Unterstützung für Schreibende

Gemeinsames Portal

Ab dem 20. Mai 2025 betreibt die Stadt Freiburg zusammen mit dem Staat Freiburg, der Agglomeration Freiburg, der Stadt Bulle, Option Gruyère und der kantonalen Kommission der Loterie Romande ein gemeinsames Portal für Subventionsgesuche für kulturelle Aktivitäten. Diese Lösung ist das Ergebnis einer eingehenden Konsultation und soll die administrativen Verfahren vereinfachen, indem sie es den Kulturschaffenden ermöglicht, ein einziges Gesuch bei mehreren Fördereinrichtungen einzureichen. Ziel ist es, den Zugang zu Subventionen zu erleichtern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Was ist die Unterstützung für Schreibende?

Es handelt sich um einmalige Unterstützung, die von der Stadt Freiburg gewährt wird, um Autorinnen und Autoren der Stadt zu ermutigen, neue literarische Werke zu produzieren. Ziel ist es, das literarische Schaffen zu fördern und die Kulturlandschaft der Stadt zu bereichern.

Wer kann davon profitieren?

Die Unterstützung richtet sich an Autorinnen und Autoren, die in der Stadt Freiburg leben und/oder enge künstlerische Beziehungen zur Stadt Freiburg pflegen. Das Gesuch muss von der betreffenden Autorin oder dem Autor selbst eingereicht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Subventionsgesuche sind über unser gemeinsames Gesuchsportal an die Kulturkommission zu richten.
Wenn Sie für Ihr Subventionsgesuch Unterstützung benötigen, können Sie sich für eine kostenlose Beratung an Bénévolat Fribourg Freiburg oder den Verein BURO wenden.

Kriterien und Gewährungsbedingungen
  • Das Gesuch um Unterstützung muss mindestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Werkes bei der Kulturkommission eingereicht werden.
  • Die Unterstützung wird nur der Autorin oder dem Autor gewährt und kann nicht an die Verlegerin oder den Verleger übertragen werden.
  • Die Autorin oder der Autor muss enge künstlerische Beziehungen zur Stadt Freiburg pflegen.
  • Das Werk muss von einer professionellen literarischen und/oder künstlerischen Verlagsstruktur herausgegeben werden.
  • Alle literarischen Gattungen sind zulässig, mit Ausnahme von Werken, die ausschliesslich wissenschaftlich, politisch, journalistisch oder religiös sind oder im Selbstverlag veröffentlicht werden.
  • Pro Werk kann nur eine Unterstützung gewährt werden (auch für Gemeinschaftswerke).
  • Der Hinweis auf die Unterstützung durch die Stadt Freiburg muss auf allen Werbematerialien (Einladungskarten, Programme, Plakate, Flyer usw.) sowie auf dem produzierten Werk in Form eines Logos erscheinen.
​​​​​​​Vorgehen und einzureichende Unterlagen

Für jedes Gesuch um eine ausserordentliche Subvention muss mindestens 3 Monate vor Veröffentlichung des Werks ein vollständiges Dossier über das gemeinsame Gesuchsportal eingereicht werden.

Subventionsgesuche werden von der Kulturkommission alle drei Monate bearbeitet. Nachstehend finden Sie die Fristen für die Einreichung der Gesuche:

Einreichung des GesuchsSitzung der Kulturkommission
14. Februar 202513. März 2025
16. Mai 202511. Juni 2025
22. August 202518. September 2025
14. November 202510. Dezember 2025

Sie können jederzeit ein Dossier einreichen. Eine Einreichung vor dem angegebenen Datum, z. B. am 14. Februar 2025 garantiert Ihnen, dass Ihr Dossier spätestens am entsprechenden Datum, in diesem Fall am 13. März 2025, der Kulturkommission unterbreitet wird.

Das Gesuch muss folgende Elemente enthalten (*obligatorisch):

  • eine Präsentation des Werks*
  • eine Bibliografie der Autorin oder des Autors*
  • einen Vertrag mit einer professionellen literarischen und/oder künstlerischen Verlagsstruktur*
  • ein detailliertes Budget und einen Finanzplan*
  • Textauszüge oder Bildtafeln
Formular zur Beantragung von Subventionen

Bitte reichen Sie Ihr Subventionsgesuch über das gemeinsame Gesuchsportal ein. Das Portal ermöglicht es Ihnen, Ihr Gesuch bei mehreren Förderorganen gleichzeitig einzureichen. Ausserdem sind alle erforderlichen Elemente für Ihr Gesuch ersichtlich.

Prüfung der Gesuche

Die Gesuche um eine ausserordentliche Subvention werden von den Mitgliedern der Kulturkommission geprüft, ein Beratungsgremium des Gemeinderats unter dem Vorsitz des für die Kultur zuständigen Gemeinderats. Die Kulturkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kultur und der politischen Parteien zusammen und wird zu Beginn jeder Legislatur gebildet. Sie ist administrativ dem Kulturamt angegliedert und arbeitet gemäss dem «Reglement betreffend die Förderung der kulturellen Aktivitäten der Gemeinde und die Kulturkommission der Stadt Freiburg» vom 27. April 2010 und dessen Anhang «La répartition des rôles entre Etat, agglomération, associations de communes et communes en matière de promotion culturelle dans le canton de Fribourg» (nur auf Französisch).

Die Kulturkommission tritt viermal pro Jahr zusammen (in der Regel im März, Juni, September und im Dezember).