimmenzähler/innen

Anne Butty Revaz (Die Mitte/GLP)
Josée Cattin Kuster (Grüne)
Marie Giller-Zbinden (SVP)
Chantal Wicky Collaud (ML-CSP)
Laurent Woeffray (SP)
Jean-Pierre Wolhauser (FDP)

Ersatzstimmenzähler/innen
Fanny Delarze (SP)
Ana Teresa Fontes Martins (Die Mitte/GLP)
Camille Goy (Grüne)
Véronique Grady (FDP)
Marie-Claire Rey-Baeriswyl (ML-CSP)
Pascal Wicht (SVP)

Fraktionspräsident/innen

Gérald Collaud (ML-CSP)
Oliver Collaud (Grüne)
Sophie Delaloye (SP)
Christophe Giller (SVP)
David Krienbühl (FDP)
Vacher Jean-Thomas (Die Mitte/GLP)
 

Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben

Der Generalrat ist das parlamentarische Organ der Stadt Freiburg. Er zählt 80 Mitglieder, gewählt von den Aktivbürgerinnen und Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Mitglieder werden nach dem Proporzsystem für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt.

Seine Funktionsweise wird durch die folgenden gesetzlichen Grundlagen geregelt:

Gemäss dem geltenden gesetzlichen und parlamentarischen Rahmen verfügt der Generalrat über ein eigenes, am 2. Juli 2019 genehmigtes Reglement. Seine wesentlichen Befugnisse beinhalten die Übertragung obligatorischer Gemeindeaufgaben an den Gemeinderat, die Genehmigung des Voranschlages und der Jahresrechnung, die Festlegung der Steuerquote, die Genehmigung der Investitionskredite und die Verabschiedung der allgemeinverbindlichen Gemeindereglemente.