Kreativität und Gastronomie - Projektaufruf
Die Gastronomie bringt die Leute zusammen und sie ist Quelle von Kreativität. Das ist der Ausgangspunkt für den zweiten Projektaufruf zu «Kreativität und Gastronomie» der Stadt Freiburg, im Rahmen des Creative Cities Network der UNESCO (UCCN), bei dem Freiburg seit November 2023 Mitglied ist. Die Stadt möchte Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Tourismus animieren, zusammenzuarbeiten, um Anlässe auf die Beine zu stellen oder auszubauen oder Produkte zu entwickeln, welche die Gastronomie zumindest mit einem dieser Bereiche verbindet. Es geht um Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, der Region und dem Kanton sowie um eine Durchmischung des Zielpublikums. Die Stadt hat dafür insgesamt 50'000 Franken vorgesehen.
Ziele des Projektaufrufs
- Ermutigen, Gastronomie als Hebel für Kreativität zu nutzen;
- Das Entstehen von neuen gemischten Konzepten oder das Stärken von bestehenden gemischten Konzepten unterstützen; mit «gemischten Konzepten» sind Anlässe oder Produkte gemeint, bei denen die Gastronomie auf kreative Weise mit einem anderen Bereich (Kultur, Sport, Soziales, Tourismus oder anderes) in Verbindung gebracht wird.
- Die Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren auf Gemeindeebene, in der Region und im Kanton aus verschiedenen Bereichen (Gastronomie, Tourismus, Soziales, Sport, Kultur oder anderes) fördern;
- Eine Durchmischung des Zielpublikums aus verschiedenen Bereichen fördern;
- Zur Strahlkraft und Attraktivität der Stadt Freiburg beitragen.
Unterstützungsbetrag und Finanzierung
Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Freiburg beläuft sich auf maximal 60 % der Projektkosten oder auf einen Maximalbetrag von 10 000 Franken. Die restlichen 40 % (mindestens) gehen zulasten der Person, welche das Projekt trägt. Sie kann den Rest finanzieren, wie sie will (Stiftungen, Sponsoring, Eigenmittel usw.). 20 % müssen jedoch durch finanzielle Ressourcen gedeckt sein. Arbeitsstunden und Freiwilligenarbeit können geltend gemacht werden.
Teilnahmebedingungen
Detaillierte Bedindungen. Berücksichtigt werden Projekte, die:
- umsetzbar sind und eine positive Auswirkung auf die Stadt Freiburg haben;
- von einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz in der Stadt Freiburg, die aktiv im Bereich Gastronomie, Kultur, Tourismus, Sport, Soziales oder anderem tätig ist, eingereicht werden;
- von mindestens zwei Akteurinnen oder Akteuren aus zwei verschiedenen Bereichen getragen werden: Gastronomie/Kultur, Gastronomie/Soziales, Gastronomie/Sport, Gastronomie/Tourismus, Gastronomie/anderes;
- von öffentlichem Interesse sind.
Terminplan
- 13. Juni 2025: Frist zur Einreichung der Projektentwürfe.
- 30. Juni 2025: Auswahl der Projekte, die einen vollständigen Projektantrag stellen sollen.
- 1. Oktober 2025: Frist für die Einreichung der vollständigen Projektanträge.
- 17. Oktober 2025: Auswahl der Projekte, die unterstützt werden.
- 1. Januar bis 31. Dezember 2026: Umsetzung der ausgewählten Projekte.