Volksabstimmungen und Wahlen

Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht ausüben, sobald sie das Stimmmaterial erhalten hat. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in Freiburg ausüben.

Nächste Daten

Konsultieren Sie die Termine und Inhalte der nächsten Volksabstimmungen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft reserviert vier Daten pro Jahr im Hinblick auf mögliche Volksabstimmungen. Für die nächsten zwanzig Jahre stehen deren Termine bereits fest.

Ergebnisse

Sie finden die Ergebnisse der Bundesabstimmungen und der kantonalen Abstimmungen auf der Website des Staates Freiburg.

Vorzeitige Stimmabgabe

Briefliche StimmabgabeUnterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Da das Antwortkuvert bereits frankiert ist, wird keine Briefmarke benötigt. Übergeben sie diese Unterlagen der Post, sodass sie spätestens am Tag der Abstimmung beim Stimmbüro eintreffen.

Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig.

Stimmabgabe bei der GemeindeUnterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Legen Sie das Antwortkuvert bis zum Tag der Abstimmung um 10 Uhr in den speziellen Briefkasten « Abstimmung » vor dem Stadthaus, Rathausplatz 3. Dieser Briefkasten ist jederzeit zugänglich. Antwortcouverts, die nach 10 Uhr in den Briefkasten gelegt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig. 

Stimmrechtsausweis

Bild
Der Stimmrechtsausweis (weisses Blatt im A5-Format) muss zwingend unterschrieben und ins Antwortkuvert gelegt oder mit ins Stimmbüro gebracht werden. Er dient als Beweis dafür, dass Sie in der Stadt Freiburg stimmberechtigt sind.
Persönliche Stimmabgabe im Stimmbüro

Das Stimmbüro befindet sich an der Rue des Chanoines 1 (Chorherrengasse 1), neben der Kathedrale) und ist nur am Tag der Abstimmung, zwischen 10 und 12 Uhr geöffnet. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in diesem Stimmbüro ausüben.

Sie müssen persönlich erscheinen. Sie sind nicht berechtigt, den Stimmzettel einer Drittperson in die Urne zu legen. 

Achtung: Denken Sie daran, ihren Stimmrechtsausweis mitzunehmen. Ohne dieses Dokument werden Sie nicht abstimmen können.

Stimmrechtsausweis

Bild
Der Stimmrechtsausweis (weisses Blatt im A5-Format) muss zwingend unterschrieben und ins Antwortkuvert gelegt oder mit ins Stimmbüro gebracht werden. Er dient als Beweis dafür, dass Sie in der Stadt Freiburg stimmberechtigt sind.
Gesetzliche Grundlagen

Schliessung des Stimmregisters - Art. 3 PRR:  am Dienstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.
Schliessung des Urnenganges - Art. 20 PRG:  am Sonntag des Urnenganges um 12 Uhr.

Vergehen gegen den Volkswillen werden gemäss den Artikeln 279-283 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs bestraft.

Jedes organisierte Sammeln der Antwortcouverts ist verboten - Artikel 282 bis StGB.

Kommunale Abstimmung vom 9. Juni 2024

Abstimmungsbroschüre der Gemeindeinitiative "Die erste Stunde Parkieren ist gratis in Freiburg".

Das Abstimmungsergebnis zur Gemeindeinitiative "Die erste Stunde Parkieren ist gratis in Freiburg" finden Sie ab Sonntag, 9. Juni 2024 auf unserer Website. 

Zu den Ergebnissen

Kommunalwahlen vom 8. März 2026

Die nächsten Kommunalwahlen finden am Sonntag, 8. März 2026, statt (Einberufung der Stimmberechtigten und Kalender). Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen für Parteivorsitzende und Personen, die sich für die Wahl in den Gemeinderat und/oder den Generalrat bewerben möchten.

Gemeinderat:
Generalrat:
Einreichung der Listen:

Alle Listen müssen spätestens am Montag, 26. Januar 2026 um 12:00 Uhr am Schalter der Einwohnerkontrolle unter folgender Adresse eingereicht werden: Rue Saint-Pierre 10 (1. Untergeschoss). Um die Listen zu überprüfen und eine Empfangsbestätigung zu erhalten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter virginie.khuu [at] ville-fr.ch (virginie[dot]khuu[at]ville-fr[dot]ch) oder telefonisch unter 026 351 71 66.

Bei der Einreichung der Listen bitten wir Sie, uns die Dokumente in Papierform vorzulegen, mit Ausnahme der Wahlliste, die in elektronischer Form einzureichen ist. Diese Dokumente müssen auch in beide Sprachen (Französisch und Deutsch) übersetzt werden, insbesondere der Beruf und der Name der Partei. Ohne diese Übersetzung werden wir sie nur in der auf den Dokumenten angegebenen Sprache veröffentlichen.

Wir werden die Überprüfung direkt vornehmen, um Zeit für den Druck der Wahllisten zu sparen. Sie erhalten vor Ort eine Empfangsbestätigung für jede eingereichte Liste (Gemeinderat und Generalrat). Die Überprüfung der Listen erfolgt in Ihrer Anwesenheit. Ein oder zwei Tage nach Einreichung der Listen werden wir den Bevollmächtigten und seinen Stellvertreter kontaktieren, um die Druckfreigabe für die zu druckenden Listen zu unterzeichnen.

Vertretung im Wahlbüro:

Bitte nennen Sie uns zwei Namen, die Ihre Partei im Wahlbüro für die oben genannte Wahl vertreten werden. Die beiden Namen sind bis Montag, 17. November 2025 an die Adresse virginie.khuu [at] ville-fr.ch (virginie[dot]khuu[at]ville-fr[dot]ch) zu senden. Diese Personen dürfen selbst nicht Kandidaten für den Gemeinderat oder den Generalrat sein. Diese Regel gilt auch für direkte Verwandte einer Kandidatin oder eines Kandidaten sowie für deren Ehepartner oder die Person, mit der sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben (Art. 9 PRG). Sie können diesen Personen bereits jetzt mitteilen, dass sie auch für die am selben Tag stattfindende eidgenössische Abstimmung tätig sein werden und dass sie vom Morgen bis zum späten Abend anwesend sein müssen.

Nummerierung der Listen:

Für die Nummerierung der Listen schlagen wir vor, diese wie in den Vorjahren (2021-2026) festzulegen. Wenn wir bis Freitag, 31. Oktober 2025 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Listen vorbehaltlich gemeinsamer Listen wie folgt nummerieren. In diesem Sinne laden wir Sie ein, sich im Voraus zwischen den verschiedenen politischen Parteien abzustimmen:

  • Liste Nr. 1: Die Mitte
  • Liste Nr. 2: SP
  • Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen
  • Liste Nr. 4: Mitte-Links
  • Liste Nr. 5: SVP
  • Liste Nr. 7: Die Grünen
  • Liste Nr. 9: Künstlerverein
Wahlverfahren:

Zur Erinnerung: Die Frist für die Beantragung des Verhältniswahlrechts für die Gemeinderatswahlen endet am Freitag, 23. Januar 2026 um 12:00 Uhr. Die Einreichung erfolgt in Ihrer Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Einwohnerkontrolle (Rue Saint-Pierre 10, 1. Untergeschoss).

Zusätzliche Listen:

Wenn Sie wie bei den letzten Gemeindewahlen zusätzliche Listen (zur persönlichen Verteilung) für Ihre Partei wünschen, teilen Sie uns dies bitte spätestens bei der Einreichung der Listen mit. Wir teilen Ihnen dann mit, wann Sie diese in unseren Räumlichkeiten abholen können. Diese werden Ihnen in den Wochen nach der Wahl zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Wahlwerbung:

Die Stadt Freiburg kümmert sich nicht um das Kuvertieren und Versenden der Wahlwerbung. Wenn Sie einen gemeinsamen Versand wünschen, müssen Sie dies untereinander organisieren.

Politische Stände und Plakate:

Alle Informationen zu den politischen Ständen finden Sie auf der Webseite der örtlichen Polizei. Die Standorte für F4-Plakate und Stände werden entsprechend der Anzahl der Anfragen gerecht verteilt.

Gemeindesubventionen:

Die Gemeindesubventionen werden wie bei den vorherigen Wahlen vergeben, d. h. pro gewählter Person (2'000 Franken pro gewähltem Gemeinderat und 200 Franken pro gewähltem Generalrat). Sie werden in den Wochen nach der Wahl auf das Bank- oder Postkonto Ihrer Partei überwiesen. Die Stadt Freiburg gewährt keine Entschädigung oder Subventionen für Wahlkampfkosten.

Vergangene Wahlen
Wahlen 2021

Gemeinderat: Ergebnisse, Ergebnisse pro Kandidatinnen und Kandidaten pro ParteiProtokoll, Statistik (auf Französich)

Generalrat: ErgebnisseErgebnisse pro Kandidatinnen und Kandidaten pro ParteiProtokoll Statistik (auf Französich)

Wahl der Delegierten in die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs 2017
Wahlen 2016

Gemeinderat: ErgebnisseErgebnis der SitzverteilungenProtokollStatistik (auf Französisch)

Generaltrat: ErgebnisseErgebnis der SitzverteilungenProtokollStatistik (auf Französisch)

Wahlen 2011
Wahlen 2006
Wahlen 2001
Wahlen 1996