Das neue Reglement über den Gemeindefriedhof St. Leonhard, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, bringt gegenüber dem bisherigen Reglement von 1903 mehrere Neuerungen mit sich. Dazu gehört insbesondere die Einführung sogenannter grosser Konzessionsgräber. Diese ermöglichen die Beisetzung von mehr als acht Särgen innerhalb eines definierten Bereichs sowie die dauerhafte Totenruhe. Damit wird einem Bedürfnis bestimmter Religionsgemeinschaften Rechnung getragen.
Künftig werden die Bereiche der katholischen Kongregationen, die israelitische Abteilung sowie der den muslimischen Gemeinschaften gewidmete Bereich in dieser Form organisiert. Zu diesem Zweck hat die Stadt Freiburg eine Vereinbarung mit der israelitischen Gemeinschaft des Kantons Freiburg abgeschlossen, welche das grosse Konzessionsgrab der israelitischen Abteilung regelt. Eine weitere Vereinbarung wurde mit der UAMF für die den muslimischen Gemeinschaften gewidmete Abteilung abgeschlossen. Ein Teil dieses Bereichs ist bereits seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb; die zweite Hälfte befindet sich derzeit im Aufbau.
Die bestehende israelitische Abteilung, die seit ihrer Einrichtung im Jahr 1912 Gegenstand von Vereinbarungen zwischen der Stadt und der jüdischen Gemeinschaft ist, wird durch die neue Vereinbarung nicht infrage gestellt. Im Sinne der bisherigen Vereinbarungen bleibt die dauerhafte Totenruhe gewährleistet. Zudem werden die Grabstätten in der bestehenden Abteilung der israelitischen Gemeinschaft des Kantons Freiburg weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt; vorbehalten bleiben die Unterhaltskosten. Der neue zusätzliche Bereich für die Bestattung von Verstorbenen israelitischen Glaubens unterliegt hingegen den gleichen Regeln wie die übrigen Abteilungen des Gemeindefriedhofs, insbesondere hinsichtlich der Grabgebühren. Dies gilt auch für die neue Abteilung zur Bestattung von Verstorbenen muslimischen Glaubens. Sowohl die zeitlich unbefristete Totenruhe als auch die Ausrichtung der Gräber von Nordosten nach Südwesten bleiben gewährleistet.
Mit diesen beiden Vereinbarungen setzt die Stadt Freiburg das neue Reglement über den Gemeindefriedhof St. Leonhard um und berücksichtigt gleichzeitig die historische Bedeutung des bestehenden israelitischen Bereichs sowie die gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der Bestattungskultur. Die Stadt schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Zusammenleben und gewährleistet, dass alle verstorbenen Personen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit ihren Platz finden.