Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht ausüben, sobald sie das Stimmmaterial erhalten hat. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in Freiburg ausüben.
Nächste Daten
Konsultieren Sie die Termine und Inhalte der nächsten Volksabstimmungen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft reserviert vier Daten pro Jahr im Hinblick auf mögliche Volksabstimmungen. Für die nächsten zwanzig Jahre stehen deren Termine bereits fest.
Vorzeitige Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Da das Antwortkuvert bereits frankiert ist, wird keine Briefmarke benötigt. Übergeben sie diese Unterlagen der Post, sodass sie spätestens am Tag der Abstimmung beim Stimmbüro eintreffen.
Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig.
Stimmabgabe bei der Gemeinde: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Legen Sie das Antwortkuvert bis zum Tag der Abstimmung um 10 Uhr in den speziellen Briefkasten « Abstimmung » vor dem Stadthaus, Rathausplatz 3. Dieser Briefkasten ist jederzeit zugänglich. Antwortcouverts, die nach 10 Uhr in den Briefkasten gelegt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig.
Stimmrechtsausweis
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Der Stimmrechtsausweis (weisses Blatt im A5-Format) muss zwingend unterschrieben und ins Antwortkuvert gelegt oder mit ins Stimmbüro gebracht werden. Er dient als Beweis dafür, dass Sie in der Stadt Freiburg stimmberechtigt sind.
Persönliche Stimmabgabe im Stimmbüro
Das Stimmbüro befindet sich an der Rue des Chanoines 1 (Chorherrengasse 1), neben der Kathedrale) und ist nur am Tag der Abstimmung, zwischen 10 und 12 Uhr geöffnet. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in diesem Stimmbüro ausüben.
Sie müssen persönlich erscheinen. Sie sind nicht berechtigt, den Stimmzettel einer Drittperson in die Urne zu legen.
Achtung: Denken Sie daran, ihren Stimmrechtsausweis mitzunehmen. Ohne dieses Dokument werden Sie nicht abstimmen können.
Stimmrechtsausweis
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Der Stimmrechtsausweis (weisses Blatt im A5-Format) muss zwingend unterschrieben und ins Antwortkuvert gelegt oder mit ins Stimmbüro gebracht werden. Er dient als Beweis dafür, dass Sie in der Stadt Freiburg stimmberechtigt sind.
Gesetzliche Grundlagen
Schliessung des Stimmregisters - Art. 3 PRR: am Dienstag vor dem Urnengang um 12 Uhr. Schliessung des Urnenganges - Art. 20 PRG: am Sonntag des Urnenganges um 12 Uhr.
Vergehen gegen den Volkswillen werden gemäss den Artikeln 279-283 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs bestraft.
Jedes organisierte Sammeln der Antwortcouverts ist verboten - Artikel 282 bis StGB.
Das Abstimmungsergebnis zur Gemeindeinitiative "Der Autofahrer ist keine Taube, er ist ein Reisender!" finden Sie ab Sonntag, 13. Juni 2021 auf der Website des Staates Freiburg.