Sitzung des Generalrats vom 9. und 10. Oktober

Allgemeine Revision des Reglements über die Trinkwasserverteilung (TWVR) und die Gesamtrevision des Reglements betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer.

Als wertvolle natürliche Ressource stand das Wasser – genauer gesagt seine Verteilung und seine Ableitung – im Mittelpunkt der Debatten dieser Herbstsitzung des Generalrats. Zwei Botschaften waren zu prüfen: die Allgemeine Revision des Reglements über die Trinkwasserverteilung (TWVR) und die Gesamtrevision des Reglements betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer.

Die aktuelle Gemeindeordnung wurde an die Anforderungen des kantonalen Trinkwassergesetzes angepasst. Das Projekt sieht vor, das Reglement über die Wasserversorgung der Stadt Freiburg, das am 5. November 1984 vom Generalrat verabschiedet worden war, durch ein revidiertes allgemeines Reglement und ein neues Tarifblatt zu ersetzen. Die Neufassung führt eine Grundgebühr und eine Betriebsgebühr ein, mit denen die jährlichen Kosten gedeckt werden können. Die vollständige Überarbeitung wurde von einer Arbeitsgruppe vorgenommen, die Vertreter:innen aus Politik, Recht, Finanzen und Technik umfasste.

Die Präsidentin der Sonderkommission, Valentine Mauron (Die Grünen), wies auf die Qualität der geleisteten Arbeit hin und erinnerte daran, dass «die Tarifordnung der wichtigste und bedeutendste Gegenstand dieser Botschaft ist». Die neue Tarifordnung werde «stärker den tatsächlichen Verbrauch des Trinkwassers durch die Verbraucher spiegeln».

Die Finanzkommission (Fiko), vertreten von ihrem Vizepräsidenten Alexandre Sacerdoti (Die Mitte), war voll des Lobes über das Bemühen um die verständliche Darstellung einer so technischen Botschaft. Nach eingehender Beschäftigung mit den Empfehlungen befürwortete die Fiko die Botschaft einstimmig.

Raphaël Fessler, Sprecher der Mitte/GLP-Fraktion, zeigte sich erfreut, dass ein neues Reglement vorgelegt wurde, das dem kantonalen Gesetz entspricht, denn «die Verspätung war beträchtlich». Er fragte sich jedoch, ob die vorgeschlagenen neuen Gebühren nicht «eine versteckte Steuer» seien.

Claudio Rugo (KP) bezeichnete diese Gebühren als unsozial. «Wasser muss wie die Luft kostenlos sein.»

Valentine Mauron (Die Grünen) erinnerte daran, dass nicht das Wasser mit einer Gebühr belegt werde, sondern das Wasserleitungsnetz.

Die FDP-Fraktion, vertreten von Véronique Grady, räumte ein, dass «selbst mit den neuen Gebühren der Wasserpreis noch sehr niedrig ist».

Wie Stadtammann Thierry Steiert erklärte, stützt sich das neue Reglement hauptsächlich auf das vom Amt für Gemeinden zur Verfügung gestellte Musterreglement und beachtet das Verbraucher-Zahler-Prinzip.

Bei der Abstimmung nahm der Generalrat den Text in seiner Gesamtheit mit 69 gegen 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung an.

Am anderen Ende des Wasserkreislaufs sorgte die Gesamtrevision des Reglements betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer ebenfalls nicht für besondere Wirbel. Die Vorlage, die nun den kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Anforderungen entspricht, bezweckt, das System der Ableitung und Reinigung der Abwässer langfristig sowie auf solidarische und gerechte Weise zu bewahren.

Die Fiko begrüsste die Vereinfachung der Gebührenordnung, betonte jedoch, dass, «selbst wenn sie die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Anpassungen anerkennt, die Erhöhung für die Bürger:innen, Eigentümer:innen und sicherlich auch Mieter:innen erheblich ist».

Keine Fraktion blockierte das Gemeindeprojekt, obwohl Bedenken bezüglich des Preisanstiegs geäussert wurden.

Raphaël Casazza (FDP) machte die Ratsmitglieder auf die Erhöhung aufmerksam, welche die Restaurants zu spüren bekämen, indem er France Gall paraphrasierte: «Für euch ist es vielleicht ein Detail, doch für sie bedeutet es viel.»

Valérie Kohler (Die Mitte) fragte sich, ob «die Häufung der Gebührenerhöhungen – selbst wenn diese noch so gering sind – für die Bevölkerung noch tragbar sei, sobald die Erhöhung der Stromkosten und der Krankenkassenprämien hinzukommen».

Die Fraktion der Grünen, vertreten durch Bettina Noll, war der Ansicht, dass die Kosten für die Erneuerung und den Unterhalt der Infrastrukturen die Verteuerung und die Einführung einer jährlichen Grundgebühr rechtfertigen. Sie wies hin auf «einen positiven Punkt dieses neuen Reglements: die Einführung des Durchlässigkeitsfaktors, der die Möglichkeit bietet, die Kosten durch sinnvolle ökologische Massnahmen zu senken».

Auch dieser Text wurde fast einstimmig mit 67 gegen 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.