Gefundene Gegenstände
Gegenstände oder Wertsachen, die auf dem öffentlichen Grund der Gemeinde Freiburg (Strasse, Gasse, Weg, Pfad, Wald, Wiese) gefunden werden, können an unserem Schalter abgegeben werden.
Depot
| Fundsachen im Wert bis zu Fr. 100.- | Wird die Fundsache nicht von ihrem Eigentümer abgeholt, wird sie nach einem Jahr an die Person abgegeben, die sie gefunden hat. |
| Fundsachen im Wert von über Fr. 100.- | Wird die Fundsache nicht von ihrem Eigentümer abgeholt, wird sie nach 5 Jahren an die Person abgegeben, die sie gefunden hat. |
Gegenstände oder Wertsachen, die an anderen Orten gefunden wurden, wie:
Kino, Theater, Konzertsaal, Sportplatz, Stadion, Badeanstalt, Krankenhaus, Museum, Bibliothek, Park, Friedhof, Messegebäude, Festkantine, Postgebäude, Telefonkabine, Geschäft, Büro, Praxis, Hotel, Restaurant, Bar, Cabaret, Dancing, Karussell, Bahnhof, Zug, Bus, öffentliches Verkehrsmittel, Taxi, Wohnhaus usw.,
sind zu übergeben an:
den Hausherrn, den Mieter/Pächter oder das Personal, das mit der Überwachung des betreffenden Orts, Gebäudes oder Geschäfts beauftragt ist.
Über Schlüssel, Regenschirme und Handschuhe werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.