Förderbeitrage im Energie-Bereich

Hauskompostierung

Gesuchsteller:in

Betroffenes Gebäude

Gebäude, das von der Hauskompostierung betroffen ist

Gegenstand des Gesuchs

Angaben für die Auszahlung des Beitrags

Dokument, das dem Beitragsgesuch beizulegen ist:

In einer Datei.
Höchstens 300 MB.
Erlaubte Formate: pdf zip gif jpg png svg

  • Rechnung und Zahlungsbeleg für die Installation der Hauskompostierung
Nur eine Datei möglich.
300 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf, zip, gif, jpg, png, svg.

Bemerkungen

Es gilt das Datum des Erhalts des Beitragsgesuchs mit allen verlangten Dokumenten. Unvollständige Dossiers werden den Gesuchstellenden zurückgesandt.

Das Ausführungsreglement zum Reglement für die Verwendung des Energiewendefonds der Stadt Freiburg vom 13. September 2022 legt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Beitrags fest.

  • Das Beitragsgesuch ist der Stadt Freiburg spätestens drei Monate nach dem Kauf und vollständigen Bezahlung des Hauskompostierungssystems zu übermitteln.
  • Das Hauskompostierungssystem ist auf dem Gebiet der Stadt Freiburg zu installieren.
  • Die Gesuchstellenden müssen in der Stadt Freiburg wohnhaft und im Register der Einwohnerkontrolle erfasst sein (ausgenommen sind periodische Aufenthalte).
  • Occasion oder im Internet gekaufte Hauskompostierungssysteme werden nicht subventioniert.