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Gefundene Gegenstände

Gegenstände oder Wertsachen, die auf dem öffentlichen Grund der Gemeinde Freiburg (Strasse, Gasse, Weg, Pfad, Wald, Wiese) gefunden werden, können an unserem Schalter abgegeben werden.  

 

Depot  

Fundsachen im Wert bis zu Fr. 100.- Wird die Fundsache nicht von ihrem Eigentümer abgeholt, wird sie nach einem Jahr an die Person abgegeben, die sie gefunden hat.
 
Fundsachen im Wert von über Fr. 100.- Wird die Fundsache nicht von ihrem Eigentümer abgeholt, wird sie nach 5 Jahren an die Person abgegeben, die sie gefunden hat.

 

 

Gegenstände oder Wertsachen, die an anderen Orten gefunden wurden, wie: 

Kino, Theater, Konzertsaal, Sportplatz, Stadion, Badeanstalt, Krankenhaus, Museum, Bibliothek, Park, Friedhof, Messegebäude, Festkantine, Postgebäude, Telefonkabine, Geschäft, Büro, Praxis, Hotel, Restaurant, Bar, Cabaret, Dancing, Karussell, Bahnhof, Zug, Bus, öffentliches Verkehrsmittel, Taxi, Wohnhaus usw.,  

sind zu übergeben an:  

den Hausherrn, den Mieter/Pächter oder das Personal, das mit der Überwachung des betreffenden Orts, Gebäudes oder Geschäfts beauftragt ist.  

Über Schlüssel, Regenschirme und Handschuhe werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.