203.2

Stiftung Jules Daler « œuvre des galoches »

vom 24.11.1980, in Kraft seit 24.11.1980

Zweck

Der Zweck der Stiftung ergibt sich aus dem Protokoll der Sitzung des Generalrates der Stadt Freiburg vom 2. September 18741. Die Gründung der Stiftung wird wie folgt beschrieben (Originaltext auf Französisch):

« Es wird ein Brief von Hr. Jules Daler verlesen, wonach dieser eine Schenkung in der Höhe von 6'000 Franken (sechs Inhaberobligationen zu 1'000 Franken) zu Gunsten der Gemeindeverwaltung tätigt, in Andenken an seinen verstorbenen einzigen Sohn.

Hr. Daler wünscht, dass der Ertrag auf diesem Kapital dazu eingesetzt wird, Kindern von bedürftigen Einwohnern unserer Stadt, welche eifrig die Primarschulen der Stadt Freiburg besuchen, ohne Unterscheidung nach Religion und Nationalität Kleider und Schuhe für den Winter zu kaufen. Wird der jährliche Ertrag auf dem Kapital durch diesen Zweck nicht vollumfänglich beansprucht, wünscht Hr. Daler, dass die Restsumme dazu eingesetzt wird, den besagten Kindern die Teilnahme an den Schulreisen zu erleichtern.

Er bittet die Schulkommission dafür zu sorgen, dass diese Erträge für den von ihm gewünschten Zweck eingesetzt wird. 

Der Gemeinderat beschliesst den Dank an Hr. Daler für diese grosszügige Schenkung. »

Vermögen

Das Vermögen der Stiftung besteht aus :

- den Zinsen des vermachten Kapitals

- den Beiträgen der « bezahlenden Mitglieder »

- einem Gewinnanteil der Sparkasse der Stadt

 

Freiburg, den 24 November 1980

1 Es bestehen keine anderen statutarischen oder reglementarischen Bestimmungen.