320.12

Tarif der Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe der Stadt Freiburg *

vom 29.03.2011, in Kraft seit 01.01.2011
Ausser Kraft! (aufgehoben auf den 31.12.2022). Seit 1. Januar 2023 wird die Feuerwehrersatzabgebe vom Gesundheitsnetz Saane geregelt und verwaltet.

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf :

  • Artikel 7 des Feuerwehrreglements vom 26. April 2010;
  • das Ausführungsreglement vom 29. März 2011 (Art. 4 Abs. 1)

beschliesst :

Artikel 1

Der Betrag der jährlichen Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe wird auf Fr. 160.— festgesetzt, dies ab dem Steuerjahr 2011.

Artikel 2

1 Der vorliegende Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

* Ausser Kraft! (aufgehoben auf den 31.12.2022). Seit 1.Januar 2023 wird die Feuerwehrersatzabgebe vom Gesundheitsnetz Saane geregelt und verwaltet.