Öffentliche Vernehmlassung zum Reglement über die neue Governance der Kitas

Nach dem Beschluss des Gemeinderates, die Governance der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder neu zu organisieren und in Form einer Stiftung zu regeln, wird der Vorentwurf des entsprechenden Reglements heute in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Gründung der Stiftung ist frühestens für das Jahr 2027 vorgesehen.

Um die Chancengleichheit zu stärken und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermöglichen, muss die Stadt Freiburg den Eltern ein qualitativ hochwertiges und ausreichendes Angebot an vorschulischen Betreuungsplätzen zur Verfügung stellen. Die Kindertagesstätten sind derzeit als private Vereine organisiert und werden von der Stadt subventioniert. Um künftig die Qualität der Betreuung sicherzustellen, das Angebot gezielt steuern zu können und in diesem zentralen Bereich an Effizienz zu gewinnen, hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen, die Governance der vorschulischen Betreuungseinrichtungen zu überarbeiten. Dieser Entscheid steht im Einklang mit der Massnahme „Bereitstellung von attraktiven Betreuungsstrukturen“, die zu den Zielen der laufenden Legislatur gehört. Nach Anhörung der Akteurinnen und Akteure des Bereichs hat er daher die Schaffung einer privatrechtlichen Stiftung vorgeschlagen (siehe Pressemitteilung vom 26. Juni 2025). Diese neue Governance anerkennt den vorschulischen Bereich als Aufgabe der öffentlichen Hand und ermöglicht es der Gemeinde, ein attraktives Betreuungsangebot sicherzustellen.

Ab heute und bis zum 30. April 2026 gibt die Stadt Freiburg den Vorentwurf des Gemeindereglements über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter (Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Horte, Kindergärten und Frühförderung) in die öffentliche Vernehmlassung. Damit kommt sie zugleich einem Vorschlag des Generalrates nach. Das neue Reglement legt die strategische Ausrichtung, die verfolgten Ziele sowie das gewählte Governance-Modell fest. Es wird von einem erläuternden Bericht sowie den Statuten der künftigen Stiftung begleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die betroffenen Partnerinnen und Partner sowie alle interessierten Personen die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.

Mehrere Schritte bis zur Gründung der Stiftung
Nach Abschluss der Vernehmlassung wertet die Stadt die eingegangenen Rückmeldungen aus und übermittelt den überarbeiteten Vorentwurf des Reglements dem Kanton zur Vorprüfung. Nach Abschluss dieser Prüfung wird der Text dem Gemeinderat und anschliessend dem Generalrat zur endgültigen Genehmigung unterbreitet. Die Gründung der Stiftung ist frühestens für das Jahr 2027 vorgesehen.

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