Kommission für Räumlichkeiten

Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern der verschiedenen betroffenen städtischen Dienststellen zusammen. Sie prüft die kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, die nicht dem Mietrecht unterliegen und behandelt die verschiedenen diesbezüglichen Anfragen.

Sie entscheidet hauptsächlich über die kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten, indem sie bestimmte Vergabekriterien berücksichtigt. Ausserdem verwaltet sie einige Räumlichkeiten im Besitz der Stadt. Diese befinden sich hauptsächlich im Rohzustand und werden insbesondere als Lagerräume genutzt.

Ferner stellt die Kommission für Räumlichkeiten kein Material oder Einrichtungen für die Räume zur Verfügung, da diese je nach Art des Raums kostenlos oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag genutzt werden können.

Die Arbeit der Kommission der Räumlichkeiten ist Teil von gesamtheitlichen Überlegungen des Gemeinderats. Aus diesem Grund befasst sie sich derzeit nicht mit den historisch begründeten Bereitstellungen von Räumlichkeiten, da die Situation koordiniert und für alle Nutzniessenden gleich geregelt werden soll. 

Art des Raums DERZEIT LEERSTEHEND GESAMTFLÄCHE
Zivilschutzraum, Rohzustand 2 56 m2
Lagerraum/Depot 3 75 m2
Zusammensetzung

Präsident

  • Elias Moussa

Mitglieder

  • Stefan Andrey
  • Stéphane Blanc
  • Mariano Colautti
  • Benjamin Egger
  • Samuel Jungo
  • Dominique Monney
  • Jules Raynal
  • Valérie Stettler
  • Ula Stotzer
  • Gil Vassaux
Kriterien für die Vergabe von Räumen

Im Interesse der Gleichbehandlung führte die Kommission für Räumlichkeiten im Jahr 2021 Kriterien für die Vergabe von Räumlichkeiten ein: 

  • kein Erwerbszweck: Die Räumlichkeiten werden kostenlos als Unterstützung für eine oder mehrere Einzelpersonen (oder einen Club, Verein, Verband usw.), die eine Tätigkeit ausüben, ohne einen unmittelbaren finanziellen Vorteil daraus zu ziehen, zur Verfügung gestellt. Clubs und Vereine (oder andere), die Mitgliedsbeiträge einnehmen oder ihre Mitglieder teilweise entlohnen, fallen unter die Vergabekriterien, da es sich dabei um Gelder handelt, die ausschliesslich der reibungslosen Durchführung ihrer Aktivitäten dienen.
  • Nutzung für Vereine und ehrenamtliche Tätigkeiten: Die Räumlichkeiten werden kostenlos als Unterstützung für eine oder mehrere Einzelpersonen (oder einen Club, Verein, Verband usw,), die eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben und keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil daraus ziehen, zur Verfügung gestellt.
  • Nutzen für die Bevölkerung der Stadt Freiburg: Die Gemeinde stellt ihre Räumlichkeiten für Aktivitäten zugunsten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung
Anfrage

Wenn Sie denken, dass Sie aufgrund der Vergabekriterien in Frage kommen und derzeit Räume frei sind, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus: (Link folgt in Kürze)