Förderbeitrage im Energie-Bereich

Elektrovelo

Gesuchsteller:in

Gegenstand des Gesuchs

Gegenstand des Gesuchs

Angaben für die Auszahlung des Beitrags

Dokument, das dem Beitragsgesuch beizulegen ist:

  • Rechnung und Zahlungsbeleg Velo/Batterie
Maximal 2 Dateien möglich.
300 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf, zip, gif, jpg, png, svg.

Bemerkungen

Es gilt das Datum des Erhalts des Beitragsgesuchs mit allen verlangten Dokumenten. Unvollständige Dossiers werden den Gesuchstellenden zurückgesandt.

Das Ausführungsreglement zum Reglement für die Verwendung des Energiewendefonds der Stadt Freiburg vom 13. September 2022 legt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Beitrags fest.

  • Das Beitragsgesuch ist der Stadt Freiburg spätestens drei Monate nach dem Kauf und vollständigen Bezahlung des Velos oder der Batterie zu übermitteln.
  • Die Gesuchstellenden müssen in der Stadt Freiburg wohnhaft und im Register der Einwohnerkontrolle erfasst sein (ausgenommen sind periodische Aufenthalte).
  • Das Mindestalter für den Erhalt eines Beitrags ist das vollendete 16. Altersjahr.
  • Occasion oder im Internet gekaufte Elektrovelos erhalten keinen Beitrag.
  • Vollgefederte E-Bikes erhalten keinen Beitrag.