Unterstützung für Musikaufnahmen
Gemeinsames Portal
Ab dem 20. Mai 2025 betreibt die Stadt Freiburg zusammen mit dem Staat Freiburg, der Agglomeration Freiburg, der Stadt Bulle, Option Gruyère und der kantonalen Kommission der Loterie Romande ein gemeinsames Portal für Subventionsgesuche für kulturelle Aktivitäten. Diese Lösung ist das Ergebnis einer eingehenden Konsultation und soll die administrativen Verfahren vereinfachen, indem sie es den Kulturschaffenden ermöglicht, ein einziges Gesuch bei mehreren Fördereinrichtungen einzureichen. Ziel ist es, den Zugang zu Subventionen zu erleichtern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Was ist die Unterstützung für Musikaufnahmen?
Es handelt sich um einmalige Unterstützung, die von der Stadt Freiburg gewährt wird, um Projekte im Bereich des Musikschaffens zu fördern. Ziel ist es, die Musikproduktion zu fördern und die Kulturlandschaft der Stadt zu bereichern.
Wer kann davon profitieren?
Von der Unterstützung profitieren können Musikerinnen und Musiker, die in der Stadt Freiburg leben und/oder enge künstlerische Beziehungen zur Stadt Freiburg pflegen. Sie richtet sich direkt an die Künstlerinnen und Künstler und ist nicht dazu gedacht, eine Produktionsfirma, Labels oder Agenturen zu unterstützen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Subventionsgesuche sind über unser gemeinsames Gesuchsportal an die Kulturkommission zu richten.
Wenn Sie für Ihr Subventionsgesuch Unterstützung benötigen, können Sie sich für eine kostenlose Beratung an Bénévolat Fribourg Freiburg oder den Verein BURO wenden.
Kriterien und Gewährungsbedingungen
- Das Gesuch um Unterstützung muss mindestens drei Monate vor der Veröffentlichung der Musikstücke bei der Kulturkommission eingereicht werden.
- Die Unterstützung wird nur an Musikerinnen und Musiker oder Musikgruppen vergeben. Sie kann nicht an ein Label oder eine Produktionsfirma vergeben werden.
- Die Musikerin oder der Musiker muss enge künstlerische Beziehungen zur Stadt Freiburg pflegen.
- Die Aufnahme, das Mischen und das Mastering müssen professionell in einem Aufnahmestudio stattfinden.
- Alle Musikrichtungen sind zugelassen.
- Eine zusätzliche Unterstützung ist vorgesehen, wenn ein oder mehrere Videoclips im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Musikstücke produziert werden.
- Pro Album kann nur eine Unterstützung gewährt werden (auch für Gemeinschaftsproduktionen).
- Der Hinweis auf die Unterstützung durch die Stadt Freiburg muss auf allen Werbematerialien (Einladungskarten, Programme, Plakate, Flyer, Soziale Medien, Videoclips usw.) sowie auf dem Albumcover in Form eines Logos der Stadt Freiburg erscheinen.
Vorgehen und einzureichende Unterlagen
Für jedes Gesuch um eine ausserordentliche Subvention muss mindestens 3 Monate vor der Veröffentlichung der Musikstücke ein vollständiges Dossier über das gemeinsame Gesuchsportal eingereicht werden.
Subventionsgesuche werden der Kulturkommission alle drei Monate unterbreitet. Nachstehend finden Sie die Fristen für die Einreichung der Gesuche:
| Einreichung des Antrags | Bearbeitung des Antrags |
|---|---|
| 14. Februar 2025 | 13. März 2025 |
| 16. Mai 2025 | 11. Juni 2025 |
| 22. August 2025 | 18. September 2025 |
| 14. November 2025 | 10. Dezember 2025 |
Sie können jederzeit ein Dossier einreichen. Eine Einreichung vor dem angegebenen Datum, z. B. am 14. Februar 2025 garantiert Ihnen, dass Ihr Dossier spätestens am entsprechenden Datum, in diesem Fall am 13. März 2025, der Kulturkommission vorgelegt wird.
Das Gesuch muss mindestens folgende Elemente enthalten (*obligatorisch):
- eine Präsentation des Albums*
- eine Biografie der Musikerin, des Musikers oder der Musikgruppe*
- ein detailliertes Budget und einen Finanzplan*
- die Daten der Albumvernissage sowie der vergangenen und geplanten Tourneen
Formular zur Beantragung von Subventionen
Bitte reichen Sie Ihr Subventionsgesuch über das gemeinsame Gesuchsportal ein. Das Portal ermöglicht es Ihnen, Ihr Gesuch bei mehreren Förderorganen gleichzeitig einzureichen. Ausserdem sind alle erforderlichen Elemente für Ihr Gesuch ersichtlich.
Beurteilung
Die Gesuche um Unterstützung werden von den Mitgliedern der Kulturkommission geprüft, einem Beratungsgremium des Gemeinderats unter dem Vorsitz des für die Kultur zuständigen Gemeinderats. Die Kulturkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kultur und der politischen Parteien zusammen und wird zu Beginn jeder Legislatur gebildet. Sie ist administrativ dem Kulturamt angegliedert und arbeitet gemäss dem «Reglement betreffend die Förderung der kulturellen Aktivitäten der Gemeinde und die Kulturkommission der Stadt Freiburg» vom 27. April 2010 und dessen Anhang «La répartition des rôles entre Etat, agglomération, associations de communes et communes en matière de promotion culturelle dans le canton de Fribourg» (nur auf Französisch).
Die Kulturkommission tritt viermal pro Jahr zusammen (in der Regel im März, Juni, September und im Dezember).