Einwohnerkontrolle
Onlinedienste
Neu können Sie im Internet:
Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts im Internet benötigen Sie den Heimatausweis Ihrer Wohnsitzgemeinde, einen Ausweis, wenn Sie Mieter/in sind eine Kopie Ihres Mietvertrags oder des Untermieteformulars, eine Online-Zahlungsmethode und eine Vollmacht, wenn Sie den Aufenthalt einer anderen Person melden. Wenn Sie die Adresse oder den Zivilstand geändert haben, müssen Sie zuerst prüfen, ob diese Änderung dem Zivilstandsamt gemeldet wurde.
- Ihren Heimatausweis bestellen.
- Eine Wohnsitzbestätigung bestellen, die für bestimmte administrative Vorgänge verwendet werden kann.
Wenn Sie Ihre Situation im Ausland belegen müssen (Wohnsitznachweis zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Trauung im Ausland usw.), müssen Sie bei uns am Schalter vorbei kommen.
Die Einwohner-Kontrolle gibt Ihnen nützliche Informationen.
Sie sind neu in Freiburg?
Dann müssen Sie sich bei der Einwohner-Kontrolle anmelden. Hierzu haben Sie 14 Tage Zeit.
Was macht die Einwohner-Kontrolle?
Die Einwohner-Kontrolle:
- registriert neue Personen in der Stadt (Ankunft)
- registriert, wenn Sie die Stadt verlassen (Abreise)
- registriert Adress-Wechsel
- gibt Ihnen offizielle Dokumente
wie Identitätskarte, Wohnsitz-Bestätigung
und noch andere Bestätigungen.
Für weitere Informationen klicken Sie hier: Sich in Freiburg niederlassen
Bei der Einwohner-Kontrolle bekommen Sie auch:
- kostenlose offizielle Abfallsäcke, wenn Sie Kinder unter 5 Jahren haben
- SBB-Tageskarten für Reisen mit dem Zug, Bus oder Schiff in der Schweiz. Mit der Karte können Sie 1 Tag in der ganzen Schweiz reisen.
Eine Karte kostet CHF 44.-.
Was müssen Sie mitteilen?
Sie müssen die Einwohner-Kontrolle informieren:
- Wenn Sie neu in Freiburg sind und dort lange wohnen werden. Man sagt auch «sich niederlassen».
- Wenn Sie in Freiburg für kurze Zeit wohnen werden (zum Beispiel für eine Ausbildung oder ein Studium)
- Wenn Sie Freiburg verlassen
- Wenn Sie innerhalb von Freiburg umziehen
Wem müssen Sie Ihre Ankunft mitteilen?
Sie müssen Ihre Ankunft online via eUmzug oder beim Büro der Einwohnerkontrolle der Stadt Freiburg melden.
Stadt Freiburg
CH [at] ville-fr [.] ch (Einwohnerkontrolle)
Rue Saint-Pierre 10
1700 Freiburg
026 351 71 31
Vollständige Öffnungszeiten
Geschlossen
Montag, 25. September: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Reguläre Öffnungszeiten
Montag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Mittwoch | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Freitag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Samstag | Geschlossen | |
Sonntag | Geschlossen |
Spezielle Öffnungszeiten
31.10.2023 | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr | Vorfeiertag |
01.11.2023 | Geschlossen | Allerheiligen |
07.12.2023 | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr | Vorfeiertag |
08.12.2023 | Geschlossen | Maria Empfängnis |
25.12.2023 | Geschlossen | Weihnachtstag |
26.12.2023 | Geschlossen | Stephanstag |
01.01.2024 | Geschlossen | Neujahrstag |
02.01.2024 | Geschlossen | Berchtoldstag |
Den Zuzug in die Gemeinde melden
Sie sind neu in Freiburg und möchten sich dort niederlassen
- Sie haben 14 Tagen, um sich bei der Einwohner-Kontrolle anzumelden.
- Sie können dies online via eUmzug oder im Büro tun.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie müssen mehrere Dokumente zeigen,um sich anzumelden.
- Sie sind Schweizer oder Schweizerin?
Dann bringen Sie diese Dokumente mit:
- Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass
- Ihren Heimatschein
- Ihren Krankenversicherungs-Ausweis
- Ihr Familien-Büchlein
- Ihren Mietvertrag oder Untermiete-Formular.
- CHF 20.- pro Erwachsenen
- Sie sind kein Schweizer oder keine Schweizerin?
Dann müssen Sie zu 2 Ämtern gehen:
1. Zuerst gehen Sie zum Amt für Bevölkerung und Migration (BMA):
BMA
Route d’Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
026 305 14 92
Hier müssen Sie das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligung ausfüllen.
2. Dann gehen Sie zur Einwohner-Kontrolle.
Bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass
- Ihre Aufenthalts-Genehmigung und / oder das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligung vom BMA
- Ihren Krankenversicherungs-Ausweis
- Ihr Familienbüchlein
- Ihren Mietvertrag oder Ihr Untermiete-Formular.
- CHF 20.- pro Erwachsenen
Wichtig für Ihre Anmeldung:
Bringen Sie alle diese Dokumente mit!
Fehlt ein Dokument, müssen Sie noch einmal wiederkommen.
Sie wohnen nur kurze Zeit in Freiburg
Sie wohnen zum Beispiel in Freiburg für Ihr Studium. Während Ihrem Studium behalten Sie Ihren üblichen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde.
- Sie haben 14 Tagen, um sich bei der Einwohner-Kontrolle anzumelden.
- Sie können dies online via eUmzug oder im Büro tun.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie brauchen mehrere Dokumente, um sich anzumelden.
Alle Personen (Schweizer und Ausländer) müssen mitbringen:
- Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen.
Dieses Dokument bekommen Sie bei Einwohner-Kontrolle von Ihrer Gemeinde. - Mietvertrag für Ihre Wohnung in Freiburg oder das Untermieteformular.
- CHF 20.- pro Erwachsenen .
Sie sind Ausländer oder Ausländerin?
- Gehen Sie zur Einwohner-Kontrolle.
Bringen Sie mit:
- Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen. - und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
Sie sind verheiratet?
- Nehmen Sie auch Ihr Familien-Büchlein mit.
Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
- Nehmen Sie auch die Geburts-Urkunden von Ihren Kindern mit.
Wohnsitzbestätigung
Um eine Wohnsitzbestätigung zu beantragen, müssen Sie sie online anfrangen oder sich persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle wenden.
Achtung: Diese Bestätigung gilt nur für bestimmte administrative Vorgänge wie Hochzeiten, Vaterschaftsanerkennungen, Bank- oder Postgeschäfte usw. Wenn Sie eine Niederlassungsbestätigung benötigen, um Ihren Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde zu bestätigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Den Wegzug aus der Gemeinde melden
Sie verlassen die Stadt Freiburg?
Sie müssen sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Unverzüglich bedeutet : Ohne Frist, Ohne Zeitverzögerung.
Hierzu können Sie:
- online via eUmzug
- zur Einwohner-Kontrolle gehen
- die Einwohner-Kontrolle anrufen
- ein Mail senden (CH [at] ville-fr [.] ch)
Sie haben 30 Tagen, um Ihre Abreise mitzuteilen.
- Nach Ihrer Abreise müssen Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Sie ziehen innerhalb der Stadt Freiburg um?
Dann müssen Sie die Einwohner-Kontrolle informieren.
Hierzu können Sie:
- zur Einwohner-Kontrolle gehen
Nehmen Sie Ihre Identitätskarte und Ihren Mietvertrag mit.
Oder:
- online via eUmzug oder ein mail schicken (CH [at] ville-fr [.] ch). Sie schicken der Gemeinde das Adresswechsel-Formular und eine Kopie von Ihrem Mietvertrag
Sie haben 30 Tagen, um Ihren Umzug mitzuteilen.
Eine Identitätskarte beantragen
Um einen Personalausweis zu bestellen, müssen Sie nur persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und ein aktuelles Passfoto sowie Ihren alten Personalausweis mitbringen.
Einverständnis-/Zustimmungserklärung für minderjährige Kinder
Ins Ausland abreisen
Wenn Sie Freiburg in Richtung Ausland verlassen möchten, kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle, die Sie entsprechend Ihrer spezifischen Situation über das Vorgehen informieren wird.