Informations-, Politik- oder Wahlstände

Informations- oder politische Stände dürfen auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern mindestens 20 Tage im Voraus ein Antrag bei der Ortspolizei gestellt wird.

Für die Kommunalwahlen im März 2026 werden die politischen Parteien gebeten, ihre Anträge für Wahlstände spätestens am 20. des Vormonats für den folgenden Monat einzureichen (z. B. bis zum 20. November für den Monat Dezember). Für jeden Monat muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Standorte werden entsprechend der Verfügbarkeit und der Anzahl der Anträge gerecht verteilt.

Richtlinien

Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands. In der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.  

Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.  

Die Anwesenden Personen haben ein deutliches Kennzeichen zu tragen um von den Passanten gut erkennbar zu sein (z.B. T-Shirt und/oder Jacke in der Farbe der Vereinigung oder Namensschild).

Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch am Weitergehen zu hindern.  

Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.  

Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.

Anmeldung eines Standes im öffentlichen Raum

Sie können Ihren Antrag über dieses Formular einreichen.

Standort für Abstimmungs- und Wahlstände